Kostenbeiträge für Anschlüsse im Niederspannungsnetz
Neuanschlüsse
Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusspauschale sowie Netzkostenbeitrag auf.
Änderung bestehender Anschlüsse
Für eine Verstärkung des Überstromunterbrechers ist ein Beitrag entsprechend der Differenz zwischen bestehender und neuer Anlage zu entrichten. Die Grab- und Maurerarbeiten trägt der Bauherr bzw. Hauseigentümer.
Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusspauschale sowie Netzkostenbeitrag auf.
- Der pauschale Anschlusskostenbeitrag deckt einen Anteil an den Kosten für den Hausanschluss bestehend aus dem Anschlusskabel, dem Zubehör und der Montage ab.
Nicht enthalten ist insbesondere der Tiefbau vom Hausanschluss bis zum Anschlusspunkt an das Niederspannungsnetz der AEW gemäss den Angaben der AEW Energie AG.
Ausserhalb der Bauzone wird der Anschlusskostenbeitrag abhängig von der Länge der Zuleitung bis zum nächstliegenden Anschlusspunkt, entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch in der Höhe des pauschalen Anschlusskostenbeitrages. - Die Netzkostenbeiträge richten sich nach dem Überstromunterbrecher (Anschluss-Sicherung) am Hausanschluss.
Änderung bestehender Anschlüsse
Für eine Verstärkung des Überstromunterbrechers ist ein Beitrag entsprechend der Differenz zwischen bestehender und neuer Anlage zu entrichten. Die Grab- und Maurerarbeiten trägt der Bauherr bzw. Hauseigentümer.
