Totalrevision Energiegesetz Kanton Aargau; Stellungnahme der AEW Energie AG
Am 09. Oktober 2009 eröffnete der Regierungsrat des Kantons Aargau das Verfahren zur Vernehmlassung „Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 09. März 1993“ (EnergieG; SAR 773.100).
Der Verwaltungsrat der AEW Energie AG und die Geschäftsleitung äussern sich zur Anhörung als Vertreter eines Energieunternehmens mit den Geschäftsfeldern Strom und Wärme.
Sie nehmen keine Stellung als Immobilienbesitzer und Grossverbraucher. Dem entsprechend äussert sich die AEW Energie AG nur partiell zur vorgeschlagenen Gesetzesrevision.
Die in der Einleitung zur Stellungnahme festgehaltenen Grundsätze lehnen sich direkt an die Stellungnahme der AEW Energie AG im Anhörungsverfahren zum Planungsbericht „energieAARGAU“ (verabschiedet im Juni 2006) an.
Der Verwaltungsrat der AEW Energie AG und die Geschäftsleitung äussern sich zur Anhörung als Vertreter eines Energieunternehmens mit den Geschäftsfeldern Strom und Wärme.
Sie nehmen keine Stellung als Immobilienbesitzer und Grossverbraucher. Dem entsprechend äussert sich die AEW Energie AG nur partiell zur vorgeschlagenen Gesetzesrevision.
Die in der Einleitung zur Stellungnahme festgehaltenen Grundsätze lehnen sich direkt an die Stellungnahme der AEW Energie AG im Anhörungsverfahren zum Planungsbericht „energieAARGAU“ (verabschiedet im Juni 2006) an.
Downloads
Stellungnahme der AEW ENERGIE AG vom 12. Dezember 2009
(3 MB)
Fragenkatalog zur Anhörungsvorlage "Totalrevision Energiegesetz"
(52 kB)
14.12.2009


