Kostenbeiträge
Für Neuanschlüsse und Änderungen bestehender Anschlüsse in Niederspannung werden Kostenbeiträge erhoben.
Die pro Anschluss einmalig zu entrichtenden Kostenbeiträge enthalten:
Die pro Anschluss einmalig zu entrichtenden Kostenbeiträge enthalten:
- den Hausanschluss, bestehend aus dem Anschlusskabel mit einer Länge bis zu 50 m, dem Zubehör und der Montage;
- einen Beitrag an das vorgelagerte Netz.
Der Bauherr bzw. der Hauseigentümer trägt folgende Kosten:
- für die Grab- und Maurerarbeiten sowie die Lieferung und Verlegung des notwendigen Kabelschutzes für den Hausanschluss nach unseren Angaben;
- die Mehrkosten für Kabellängen über 50 m.
Weitere Angaben inkl. Preise finden Sie im Reglement und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-NS).
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