Kostenbeiträge

Für Neuanschlüsse und Änderungen bestehender Anschlüsse in Niederspannung werden Kostenbeiträge erhoben.

Die pro Anschluss einmalig zu entrichtenden Kostenbeiträge enthalten:
  • den Hausanschluss, bestehend aus dem Anschlusskabel mit einer Länge bis zu 50 m, dem Zubehör und der Montage;
  • einen Beitrag an das vorgelagerte Netz.

 

Der Bauherr bzw. der Hauseigentümer trägt folgende Kosten:

  • für die Grab- und Maurerarbeiten sowie die Lieferung und Verlegung des notwendigen Kabelschutzes für den Hausanschluss nach unseren Angaben;  
  • die Mehrkosten für Kabellängen über 50 m.

 

Weitere Angaben inkl. Preise finden Sie im Reglement und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-NS).

Downloads

Kostenbeiträge für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (0,4 kV) der AEW Energie AG

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(108 kB)

AGB-NS

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Hier noch die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) (110 kB)