Energieerzeugungsanlagen (EEA): Wahl der Messart
Eine Lastgangmessung ist bei allen Anschlüssen ab einer Anschlussleistung von 30 kVA vorzusehen (gesetzlich vorgeschrieben).
Wahl der Messart
Grundsätzlich gibt es bei der AEW Energie AG zwei Möglichkeiten, die von Ihnen in unser Netz eingespeiste Energie zu messen. Unabhängig davon kann eine dieser beiden Messarten an Förderbeiträge oder andere Vereinbarungen gebunden sein.
Wahl der Messart
Grundsätzlich gibt es bei der AEW Energie AG zwei Möglichkeiten, die von Ihnen in unser Netz eingespeiste Energie zu messen. Unabhängig davon kann eine dieser beiden Messarten an Förderbeiträge oder andere Vereinbarungen gebunden sein.
Messart "Produktion"

Bei der Messart "Produktion" (Abb. 1+2) wird die EEA als eigenständige Anlage betrachtet und abgerechnet. Die gesamte produzierte Energie abzüglich des Eigenbedarfs* der Anlage wird ins Netz der AEW eingespeist. Da bei dieser Messart ein zweiter Netzanschlusspunkt besteht, werden die Messkosten und die Energie (nicht bei KEV) für den Eigenbedarf der EEA separat verrechnet.
Die Messart "Produktion" ist bei der Aufnahme ins System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vorgeschrieben. Anlagen, welche sich auf der Warteliste für die KEV befinden, können vorübergehend gemäss Messart "Überschuss" (siehe Abb. 3+4) installiert werden. Spätestens bei der Beglaubigung für KEV müssen diese Anlagen auf Kosten des Produzenten auf die Messart "Produktion" umgestellt werden.
*Eigenbedarf: Energie, welche für den Betrieb der EEA benötigt wird (z.B. für die Wechselrichter, Steuerungen, usw.). Diese Energiemenge wird nur erfasst, wenn der Eigenbedarf grösser ist als die zeitgleiche Produktion.
Die Messart "Produktion" ist bei der Aufnahme ins System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vorgeschrieben. Anlagen, welche sich auf der Warteliste für die KEV befinden, können vorübergehend gemäss Messart "Überschuss" (siehe Abb. 3+4) installiert werden. Spätestens bei der Beglaubigung für KEV müssen diese Anlagen auf Kosten des Produzenten auf die Messart "Produktion" umgestellt werden.
*Eigenbedarf: Energie, welche für den Betrieb der EEA benötigt wird (z.B. für die Wechselrichter, Steuerungen, usw.). Diese Energiemenge wird nur erfasst, wenn der Eigenbedarf grösser ist als die zeitgleiche Produktion.
Messart "Überschuss"

Bei der Messart "Überschuss" (Abb. 3+4) wird ein Zähler eingesetzt, der beide Energierichtungen berücksichtigt. Diese werden zeitgleich saldiert und entsprechend erfasst. Die Erzeugung und der Verbrauch werden unabhängig voneinander und mit unterschiedlichen Produkten abgerechnet. Bei der Messart "Überschuss" besteht wie bis anhin ein einzelner Netzanschlusspunkt, weshalb die Abrechnung des Grundpreises wie gewohnt mit der Rechnung für den Strombezug und die Netznutzung erfolgt.
Die AEW Energie AG empfiehlt, im Anschlusskasten Platz für einen zweiten Zähler als Vorbereitung für einen allfälligen Umbau auf die Messart "Produktion" zu reservieren.
Die AEW Energie AG empfiehlt, im Anschlusskasten Platz für einen zweiten Zähler als Vorbereitung für einen allfälligen Umbau auf die Messart "Produktion" zu reservieren.
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Energieerzeugungsanlagen (EEA): Messarten
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