Stromkennzeichnung
Wie die EU-Mitgliedstaaten hat auch die Schweiz die Stromkennzeichnung eingeführt. Damit sind alle Lieferanten von elektrischer Energie verpflichtet, einmal jährlich ihre Endkunden über die Herkunft des im Vorjahr gelieferten Stroms zu informieren. Ausgewiesen werden dabei die Anteile der eingesetzten Energieträger sowie die Herkunft der Elektrizität (Produktion im Inland oder Ausland).
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