Kostenbeiträge für Anschlüsse an das Stromnetz

Für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz sind Kostenbeiträge zu entrichten.

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Neuanschlüsse

  • Der pauschale Anschlusskostenbeitrag deckt einen Anteil an den Kosten für den Hausanschluss, bestehend aus dem Anschlusskabel, dem Zubehör und der Montage, ab.
  • Nicht enthalten sind die Kosten für den Tiefbau vom Hausanschluss bis zum Anschlusspunkt an das Niederspannungsnetz gemäss den Angaben der AEW Energie AG.
  • Ausserhalb der Bauzone wird der Anschlusskostenbeitrag abhängig von der Länge der Zuleitung bis zum nächstliegenden Anschlusspunkt entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch in der Höhe des pauschalen Anschlusskostenbeitrages.
  • Die Netzkostenbeiträge richten sich nach dem Überstromunterbrecher (Anschluss-Sicherung) am Hausanschluss.
     

Änderung bestehender Anschlüsse

Für eine Verstärkung des Überstromunterbrechers ist ein Beitrag entsprechend der Differenz zwischen bestehender und neuer Anlage zu entrichten. Die Grabungs- und Maurerarbeiten trägt der Bauherr beziehungsweise der Hauseigentümer.

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