Auswirkungen der Strommarktöffnung
Ausgangslage
Der Bundesrat hat das Stromversorgungsgesetz per 1.1.2008 und die neue
Stromversorgungsverordnung per 1.4.2008 in Kraft gesetzt. Damit ist der Strommarkt in der ersten Phase für Grosskunden (Endverbraucher) geöffnet.
Stromversorgungsverordnung per 1.4.2008 in Kraft gesetzt. Damit ist der Strommarkt in der ersten Phase für Grosskunden (Endverbraucher) geöffnet.
Lieferantenwechsel
Stromkunden (mit einem Elektrizitätsbezug von mehr als 100 MWh/Jahr je Verbrauchsstätte) können ab dem 1.1.2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Nur diese können ab dem 1.1.2009 das gesetzlich geregelte Zugangsrecht zum Elektrizitätsnetz in Anspruch nehmen.
Auswirkungen für die Kunden
Die bisher integrierte Stromlieferung wird in die Bereiche Netznutzung und Energielieferung aufgetrennt.
Der Gesamtpreis für Strom setzt sich künftig aus den Netznutzungs- und Energiekosten zusammen. Der Netzanschluss- und die Netznutzung verbleiben in jedem Fall bei den örtlichen Netzbetreibern. Neu können die Kunden den Energielieferanten frei wählen (Lieferantenwechsel).
Der Gesamtpreis für Strom setzt sich künftig aus den Netznutzungs- und Energiekosten zusammen. Der Netzanschluss- und die Netznutzung verbleiben in jedem Fall bei den örtlichen Netzbetreibern. Neu können die Kunden den Energielieferanten frei wählen (Lieferantenwechsel).
Versorgung
Die AEW Energie AG stellt auch unter den neuen gesetzlichen Vorgaben für alle ihre Kunden eine zuverlässige, nachhaltige und marktorientierte Stromversorgung sicher.
Rechnungsstellung
Ihre Stromrechnung wird detaillierter und transparenter. Neu gibt sie gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über folgende Preis- und Kostenelemente:
A Kosten für die Netznutzung, die beim Transport der elektrischen Energie vom Kraftwerk bis zu Ihnen nach Hause entstehen
B Kosten für die Energielieferung, die sich aus den Kosten der Produktion, der Energiebeschaffung und des Energiehandels zusammensetzen
C Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen, wie die Konzessionsabgabe an die Standortgemeinde
D Zuschläge auf das Übertragungsnetz
für die gesetzliche Förderabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien für die Systemdienstleistungen der Swissgrid zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes des schweizerischen Höchstspannungsnetzes
Weitere Antworten zu Ihrer persönlichen Stromrechnung finden Sie hier: Wie lese ich meine neue Stromrechnung?
Bei Unklarheiten oder Adresskorrekturen bitten wir Sie, die auf Ihrer Rechnung oben rechts angegebene zuständige Kontaktperson anzufragen.
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