AEW Rechnungsstellung und Stromzählerablesung
Die AEW stellt ihren Kunden in der Regel viermal im Jahr eine Rechnung. Für die Zeit von Januar bis September erhalten Sie pro Quartal eine Akonto- respektive Teilrechnung. Wenn Sie einen Smart Meter haben, erhalten Sie jeweils eine Quartalsrechnung basierend auf Ihrem effektiven Stromverbrauch.
Wie kommt der Strompreis zustande?
Wie der Strompreis in der Grundversorgung zustande kommt, was ihn beeinflusst und wieso er sich regional unterscheidet, erfahren Sie im Erklärvideo des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen.
Aufgrund der Preiserhöhung für das Jahr 2024 fallen die Rechnungs- und Akontobeträge auch bei gleichbleibendem Verbrauch höher aus als im Vorjahr.
Detaillierte Informationen zur Strompreiserhöhung, zu den wichtigsten Verbrauchsprofilen H4 und H7, zur Stromkennzeichnung sowie zur Einspeisevergütung finden Sie in der Oktober-Ausgabe 2023 des AEW info.
Ihre Stromrechnungen
Die effektiven Kosten für Ihren Stromverbrauch im Jahr 2023 werden Ihnen in der aktuellen Verbrauchsabrechnung in Rechnung gestellt. Bei der Verbrauchsabrechnung wurden die Ihnen verrechneten Akontobeträge bereits in Abzug gebracht. Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für den bereits bezogenen Strom des vergangenen Quartals. Sie wird auf Basis Ihres Verbrauchs im Vorjahr kalkuliert, unter Berücksichtigung der im August kommunizierten Preisanpassung für das Folgejahr.
Ihre Stromrechnungen
AEW Stromrechnung: Die 4 häufigsten Fragen
Was ist eine Akontorechnung?
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die bereits bezogene Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche hochgerechnet wird.
Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (im April, im Juli und im Oktober) und eine definitive Verbrauchsabrechnung im Februar des Folgejahres für die Periode vom 01.01. bis 31.12. Die einbezahlten Akontorechnungsbeträge werden auf der Verbrauchsabrechnung in Abzug gebracht.
Der Rechnungsturnus verläuft wie in der Grafik dargestellt.
Die Zähler von
- Kunden mit Produktionsanlagen,
- Kunden die das Produkt AEW power beziehen
- oder Kunden mit einem Smart-Meter
werden im Quartalsrhythmus abgelesen und abgerechnet. Siehe auch www.aew.ch/smartmeter.
Wenn Sie Fragen zur Ablesung haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner im AEW Service-Center gerne zur Verfügung. Sie finden die Kontaktdaten im Briefkopf Ihrer Rechnung.
Rechnungserklärung
Für das bessere Verständnis unserer Energierechnung haben wir für Sie Musterrechnungen als Download mit diversen Erläuterungen erstellt.
Downloads
a912Fristverlängerung beantragen
Haben Sie ein Anliegen an das Inkasso-Team der AEW Energie AG? Möchten Sie eine Fristverlängerung beantragen oder Ihre Rechnung in Raten zahlen? Dann teilen Sie uns dies bitte mit folgenden Formularen mit.
FAQs: Fragen und Antworten zu den AEW Rechnungen
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel drei Akontorechnungen (im April, Juli und Oktober) und eine definitive Jahresabrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.
Beispiel: Sie bezahlen mit den Akontorechnungen im April, Juli und Oktober jeweils CHF 100.– ein. Bei der Ablesung Ende Jahr wird ermittelt, dass Ihre Stromkosten für das vergangene Jahr insgesamt CHF 450.– betragen. Davon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen von total CHF 300.– in Abzug gebracht. Der Rechnungsrestbetrag der Jahresabrechnung beträgt somit noch CHF 150.– (CHF 450.– minus CHF 300.–).
Die Akontorechnung entspricht dem Vorjahresverbrauch oder bei einem Neuzuzug den geschätzten Kosten für den Verbrauch von drei Monaten oder ab Einzug. Die detaillierten Zähler- und Verbrauchsangaben finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Dies kann 3 Gründe haben:
- Sie beziehen das Produkt AEW power weil Ihr Stromverbrauch > 50‘000 kWh pro Jahr ist.
- Sie produzieren selber Strom z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage
- Sie sind in einer Smart-Meter Gemeinde Wohnhaft (Gansingen, Brittnau, Oeschgen, usw.)
Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (für drei Monate im April, Juli und Oktober) und für die gesamte Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eine definitive Jahresabrechnung im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht."
Nein, die Akonto- und Jahresabrechnungen werden immer erst zum Quartalsende fällig, nachdem Sie den Strom konsumiert haben.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind solange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB-NS Artikel 21. Meldepflichten).
Zone 1 / Hochtarif: Montag bis Freitag / 07:00 bis 20:00 Uhr / Samstag: 07:00 bis 13:00 Uhr
Zone 2 / Niedertarif: übrige Zeit
Diese Preiszonen / Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.
Seit 1.1.2016 entfällt im AEW Netzgebiet die fest eingeplante Lieferbeschränkung von 11.00 – 12.00 Uhr für Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen. Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz und dauert bis zur ordentlichen Abmeldung (AGB).
Die AEW Energie AG bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- eBill (E-Rechnung)
- Lastschriftverfahren (LSV+, DebitDirect)
- Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR)
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite.
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Wir sind für Sie da – Ihr AEW Kundenservice: Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Weitere interessante Informationen zum Thema Strom finden Sie unter www.aew.ch/wissen.
Die Jahresabrechnung enthält detaillierte Angaben über Ihren Energieverbrauch und über die Zählerablesung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Rechnungserklärung.
Netznutzung: Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Gesetzliche Förderabgaben: Gesetzliche Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
Systemdienstleistungen: Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Energielieferung: Die Kosten für die gelieferte Energiemenge und den ökologischen Wert des Produkts.
Stromlieferung: Unter Stromlieferung werden die Netznutzung und die Energielieferung zusammengefasst.
Haben Sie Fragen?
Ist Ihnen noch etwas unklar? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 062 834 22 22 oder per E-Mail an kundenservice@aew.ch.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!