Wichtigkeit präziser Prognosen, Anpassungen im Energieliefervertrag und Energierechnung wurde angepasst
Die Wichtigkeit einer präzisen Prognose, Anpassung im Energieliefervertrag
In den letzten zwei Jahren haben sich die Energiepreise, im speziellen dazu die Kosten für Ausgleichsenergie, erhöht. Die Ausgleichsenergie ist jene Energie, welche nach Möglichkeit vermieden werden sollte, da sie die teuerste Energiekomponente ist. Ausgleichsenergie fällt an, wenn der Ist-Energiebezug vom prognostizierten Energiebedarf (Kurzfristprognose) abweicht. Durch das Erstellen einer qualitativ guten Prognose können somit Extrakosten durch die Vermeidung von Ausgleichsenergie vermieden werden.
Um Ihnen weiterhin attraktive Konditionen bieten zu können, unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung der Prognose bzw. der Prognosegüte. Wird ein Angebot für eine Vollversorgung für ein Frontjahr gewünscht, gilt der erste Schritt der Abstimmung der Energiebedarfs-Prognose für Bezug und Einspeisung (z.B. PV-Anlage) für dieses Frontjahr. Grund: Seit den letzten zwei Jahren werden viele PV-Anlagen zugebaut und wir wollen diese Mengen möglichst genau in der Prognose abbilden.
Mit dem Ziel, die Qualität der Prognose (Prognoseqüte) zu optimieren, wurde in der Umsetzung die Stromlieferung in die Komponente «Bezug» und «Einspeisung» unterteilt. Im aktualisierten Liefervertrag gilt es daher der Ziffer 3 (drei) Aufmerksamkeit zu schenken. Hier wird beschrieben, dass initial von einer Mengentoleranz, also der Abweichungen der Liefermenge zur Prognosemenge, von +/- 5 % ausgegangen wird. Innerhalb dieser Mengentoleranz von +/- 5 % werden die Risiken für Zusatzkosten durch die AEW getragen. Sollte die Abweichung grösser ausfallen, können die Mehrkosten thematisiert werden und die Vertragspartner verpflichten sich, gemeinsam und einvernehmlich eine spezifische Kostenaufteilung zu vereinbaren.
Auswirkung
Durch eine präzisere Prognose werden unnötige Abweichungen vermieden und Kosten gespart. Durch eine initiale Mengentoleranz auf Basis +/- 5 % können die Zuschläge für Ausgleichsenergie tief gehalten werden.
Möglichkeiten
In diesem Konstrukt gibt es auch die Möglichkeit, die Mengentoleranz grösser zu gestalten. Dafür fallen höhere Zuschläge an.
Die Energierechnung wurde angepasst
Mit der neuen Abrechnungslogik stellen wir die Energielieferung an EVU noch transparenter dar.
Bisher
Bis und mit der Mai-Rechnung 2023 wurde auf Basis des Nettolastgang (Saldierung der Messdaten aus Bezug und Einspeisung) verrechnet.
Neu
Neu werden die Kosten für die Nettomenge auf der Seite 1 berechnet. Ergänzend dazu gibt es eine separate Rechnungsseite, auf welcher die Kosten für den Brutto-Bezug von Energie ermittelt wird. Auf einer weiteren Seite wird die Vergütung für die Einspeisung von Energie berechnet.
Diese abrechnungsrelevanten Angaben (15’-Werte) werden nach SDAT durch den Netzbetreiber erhoben und zur Verrechnung an den Energielieferanten gesendet. Achtung: Einspeisung ist nicht gleich Ausspeisung. Wird im lokalen Netz Energie eingespiesen, wird von Einspeisung gesprochen. Diese Einspeisungen werden auf der Rechnung dargestellt. Ist die Leistung der Einspeisung in einer Zeiteinheit höher als die Leistung des Bezugs, wird von Ausspeisung ins Vorliegernetz gesprochen.
Grund für die Änderung
Aufgrund diverser Kundenrückmeldungen haben wir die Abrechnungslogik angepasst und damit mehr Transparenz für die Mengen «Bezug» und «Einspeisung» geschaffen.
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