Faktenblatt zur Strommarktöffnung

Seit 2009 ist der Strommarkt in der Schweiz für Grosskunden geöffnet. Eine Übersicht über Bedeutung und Auswirkungen.

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Von 5.1 Millionen Stromkunden in der Schweiz haben bis heute rund 0,8 % Marktzugang

Der Bundesrat hat das Stromversorgungsgesetz per 01. Januar 2008 und die neue Stromversorgungsverordnung per 01. April 2008 in Kraft gesetzt. Damit ist der Strommarkt in der ersten Phase für Grosskunden seit 2009 geöffnet. Von den 5,1 Millionen Schweizer Endverbrauchern können seither rund 32‘500 Unternehmen (ca. 0,8 %) ihren Strom am freien Markt beziehen. Voraussetzung für den freien Marktzugang ist ein Jahresverbrauch von mehr als 100‘000 Kilowattstunden. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt hat einen Bedarf von rund 5‘000 Kilowattstunden Energie pro Jahr. Heute nutzen ca. 21‘900 der grossen Endkunden (67 %) ihr Recht auf Marktzugang: Sie kaufen den von Ihnen benötigten Strom auf dem freien Strommarkt ein. 

Über 99 % der Stromkunden sind in einem regulierten Markt

Die kleinen Energieverbraucher, über 99 % aller Endkunden, können ihren Strom nicht auf dem freien Markt einkaufen. Sie sind an ihr lokales Energieversorgungsunternehmen gebunden, welches von der staatlichen Regulationsbehörde ElCom kontrolliert wird.

Phase 1 der Strommarktöffnung (2008 bis voraussichtlich 2025)

Die momentane Teilstrommarktöffnung wird in der Abbildung «Phase 1: Momentane Marktsituation» dargestellt. Darin ist ersichtlich, dass sowohl grundversorgte Kunden (<100 MWh Verbrauch) als auch Marktkunden oder Verzichter (>100 MWh Verbrauch) jeweils eine Netz- wie auch eine Energiekomponente in ihrem Vertrag haben. Grundversorgte Kunden (<100 MWh Verbrauch) sind im 1-Vertragsmodell. D.h. sie haben einen Vertrag für die Monopolkomponente Netz und Energie. Potenzielle Marktkunden (Verzichter) oder Marktkunden (>100 MWh Verbrauch) haben ein 2-Vertragsmodell. D.h. sie haben zwei Verträge. Einen Vertrag für die Monopolkomponente Netz (Netzkosten) und einen separaten Vertrag für die Energielieferung (freier Markt). Kunden mit einem Verbrauch von >100 MWh können wählen, ob sie für die Energielieferung in der Grundversorgung bleiben oder in den freien Markt wechseln wollen. Gemäss Art. 11 Abs. 2 Strom VV gilt der Grundsatz «einmal frei, immer frei». Aus diesem Grund ist in der Abbildung «Phase 1» der rote Pfeil nur in Richtung freier Markt gekennzeichnet (und nicht zurück). 
 

Strommarktöffnung Phase 1

Weitere Eckdaten zur aktuellen Marktsituationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Energie BFE

 

Phase 2 der Strommarktöffnung (2025 in die Zukunft)

In einer zweiten Phase soll der Energiemarkt für alle Verbraucher liberalisiert werden. Dazu hat der Bundesrat das überarbeitete Stromversorgungsgesetz (StromVG) Ende Januar 2019 in die Vernehmlassung geschickt. Hauptinhalt der Revision ist die vollständige Marktöffnung für sämtliche Stromkonsumenten. Dabei kann der Stromversorger für die Energielieferung frei gewählt werden. Bestehen bleibt das Vertragsverhältnis mit dem örtlichen Netzbetreiber, welcher für den Netzbau und den Netzbetrieb in der jeweiligen Region zuständig ist.

Die zukünftige volle Strommarktöffnung wird in der Abbildung «Phase 2: Voraussichtliche Marktsituation ab 2025» aufgezeigt. Der Unterschied zur Abbildung «Phase 1» besteht darin, dass bei Eintritt der vollen Strommarktliberalisierung auch Kunden mit einem Verbrauch <100 MWh am freien Strommarkt ihre Energie beschaffen können. Der Unterschied besteht einzig darin, dass Kunden mit einem Verbrauch <100 MWh wieder in die Grundversorgung zurückwechseln können (siehe grüner Pfeil in Abbildung «Phase 2», der beide Richtungen kennzeichnet). Bei den Grosskunden (>100 MWh Energielieferung) gilt weiterhin der Grundsatz «einmal frei, immer frei» (siehe roter Pfeil in Abbildung «Phase 2» mit einseitiger Richtungskennzeichnung zum freien Energiemarkt).

 

Strommarktöffnung Phase 2

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