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Mit Sicherheit gut geschützt

Die Gefahren der Elektrizität werden von vielen unterschätzt. Wer sich jedoch an ein paar Sicherheitsregeln hält, kann viele Gefahren beim Umgang mit Strom vermeiden.

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Das ganze Drumherum

Ein neues LED-Licht in die Lampe schrauben, vor dem Tapezieren die Abdeckung der Steckdosen entfernen, ein zusätzliches Elektrogerät an den Mehrfachstecker anschliessen – kleine Handgriffe, die fast jeder schon einmal gemacht hat. Über die Tücken denkt kaum einer nach. Mit der nötigen Vorsicht lassen sich Elektrounfälle zu Hause jedoch ganz einfach vermeiden.


Sicherungen und Schutzschalter

Sicherungen verhindern die Überlastung von Stromnetz und elektrischen Geräten. Allerdings reichen die üblichen  Haushaltssicherungen als Schutz nicht aus. Moderne Sicherungskästen verfügen daher über FI-Schutzschalter. Fliesst der Strom aufgrund eines Defekts an einem der Geräte nicht vollständig über den Neutralleiter zurück, unterbricht der FI-Schutzschalter sofort die Stromzufuhr und verhindert einen Stromschlag. Da FI-Schutzschalter in der Schweiz für
sämtliche Steckdosen bis 32A erst seit einigen Jahren vorgeschrieben sind, verfügen viele ältere Installationen nicht über diesen Schutz. 

Wer an Steckdosen, Lampen oder Stromleitungen arbeitet, sollte daher immer zuerst die entsprechende Sicherung ausschalten und überprüfen, ob tatsächlich alles spannungsfrei ist. Für diese Kontrolle ist ein Spannungsprüfgerät zu verwenden.


Mehrfachsteckdosen nicht überstrapazieren

Mehrfachstecker und Steckdosenleisten werden immer dann gebraucht, wenn für Elektrogeräte nicht ausreichend fest installierte Steckdosen im Raum verfügbar sind. Der Stromverbrauch aller Geräte, die an die Mehrfachsteckdose  angeschlossen werden, darf deren zulässige Leistung nicht übersteigen. Die Leistung steht auf der Steckerleiste, in der  Regel sind es 3000 Watt. Diese Zahl kann schnell durch mehrere gleichzeitig angeschlossene, leistungsstarke Geräte erreicht werden. Sinnvoller ist es, zusätzliche Steckdosen fest installieren zu lassen oder bereits beim Kauf des Mehrfachsteckers auf den persönlichen Bedarf zu achten.


Achtung Asbest

Bei älteren Elektrotableaus wurde häufig aus Feuerschutzgründen Asbest verarbeitet. Diese Tableaus, an denen sich der Netzeingang sowie der Zähler und der Rundsteuerempfänger befinden, sind im Haus im Eingangsbereich oder im Keller zu finden. Solange der Kasten des Tableaus nicht geöffnet oder bearbeitet wird, geht von dem Material keine direkte Gefahr
aus. Doch bei Umbauten und Renovierungen können Asbestfasern freigesetzt werden, die sich beim Einatmen in der Lunge festsetzen und die Gesundheit gefährden können. 

Bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, ist mit Asbest zu rechnen. Eine gute Gelegenheit, asbesthaltige Tableaus durch einen Fachmann ersetzen zu lassen, sind Modernisierungsarbeiten im Haus: Wenn zum Beispiel eine Wärmepumpe installiert wird oder Küche und Badezimmer saniert werden, sind Arbeiten
an der Elektroverteilung ohnehin nötig.

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Was darf ich tun?

Aktuell dürfen gemäss Art. 16 Abs. 2 Bst. a NIV Personen ohne Bewilligung bloss noch einzelne Steckdosen und Schalter in bestehenden Installationen in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen End stromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal 30 mA Nennauslösestrom installieren. Unverändert bleibt die Bestimmung, wonach Personen ohne Installationsbewilligung Beleuchtungskörper (z. B. Lampenfassungen) und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren dürfen. Installationsarbeiten, die im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Bst. a NIV ohne Bewilligung erstellt werden dürfen, müssen vom Inhaber einer Kontrollbewilligung überprüft werden, und die kontrollierende Person muss dem Eigentümer der Installation den Sicherheitsnachweis übergeben. Für dreiphasige Zuleitungen sowie Anschlüsse für Herd, Waschmaschine, Heizung etc. muss ein Elektroinstallateur mit einer Installationsbewilligung beauftragt werden. Ein Firmenverzeichnis gibt es auf der ESTIWebsite im Bereich «Verzeichnis von allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen (AIKB)».

Smart Home – Besser vom Fachmann

Via App gesteuerte Leuchten, Türschlösser, die per Smartphone geöffnet werden, und Heizungsregler, die auf den Sprachassistenten hören – smarte Geräte erleichtern den Alltag und werden immer beliebter. Wer sich jedoch einzelne Komponenten installieren möchte, sollte unbedingt einen Fachmann damit beauftragen, betont Beat Willi von EIT.swiss, dem Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen. Zwar gibt es in Baumärkten viele Do-it-yourself- Lösungen, «doch da die meisten Smart-Home- Komponenten in das Niederspannungsnetz eingreifen, dürfen Laien diese nicht im Sicherungstableau installieren», sagt Beat Willi und bringt das Beispiel eines elektrischen Storenantriebs. «Soll dieser via App gesteuert werden, müssen Eingriffe ins Niederspannungsnetz durchgeführt werden – das dürfen nur bestimmte Unternehmen respektive fachkundige Personen machen.» Wer dazu berechtigt ist, wird in der Niederspannungs- Installationsverordnung (NIV) geregelt. Beat Willis Tipp: «Man sollte es so handhaben wie mit dem Auto: Das bringt man auch in die Werkstatt, wenn damit was ist, und legt nicht selbst Hand an.»

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