Energie- und Netznutzungsinformationen
Auf dieser Seite werden neben den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Netznutzung und zu Elektrizitätstarifen publiziert.
a8179
- AEW Classic: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh
- AEW Comfort: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh, mit steuerbaren Verbrauchern
- AEW Power: Jahresverbrauch zwischen 50'000 und 100'000 kWh, mit Leistungsmessung
- AEW Project: bei temporärer Stromversorgung
- AEW Pauschal: Kleinstverbraucher mit Pauschalverrechnung
a2082
- AEW classic: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh
- AEW comfort: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh, mit steuerbaren Verbrauchern
- AEW power: Jahresverbrauch zwischen 50'000 und 100'000 kWh, mit Leistungsmessung
- AEW project: bei temporärer Stromversorgung
- AEW pauschal: Kleinstverbraucher mit Pauschalverrechnung
a7084
- AEW classic: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh
- AEW comfort: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh, mit steuerbaren Verbrauchern
- AEW power: Jahresverbrauch zwischen 50'000 und 100'000 kWh, mit Leistungsmessung
- AEW project: bei temporärer Stromversorgung
- AEW pauschal: Kleinstverbraucher mit Pauschalverrechnung
a3898
- AEW classic: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh
- AEW comfort: Jahresverbrauch bis zu 50'000 kWh, mit steuerbaren Verbrauchern
- AEW power: Jahresverbrauch zwischen 50'000 und 100'000 kWh, mit Leistungsmessung
- AEW project: bei temporärer Stromversorgung
- AEW pauschal: Kleinstverbraucher mit Pauschalverrechnung
Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 23.3.2021 den Zuschlags für Systemdienstleistungen mit 0,16 Rp./kWh unverändert bestätigt (gültig per 1.1.2022).
Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2022 2,30 Rp./kWh.
Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 7,7 %.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 22.3.2022 den Zuschlags für Systemdienstleistungen um 0,30 Rp./kWh auf 0,46 Rp./kWh erhöht (gültig per 1.1.2023).
Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2022 2,30 Rp./kWh.
Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 7,7 %.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 8.4.2020 den Zuschlags für Systemdienstleistungen mit 0,16 Rp./kWh unverändert bestätigt (gültig per 1.1.2021).
Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2021 2,30 Rp./kWh.
Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 7,7 %.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 22.3.2019 eine Anpassung des Zuschlags für Systemdienstleistungen von bisher 0,24 Rp./kWh auf 0,16 Rp./kWh angekündigt (gültig per 1.1.2020).
Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2020 2,30 Rp./kWh.
Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 7,7 %.
Konzessionsentschädigung: In der Regel gelten folgende Konzessionsabgaben.
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- AEW Rücklieferung 2023: Vergütung für Produzenten
- AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis 2023: Vergütung der Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen
- AEW Eigenbedarf Produktionsanlage 2023: Strom für Produzenten (Eigenbedarf), für Produktionsanlagen mit Anschluss am Verteilnetz der AEW ohne KEV-Vergütung
- Weitere Informationen zum Thema "Selber Strom produzieren"
a2104
- AEW p.e en 2022: AEW Vergütung für Produzenten
- AEW p.e en HKN 2022: AEW Vergütung der Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen
- AEW eb 2022: AEW Strom für Produzenten (Eigenbedarf), für Produktionsanlagen mit Anschluss am Verteilnetz der AEW ohne KEV-Vergütung
- Weitere Informationen zum Thema "Selber Strom produzieren"
a7105
- AEW p.e en 2021: AEW Vergütung für Produzenten
- AEW p.e en HKN 2021: AEW Vergütung der Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen
- AEW eb 2021: AEW Strom für Produzenten (Eigenbedarf), für Produktionsanlagen mit Anschluss am Verteilnetz der AEW ohne KEV-Vergütung
- Weitere Informationen zum Thema "Selber Strom produzieren"
a3938
- AEW p.e en 2020: AEW Vergütung für Produzenten, mit Einspeisung aus Anlagen bis 100 kVA in die Netze der AEW
- AEW eb 2020: AEW Strom für Produzenten (Eigenbedarf), für Produktionsanlagen mit Anschluss am Verteilnetz der AEW ohne KEV-Vergütung
- Weitere Informationen zum Thema "Selber Strom produzieren"