Energie- und Netznutzungsinformationen

Auf dieser Seite werden neben den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Netznutzung und zu Elektrizitätstarifen publiziert.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug und die Lieferung von thermischer Energie
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug und die Lieferung von thermischer Energie
Systemdienstleistungen, Netzzuschlag, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgaben
a9584

Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 20.3.2024 den Zuschlags für Systemdienstleistungen um 0,20 Rp./kWh auf  0,55 Rp./kWh gesenkt (gültig per 1.1.2025).

Gesetzliche Stromreserve: Mit der Bundesabgabe Stromreserve von 0,23 Rp./kWh (ab 1.1.2025, 2024: 1,20 Rp./kWh), werden die Aufwendungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (u.a. Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen) finanziert. 

Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien und ökologischen Sanierungen wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2025 2,30 Rp./kWh.

Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 8,1 %.

Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.

Systemdienstleistungen, Netzzuschlag, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgaben
a11385

Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 22.3.2023 den Zuschlags für Systemdienstleistungen um 0,29 Rp./kWh auf  0,75 Rp./kWh erhöht (gültig per 1.1.2024).

Gesetzliche Stromreserve: Mit der Bundesabgabe Stromreserve (1,20 Rp./kWh), werden ab 2024 die Aufwendungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (u.a. Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen) finanziert. 

Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien und ökologischen Sanierungen wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2024 2,30 Rp./kWh.

Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 8,1 %.

Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.

Jahresrechnung