Eigenverbrauchs- und Lokalstrommodelle
Weshalb gibt es solche Eigenverbrauchs- und Lokalstrommodelle?
Mit der Energiestrategie 2050 wurde unter anderem der Ausstieg aus der Kernenergie und der daraus folgenden Konsequenz des Ausbaus von erneuerbaren Energien festgelegt. Der Eigenverbrauch, sprich die Nutzung der Energie am Ort der Erzeugung, wurde von der Politik als kosteneffiziente Ergänzung zu den bestehenden Subventionierungen (z. B. Kostendeckende Einspeisevergütung) erkannt. So wurde 2018 im revidierten Energiegesetz (EnG) das erste Modell der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in Art. 17 EnG explizit verankert.
Am 9. Juni 2024 nahm das Stimmvolk das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) an und ebnete damit den Weg für zwei neue Modelle: den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Die Umsetzung erfolgte über die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) sowie Anpassungen der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und weiterer Ausführungsbestimmungen, die der Bundesrat gestaffelt in zwei Paketen in Kraft setzte. Seit dem 1. Januar 2025 können vZEV gegründet werden, LEG sind ab dem 1. Januar 2026 möglich. Beide Modelle erweitern die Möglichkeiten zur direkten Vermarktung und Nutzung lokal produzierter Energie.
Alle diese Modelle steigern die Wirtschaftlichkeit von dezentralen Energieerzeugungsanlagen und fördern den Ausbau von erneuerbaren Energien. Weiter ermöglichen solche Modelle eine breitere Beteiligung z.B. auch Mieter, nicht nur Eigentümer, ihren Beitrag an die Energiewende zu leisten.
