vZEV
Voraussetzungen
- Die Produktionsanlage wie auch die teilnehmenden Parteien müssen am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sein (z. B. an derselben Sammelschiene in einer Kabelverteilkabine, an derselben Muffe)
- Alle teilnehmenden Liegenschaften müssen auf der Netzebene 7 (230 / 400 Volt AC) angeschlossen sein und im gleichen Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen.
- Die Produktionsleistung der Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie entspricht mindestens 10% der Anschlussleistung aller Teilnehmenden (wird bei der Anmeldung von der AEW geprüft)
- Alle abrechnungsrelevanten Produktions- und Verbrauchsstellen müssen mit intelligenten Messsystemen des Netzbetreibers ausgestattet sein. Bei einem genehmigten vZEV-Antrag installiert die AEW die nötigen Smart Meter innerhalb von drei Monaten.
- Die Teilnehmer müssen ihr Verhältnis schriftlich regeln und eine vZEV-Vertretung benennen (Aussenvertretung).
Abrechnung
Die äussere Abrechnung erfolgt durch die AEW Energie AG anhand der virtuellen Summenmessung basierend auf den Lastgangdaten aller Teilnehmenden und wird der vZEV-Vertretung in Rechnung gestellt.
Für die Abrechnung innerhalb des vZEVs zwischen den Teilnehmenden ist die vZEV-Vertretung oder ein beauftragte Dienstleistungsfirma zuständig. Die AEW Energie AG stellt die erforderlichen Lastgangdaten unentgeltlich zur Verfügung.
In einem vZEV sind die Teilnehmenden keine direkten AEW-Kunden mehr, und werden daher vom vZEV direkt abgerechnet.
Vorteile
- Ein Produzent kann seine lokal erzeugte Energie in einem vZEV an einen grösseren Kreis von Abnehmern und zu einem höheren Preis verkaufen, als die Einspeisevergütung des Verteilnetzbetreibers. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Investition amortisiert sich schneller.
- Die Teilnehmenden beziehen im Gegenzug lokal produzierten Strom zu günstigeren Konditionen, als sie ihn beim Verteilnetzbetreiber bezahlen müssten.
- Da der lokal erzeugt Strom nicht über das öffentliche Netz zu den Teilnehmenden fliesst, fallen für diesen Strom auch kein Netznutzungsentgelt und Abgaben an, was den Kostenvorteil zusätzlich verstärkt.
- Ein- und Austritte in den vZEV benötigen keine Anpassung an den elektrischen Installationen.
Nachteile
- Solidarische Haftung aller in einem vZEV teilnehmenden Parteien (z.B. bei zahlungsunfähigen Teilnehmern)
- Relative komplizierte interne Abrechnung aufgrund von komplexen Konstrukten mit Lastgangdaten.
- Teilnehmende PV-Anlagen gelten gegenüber dem VNB als eine Anlage. Diese Anlage wird entsprechend der Anlagenleistung vergütet, was zu tieferen Rückliefervergütungen führen kann, als wenn die einzelnen Anlagen direkt vom VNB vergütet werden.
Tarife
Der Tarif für den vZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (höhere Tarife sind mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem vZEV-Strom gehen an die vZEV- Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den vZEV zugeordnetem Stromprodukt des VNBs.
Rechte und Pflichten
Im Rahmen der Gründung eines vZEVs übernimmt die Grundeigentümerschaft nachfolgende Pflichten. Bei mehreren Grundeigentümern haften diese gegenüber dem VNB solidarisch.
- Das verbrauchsabhängige Verrechnen der bezogenen Energie an die Teilnehmenden ist Sache der vZEV-Vertretung.
- Die vZEV-Grundeigentümerschaft ist für das Inkasso
- Die vZEV-Vertretung übernimmt die Rolle als zentrale Ansprechperson für interne und externe Belangen.
- Die Grundeigentümerschaft ist verantwortlich für die intern elektrischen Installationen gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, Art. 5).
- Die Aufforderung zur Einreichung der Sicherheitsnachweise richtet sich an die ZEV-/vZEV-Vertretung.
- Änderungen in der Grundeigentümerschaft sind umgehend mittels schriftlicher Anzeige zu melden.
- Die Überschussenergie, die ins öffentliche Verteilnetz gespeist wird, wird netto ohne Mehrwertsteuer vergütet. Es ist durch die Grundeigentümerschaft zu prüfen, ob der ZEV/vZEV mehrwertsteuerpflichtig ist.
Die AEW hat stromversorgungsrechtlichen Pflichten grundsätzlich nur gegenüber dem ZEV/vZEV als Ganzes wahrzunehmen.
Anpassung oder Auflösung eines vZEV
Falls sich die Ansprechperson, die Rechnungsadresse oder die Eigentumsverhältnisse des vZEV geändert haben, bitten wir Sie uns diese Mutation umgehend mitzuteilen.
Die Auflösung- bzw. Kündigungsfrist eines vZEV beträgt mindestens drei Monate auf einen Monatswechsel.
Ein- und Austritte eines Teilnehmenden erfolgen unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen jeweils per Monatsanfang bzw. Monatsende.
Anmeldung
Mit welchen Liegenschaften Sie einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt teilen, erfahren Sie hier:
