Kostenbeiträge für Anschlüsse an das Stromnetz
Für Anschlüsse an das Stromnetz sind Kostenbeiträge zu entrichten.
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Neuanschlüsse
- Der pauschale Anschlusskostenbeitrag deckt einen Anteil an den Kosten für den Hausanschluss, bestehend aus dem Anschlusskabel, dem Zubehör und der Montage, ab.
- Nicht enthalten sind die Kosten für den Tiefbau vom Hausanschluss bis zum Anschlusspunkt an das Niederspannungsnetz gemäss den Angaben der AEW Energie AG.
- Ausserhalb der Bauzone wird der Anschlusskostenbeitrag abhängig von der Länge der Zuleitung bis zum nächstliegenden Anschlusspunkt entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch in der Höhe des pauschalen Anschlusskostenbeitrages.
- Die Netzkostenbeiträge richten sich nach dem Überstromunterbrecher (Anschluss-Sicherung) am Hausanschluss.
- Die detaillierten Konditionen und Beitragsmodelle finden Sie in den jeweils gültigen AGB.
Änderung bestehender Anschlüsse
Für eine Verstärkung des Überstromunterbrechers ist ein Beitrag entsprechend der Differenz zwischen bestehender und neuer Anlage zu entrichten. Die Grabungs- und Maurerarbeiten trägt der Bauherr beziehungsweise der Hauseigentümer.
Geschäfts- und Industriekunden
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der AEW gelten die AGB Netzanschluss Mittelspannung.