FAQ - Fragen und Antworten
Im FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AEW Energie AG und ihre Produkte.
FAQ - bitte wählen Sie das gewünschte Thema
Der Kunde informiert die AEW rechtzeitig über relevante Veränderungen im Zusammenhang mit den von der AEW erbrachten oder von ihr bezogenen Leistungen. Insbesondere ist der AEW unter Angabe des genauen Zeitpunkts schriftlich zu melden:
- vom Verkäufer: der Eigentumswechsel einer Liegenschaft oder einer Wohnung, mit Angabe der Adresse des Käufers
- vom wegziehenden Mieter/Pächter: der Wegzug aus gemieteten Räumen, mit Angabe der neuen Adresse
- vom Vermieter/Verpächter: der Mieter-/Pächterwechsel einer Wohnung oder Liegenschaft
- vom Eigentümer der verwalteten Liegenschaft: der Wechsel in der Person oder Firma, welche die Liegenschaftsverwaltung besorgt, mit Angabe von deren Adresse
Wann? Damit Sie nicht den Strom Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus.
Wie? Am besten melden Sie den Umzug im Kundenportal unter www.aew.ch/portal oder Sie besuchen unsere Website unter www.aew.ch/umzug. Sie können uns den Umzug auch per E-Mail kundenservice@aew.ch mitteilen. Bitte teilen Sie uns Ihre Kommunikationsdaten, unter denen Sie am besten erreichbar sind, mit Telefon / E-Mail).
- Neu wohnhaft im AEW Versorgungsgebiet ist ein Einzug
- Im AEW Versorgungsgebiet umziehen ist ein Umzug
- Aus dem Versorgungsgebiet von AEW wegziehen ist ein Auszug
Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. Egal ob Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder Wegzug nach ausserhalb.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind so lange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB Allgemeiner Teil Artikel A4.2).
Zuständig | Termin |
Bauherr, Architekt | Spätestens bei Erhalt der Baubewilligung |
Der Anschlusspunkt wird durch das zuständige Regional-Center der AEW Energie AG festgelegt. Dazu benötigt es den Situationsplan und den Grundriss mit dem eingezeichneten Standort des Fassaden-Anschlusskastens. Beides ist durch den Bauherrn oder den Architekten einzureichen.
Zuständig | Termin |
Architekt konzessionierter Elektroinstallateur |
Meldung min. 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme |
Die bauseitigen Leistungen müssen gemäss Werkvorschriften erledigt sein. Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusskostenbeiträge sowie Netzkostenbeiträge auf. Der geschuldete Anschlusskostenbeitrag gemäss der zugestellten Offerte/Rechnung muss beglichen sein. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung.
AEW myHome eignet sich für alle Privatpersonen, die in einem Einfamilienhaus, Doppeleinfamilienhaus, Reihenhaus oder Bauernhaus mit oder ohne bereits vorhandener Solaranlage wohnen und die Wert auf Energieeffizienz und eine unabhängige Energieversorgung legen.
Von der Offerte bis zur schlüsselfertigen Anlage dauert es in der Regel 4 bis 6 Wochen. Erforderliche Bewilligungsverfahren können den Prozess unter Umständen verzögern.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Ja. Mit den hochwertigen AEW myHome Produkten verwandeln Sie Ihre Liegenschaft in ein energieeffizientes Haus und investieren so in den Wert Ihres Eigentums.
Die Richtofferte gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten der gewünschten Sanierung. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, welche auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.
Die Richtofferte bietet eine gute Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Installation, sie ist jedoch nicht verbindlich. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, die auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.
Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Selbstverständlich beantragen wir diese für Sie. Eine Übersicht finden sie unter www.energiefranken.ch. Darüber hinaus gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite, falls Sie energetisch vorbildlich sanieren. In mehreren Kantonen sind auch Steuerabzüge möglich.
Die Versicherungsdeckung ist kantonal unterschiedlich. Bei gewissen kantonalen Gebäudeversicherungen sind zum Beispiel Schäden an Solaranlagen automatisch mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsberater nach den Details Ihrer Versicherung.
Ja, denn die Globalstrahlung auf der Erde setzt sich aus einem direkten und einem diffusen Anteil zusammen. Bei Sonnenschein dominiert die Direktstrahlung. Sie liefert etwa zwei Drittel des Ertrages. Bei starker Bewölkung oder Nebel ist fast nur noch Diffusstrahlung vorhanden, die für circa ein Drittel des Ertrages verantwortlich ist.
Ohne Batterie können Sie Ihren selbst produzierten Strom nur unmittelbar dann verbrauchen, wenn die Sonne scheint. Eine Batterie dient als Zwischenspeicher, eine Warmwasser-Wärmepumpe als thermischer Speicher. Damit haben Sie auch in Zeiten, in denen (zu) wenig Strom für Ihr Haus produziert wird, Energie. Der Eigenversorgungsgrad hängt unter anderem von Faktoren ab wie Anzahl und Umfang der Geräte in Ihrem Haus, die mit Strom betrieben werden, Speicherkapazität der Batterie und Grösse der Solaranlage.
Überschüssig produzierter Strom – also Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt und der nicht direkt verbraucht oder in der Batterie gespeichert wird – wird automatisch ins Netz der AEW eingespeist. Sie erhalten dafür eine Vergütung. Mehr darüber erfahren Sie hier: www.aew.ch/eea.
Die Hersteller von Solarmodulen geben Garantien zwischen 20 und 25 Jahren. Die erwartete Lebensdauer kann deutlich höher liegen. Allerdings muss dann mit eventuellen Leistungseinbussen gerechnet werden.
Als Faustregel gilt für die Schweiz ein jährlicher solarer Energieertrag von 800 bis 1000 Kilowattstunden (kWh) pro Kilowattpeak (kWp) installierter Anlagenleistung. Eine Solaranlage mit 5 kWp erzeugt also jährlich 4 000 bis 5 000 kWh Strom. Die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage und der Stromverbrauch im Haushalt stimmen jedoch selten den ganzen Tag überein. Mit der AEW myHome Steuerung und einem Speicher kann der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms maximiert werden, bis hin zur fast autarken Energieversorgung.
Jede Dachfläche, die nicht mehr als 45 Grad von Süden abweicht, eignet sich besonders gut für eine Solaranlage. Sonnenkollektoren auf einem Dach mit Südwest- oder Südost-Ausrichtung erreichen immer noch 95 % des maximalen Ertrags eines Süddaches. Nach Ost und West ausgerichtete Dächer erreichen 75 % des maximalen Ertrags, ein kombiniertes Ost-West-Dach produziert im Durchschnitt damit sogar mehr Solarstrom als ein nach Süden ausgerichtetes Dach.
Dank dem teilrevidierten Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, entfällt für «genügend angepasste» Solaranlagen die Bewilligungspflicht. Die Raumplanungsverordnung (RPV) definiert «genügend angepasst» wie folgt: Die Solaranlagen müssen als kompakte Fläche und mit einem Abstand von maximal 20 Zentimetern zur Dachfläche installiert werden. Ungeachtet dessen ist eine Meldung bei den Baubewilligungsbehörden vor Baubeginn jedoch notwendig (siehe RPV Art. 32a). Im Rahmen der Projektabwicklung durch die AEW Energie AG werden diese und weitere administrative Aufgaben von der AEW übernommen.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Eine störungsfreie Funktion ist von vielen Faktoren abhängig. Ein spezielles Augenmerk sollte jedoch auf die Verschmutzung der Solarmodule gelegt werden. Verschmutzte Module reduzieren den Wirkungsgrad und führen damit zu Einbussen bei der Stromproduktion. Regelmässige Kontrollen sind deshalb empfehlenswert. Die Kosten variieren je nach Grösse der Solaranlage.
Ein Dach hat grundsätzlich eine Lebensdauer von rund 50 Jahren. Da Dächer aus den 70er und 80er Jahren nicht mehr den heutigen Anforderungen betreffend Energieverbrauch genügen, kann eine Sanierung schon nach 25 Jahren sinnvoll sein.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für ein Einfamilienhaus kann aber mit Kosten in Höhe von CHF 30'000.– bis CHF 80'000.– inkl. Gerüst, Spengler etc. gerechnet werden.
Beim nationalen Gebäudeprogramm können Förderbeiträge pro m2 sanierte Dachfläche beantragt werden. Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 % abzugsfähig.
Grundsätzlich ja. Aufgrund einer detaillierten Offerte können die Möglichkeiten besprochen werden. Wichtig ist, dass die Phase, in welcher das Dach nicht eingedeckt ist, möglichst kurz gehalten wird.
Für ein Einfamilienhaus dauert die Beratungs- und Offertphase ca. 3 Wochen. Ab Auftragserteilung benötigt der Unternehmer 2 bis 6 Wochen für Gesuche, Arbeitsvorbereitung und Materialbeschaffung. Die eigentliche Ausführung dauert je nach Umfang der Arbeiten 2 bis 4 Wochen.
Ideal ist ein Zimmermann für die Holz- und Dämmarbeiten, ein Dachdecker für Unterdach und Eindeckung, der Spengler für die Blecharbeiten sowie der Gerüstbauer für die Arbeitssicherheit. Allenfalls wird auch noch ein Schreiner für Dachfenster-Innenverkleidungen benötigt. Meist fallen auch noch ein paar Malerarbeiten an. Es ist sinnvoll, ein Unternehmen zu wählen, welches viele der genannten Arbeitsgattungen selbst professionell anbietet und die restlichen Handwerker koordinieren kann. So gibt es nur einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Diese Variante wird leider oft gewählt, widerspricht aber klar den geltenden SIA-Normen. Da die Dämmung von aussen nicht gegen eindringendes Meteorwasser geschützt ist, kann diese nass und auf längere Sicht hin zerstört werden.
Die Dämmwirkung einer nassen Dämmung ist massiv vermindert. Im Extremfall kann die Tragkonstruktion für lange Zeit unentdeckt zerstört werden.
Dies muss objektspezifisch beurteilt werden. Häufig macht eine Wiederverwendung wenig Sinn, da das Einsparpotential im Gesamtrahmen zu gering ist.
Dies muss mit der örtlichen Bauverwaltung geklärt werden. Teilweise wird ein Baugesuch verlangt, da das Dach meist ein paar Zentimeter höher wird. Falls zusätzliche Dachfenster eingebaut werden, ist auf jeden Fall ein Baugesuch notwendig.
Grundsätzlich nein. Eine Dachsanierung ist für die Hausbewohner jedoch immer mit Einschränkungen verbunden. Deshalb sollte ein leistungsfähiger Partner gewählt werden, der die Termine einhält und auch allfällige Nebenhandwerker optimal koordiniert.
Die intelligente AEW myHome Steuerung verwandelt Ihre Liegenschaft in ein Smart Home. Sie ermöglicht den optimierten Einsatz des produzierten Solarstroms und visualisiert Daten wie Verbrauch, Produktion, Batterieladung und -entladung via Internet.
Die Steuerung kann zudem Ihre Heizung optimieren, vorausschauend regeln und den Energieverbrauch der Wärmeerzeugung reduzieren. Bei Fehlermeldungen erhalten AEW und der Fachpartner eine Nachricht und kümmern sich um die Störungsbehebung.
Sie können Batterien, das Warmwasser und die Heizung mit ihr steuern. Ausserdem können die gängigsten auf dem Markt erhältlichen Wechselrichter von Solaranlagen eingebunden werden, und damit auch die Wechselrichter bestehender Anlagen.
Die Steuerung steigert den Eigenverbrauch des Stroms und misst die Energieflüsse der installierten Komponenten. Diese Informationen stehen unter einem persönlichen Web-Zugang zur Verfügung.
Wenn Sie es wünschen, können wir über die Steuerung Ihre Anlagen fernwarten.
Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Ja. Über eine Ansteuerung von Pumpen und Mischern kann Ihre Anlage aktiv geregelt werden.
Die Steuerung ist gegen Hacker-Angriffe geschützt. Der Kundenberater zeigt Ihnen dies gerne im Detail.
Die Steuerung erhält automatische Updates, deren Kosten bereits im Preis inbegriffen sind.
Dies ist möglich, z.B. durch Vorgabe der Soll-Temperatur für das Gebäude.
Ihr Installateur erhält bei Störungen eine Nachricht und kann in den meisten Fällen die Störung aus der Ferne beheben.
Wärmepumpen haben einen Geräuschpegel von 47 bis 57 Dezibel. Dies entspricht in etwa der Lautstärke Ihres Kühlschranks oder eines normalen Gesprächs.
Tatsächlich werden in der Schweiz in rund 9 von 10 Neubauten Wärmepumpen installiert. Auch wer seine Heizung ersetzen möchte, ist mit einer Wärmepumpe gut beraten – insbesondere, wenn es sich um ein Haus mit verbesserter Wärmedämmung handelt, wenn also beispielsweise Fenster und Dach isoliert sind oder im Rahmen der Sanierung isoliert werden.
Im Vergleich zu einer Ölheizung benötigt eine moderne Wärmepumpe, zum Beispiel von Alpha Innotec oder Stiebel Eltron, nur etwa ein Drittel der Energie. Der durchschnittliche Stromverbrauch für ein renoviertes Einfamilienhaus mit ca. 120 m2 Wohnfläche beträgt circa 7‘000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Bei Stromkosten von durchschnittlich 15 Rp./kWh entspricht dies rund CHF 1 000.- pro Jahr.
Wärmepumpen arbeiten effizient bis zu einem Aussentemperaturbereich von ca. -6 °C. Moderne Wärmepumpen haben ein Speichersystem und können die Tagestemperaturen nutzen. Bei extremen Minustemperaturen – also in einem Klima, in dem wochenlang rund um die Uhr Temperaturen unter -10 °C herrschen – sinkt die Effizienz der Wärmepumpe. Sie sorgt aber immer noch für Wärme. Bei Bauten auf über 1‘500 m ü.M. sollten Sie sorgfältig abklären, ob sich eine Wärmepumpe eignet.
Ja, Kosten für den Kaminfeger entfallen gänzlich. So sparen Sie mit einer Wärmepumpe nicht nur Energiekosten, sondern auch Unterhaltskosten.
Die unverbindliche Richtofferte zeigt Ihnen, wie niedrig Ihre Betriebskosten sind, wenn Sie von Ihrer bisherigen Elektroheizung, Ölheizung oder Gasheizung auf AEW myHome umsteigen.
Melden Sie sich beim AEW myHome Team unter 062 834 28 00 oder via E-Mail an myhome@aew.ch.
Mit AEW myHome bieten wir ein komplettes Energiesystem an. Die Stromverfügbarkeit in der Schweiz liegt nahezu bei 100 %.
Richtig geplant kann eine Heizung in weniger als einer Woche ersetzt werden.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Wir übernehmen sowohl den Rückbau als auch die Entsorgung Ihrer alten Heizung – ausser, Sie wünschen es anders. Die Kosten für den Rückbau Ihrer alten Heizung werden in unserer Offerte ausgewiesen.
Handelt es sich um einen erdverlegten Tank, sollte dieser zumindest gereinigt werden. Befindet sich der Tank in Ihrem Keller, empfehlen wir, den Tank rückzubauen. So können Sie den Raum besser nutzen.
Die MuKEn haben direkten Einfluss darauf, wie Hausbesitzer und Hausverwalter ihre bestehenden Gebäude energetisch sanieren müssen. Zukünftig müssen Sie beim Ersatz eines Gas- oder Ölkessels neu mindestens 10 % regenerative Energien einsetzen. Alternativ kann auch mit einer Verbrauchsreduzierung kompensiert werden.
Heizungen sind generell bewilligungspflichtig. Im Rahmen der Projektabwicklung übernimmt die AEW Energie AG das Baugesuch und alle damit zusammenhängenden administrativen Aufgaben.
Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe kann sowohl im Aussenbereich (z.B. im Garten) als auch im Innern des Hauses aufgestellt werden. Sole/Wasser-Wärmepumpen benötigen einen frostfreien Raum. In Häusern ohne Keller lassen sich die Geräte auch in einem Wirtschafts- oder Abstellraum installieren.
Bei Problemen mit der AEW myHome Steuerung (Meo Box) können Sie gerne zunächst selber einen Reboot der Steuerung durchführen. Dazu bitte den Stromstecker der AEW myHome Steuerung aus- und wieder einstecken. Dadurch erreicht man ein Reboot der Steuerungsplatine. Sind Mischer und Pumpen an der Meo Box angeschlossen, können diese während des Reboots etwa 20 Sekunden lang rattern/surren. Nach rund drei Minuten ist der Reboot beendet. Sobald die AEW myHome Steuerung wieder online ist, leuchtet oben auf der Meo Box eine kleine grüne LED durchgehend. Nach einigen Minuten sollten alle Daten wieder online verfügbar sein.
Selbstverständlich sind wir für Sie zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail myHome-ServicePlus@aew.ch erreichbar.
Sollten Sie ihr Passwort vergessen haben oder wollen Sie sich mit einem neuen Gerät auf die Steuerung verbinden, so rufen Sie folgende Seite im Web-Browser auf: https://aew.meo-energy.com/ Dort geben Sie die Logindaten (E-Mail + Passwort) ein. Achtung, der Login ist Case sensitiv, d.h. Gross- und Kleinbuchstaben müssen korrekt eingegeben werden.
Falls Sie das alte Passwort vergessen haben, klicken Sie auf «Passwort vergessen?». Sie bekommen dann an per E-Mail einen Link gesendet über welchen Sie ein neues Passwort vergeben können.
Bei Problemen mit der AEW myHome Steuerung (Solarmanager) können Sie zunächst selber einen Reboot der Steuerung durchführen. Dazu bitte den Stromstecker der AEW myHome Steuerung aus- und wieder einstecken. Dadurch erreicht man ein Reboot der Steuerungsplatine.
Nach rund drei Minuten ist der Reboot beendet. Nach einigen Minuten sollten dann alle Daten wieder online verfügbar sein.
Selbstverständlich sind wir für Sie zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail myHome-ServicePlus@aew.ch erreichbar.
Der Mischer ist ein Mischventil zwischen Vorlauf und Rücklauf der Heizungsverteilung, meist gleich neben der Umwälzpumpe. Meist ist ein Dreh-Ventil verbaut, welches zwischen waagrechter (rot = warm) und senkrechter Stellung (blau = kalt) automatisch regeln kann. Der Steuerungsbefehl kommt oftmals von der AEW myHome Steuerung. Sollte dieser Mischer surren oder rattern, so deutet dies darauf hin, dass der Mischer gleichzeitig ein AUF- und ein ZU-Signal empfängt. Die Fehlerursache ist daher bei der AEW myHome Steuerung (meo Box) zu suchen.
In diesem Falle funktioniert oftmals am Tableau die entsprechende Sicherungsgruppe(n) für die AEW myHome Steuerung (meo Box), sowie für die Mischergruppe aus- und wieder einzuschalten.
Sollte das Surren dadurch nicht aufhören, kontaktieren Sie uns zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail an myHome-ServicePlus@aew.ch. In dringenden Fällen finden Sie hier unsere Kontaktmöglichkeiten.
Soll ihr Boiler solaroptimiert über die AEW myHome Steuerung geregelt werden, so ist dieser typischerweise am Tableau zusätzlich über einen Tag/Nacht Schalter abgesichert. Folgende Schalterstellungen sind typischerweise verfügbar:
- Tag (Sonne): Boiler hat rund um die Uhr eine Freigabe und bleibt dauerhaft auf Maximaltemperatur
- Nacht (Mond): Boiler lädt nur nachts (im Niedertarif) auf die Maximaltemperatur
- Aus (0=Null): Automatik-Stellung. Nur hier kann die AEW myHome Steuerung Befehle an den Heizstab weitergeben
Für eine solaroptimierte Ansteuerung muss also stets die Null-Stellung = Automatik gewählt werden.
Sie sehen keine Daten der Solarproduktion in Ihrer AEW myHome Steuerung? Typischerweise löst sich das Problem durch ein Reset des Wechselrichters, welchen Sie eigenständig durchführen können. Es kann sein, dass dieser Reset am Tage nicht funktioniert, da immer noch etwas Strom zum Erhalt der Funktionen des Wechselrichters fliesst. Für diesen Fall bitten wir Sie, den Reset nach Sonnenuntergang durchzuführen.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Wechselrichter DC + AC ausschalten DC ist der rote Drehschalter am Wechselrichter (je nach Modell und Hersteller unterschiedlich) AC ist die Verbindung zum Tableau (im Bild der graue Drehschalter links)
- 30 Sekunden abwarten
- Wechselrichter AC + DC wieder anschalten. Nun fährt der Wechselrichter wieder hoch.
- Internet-Router resetten: Reset-Taste drücken oder Gerät ein- und ausstecken. Der Router startet durch und vergibt die IP-Adressen.
- Wenn alles klappt, sollten die Daten nach einiger Zeit wieder in der AEW myHome Steuerung erscheinen.
- Bitte schicken Sie uns kurz ein Email-Feedback an myhome-serviceplus@aew.ch, sobald Sie den Reset durchgeführt haben, dann prüfen wir ob die Daten wieder verfügbar sind.
Die LED Kontroll-Leuchte oben auf der AEW myHome Steuerung haben folgende Bedeutung:
- AUS = Reboot oder kein Strom
- Blau dauernd = Download aktiv
- Gelb blinkend = keine physikalische Verbindung (Netzwerk)
- Grün blinkend = keine Internetverbindung
- Grün dauernd = Normalbetrieb
Man kann auf der Wärmepumpe direkt am Bedienpanel des Wärmepumpen-Reglers zwischen Heizbetrieb und Sommerbetrieb umschalten. Die Warmwasserfunktion bleibt dadurch unbeeinflusst, die Wärmepumpe läuft also auch im Sommer um heisses Brauchwasser bereitzustellen. Auf der AEW myHome Steuerung (Meo Box) gibt es ebenfalls eine Einstellung "Sommerbetrieb". Dieser Knopf befindet sich auf der Kachel "Wärmepumpe" und hat folgende Auswirkungen:
- Die Umwälzpumpe wird ausgeschalten.
- Der Mischer wir zu gefahren.
- Es wird kein Solarüberschuss in das Heizungssystem gesteckt.
- Lediglich Warmwasser wird weiterhin bereitgestellt und solaroptimiert überhöht.
Die Umstellung von Heizbetrieb auf Sommerbetrieb und umgekehrt müssen Sie bitte selber vornehmen.
Ihr Stromversorger (Elektrizitätswerk, EW oder EVU) hat die Möglichkeit, bei Ihnen zu Hause grosse Verbraucher zu gewissen Zeiten zu sperren. Sie profitieren dabei durch die stabileren Stromnetze und weniger Stromausfälle und zusätzlich gewährt Ihnen der Stromanbieter einen günstigeren Stromtarif.
Ist solch eine Stabilisierung notwendig, wird aus der Netzleitstelle ein Befehl über das Stromnetz gesendet und in jedem Haushalt über einen Rundsteuer-Empfänger (RSE) empfangen. Dieser schaltet dann über ein Sicherungsrelais an Ihrem Tableau die verschiedenen Stromverbraucher im Haushalt für eine gewisse Zeit aus. Die Geräte sind dadurch gesperrt. Folgende Geräte kann dies betreffen:
- Wärmepumpe
- Heizstab im Boiler
- Ladestation für Elektro-Autos
- Solaranlage
- …
Auf manchen Geräten steht während der Sperrzeit "EVU-Sperre" im Display. Sollte die Sperrung länger als üblich (2 bis -4 Stunden) andauern, so melden Sie sich am besten über die Störungshotline bei Ihrem Stromversorger. Im AEW Netzgebiet ist dies die 0800 85 08 08.
Legionellen sind Keime im Trinkwasser, welche die Legionärskrankheit auslösen können. Sie vermehren sich optimal im Temperaturbereich zwischen 35 und 45°C, daher sollt man vermeiden, dass sich Trinkwasser längere Zeit in diesem Temperaturbereich befindet.
Um bereits vorhandene Legionellenkeime abzutöten, kann man das Warmwasser auf Temperaturen von 60°C erwärmen. Typischerweise wird dies in Privathaushalten alle ein bis zwei Wochen mit einem sogenannten Legionellenkick durchgeführt.
Wenn Ihr Boiler über die AEW myHome Steuerung angesteuert wird ist, so wird typischerweise ein Legionellenkick einmal pro Woche aktiviert. Die Zeit können Sie in den Einstellungen (Solarmanager oder Meo Box) selber einstellen; standardmässig ist sonntags von 12 bis 16 Uhr eingestellt. Bei der Meo Box ist eine Optimierung möglich, mit der man den fixen Zeitpunkt deaktiviert und dynamisch jeweils sieben Tage nach dem der Boiler das letzte Mal auf 60°C war der Legionellenkick aktiviert wird
Der Strompreis in der Schweiz setzt sich zusammen aus dem Energietarif, welcher für die gelieferte elektrische Energie bezahlt wird und dem Netznutzungstarif, der die Kosten für den Transport des Stroms vom Kraftwerk zum Verbraucher abdeckt. Hinzu kommen noch einige kleinere Komponenten, zum Beispiel Abgaben an das Gemeinwesen oder der Netzzuschlag. Der Strompreis wird den Verbrauchern in Rappen pro kWh verrechnet. Heutzutage wird dazu je nach Stromversorger und -produkt entweder ein konstanter Einheitstarif oder ein bedingt variabler Time-of-Use (ToU) Tarif verwendet, welcher zwischen einem Hoch- und einem Niedertarif unterscheidet.

Dynamische Tarife sind flexible Tarifstrukturen, welche sich in kürzeren Intervallen (z.B. alle 15 Minuten) an die aktuellen Gegebenheiten im Energiesystem anpassen. Zur Festlegung des Stromtarifs orientieren sie sich an Faktoren wie der aktuellen Verfügbarkeit von Strom im System (dynamische Energietarife) oder der Auslastung des Stromnetzes (dynamische Netztarife). Ziel solcher Tarife ist es, Stromverbrauch und -erzeugung besser aufeinander abzustimmen und das Stromnetz zu entlasten.

Die fortschreitende Dekarbonisierung des Energiesystems führt zu einer steigenden Stromnachfrage, beispielsweise durch den vermehrten Einsatz von Elektroautos und Wärmepumpen. Zudem führt der rasche Ausbau von kleinen Photovoltaikanlagen zu einer zunehmend dezentralen und variablen Stromerzeugung. Diese Entwicklungen stellen das Stromnetz vor grosse Herausforderungen, da sowohl die Menge als auch die Variabilität der Stromflüsse zunehmen. Insbesondere in Zeiten hoher Netzauslastung, den sogenannten Lastspitzen, steigt das Risiko von Netzengpässen. Um einen kostspieligen Netzausbau zu vermeiden, sollen die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter genutzt werden. Dynamische Netztarife bieten den Konsumenten einen Anreiz, Strom in Zeiten geringer Netzauslastung zu beziehen. Die hiermit erreichte Glättung des Stromkonsums führt zu tieferen Lastspitzen, womit der notwendige Netzausbau minimiert werden kann.
Das Pilotprojekt untersucht die konkreten Auswirkungen der Einführung dynamischer Netztarife im Gebiet der AEW Energie AG. Dazu wird analysiert, wie der Energieverbrauch von Endkunden auf eine dynamische Tarifgestaltung reagiert und welche Kosteneinsparungen und Stromnetzentlastungen hierdurch erreicht werden können.
Auf Basis der prognostizierten Netzlast wird täglich ein dynamischer Netztarif für den Folgetag entwickelt. Dieser Tarif wird über eine API-Schnittstelle im Internet veröffentlicht, und direkt vom Energie Management System (EMS) der Testkunden abgerufen. Das EMS steuert den Energieverbrauch des Gebäudes wie bisher, unter Berücksichtigung der dynamischen Tarife.

Das Pilotprojekt zum Testen der Tarifsignale läuft voraussichtlich von Mai 2025 bis circa März 2026.
Als Testkunde müssen Sie Ihr Verhalten nicht anpassen und verlieren keinen Komfort. Die Berücksichtigung der dynamischen Tarife erfolgt automatisch im Energie Management System (EMS), welches den Betrieb nicht benötigter Geräte, wie das Laden des Elektroautos oder den Betrieb der Wärmepumpe oder des Boilers, in Zeiten niedrigerer Tarife verschiebt. Dabei werden jederzeit auf die Wahrung des Komforts sowie die von Ihnen definierten Nutzerpräferenzen Rücksicht genommen. Ihr manueller Stromverbrauch wird zu keiner Zeit eingeschränkt.

Nach Abschluss des Pilotprojekts wird Ihnen von der AEW Energie AG die Differenz zwischen der tatsächlichen Abrechnung und der Abrechnung, die auf Grundlage Ihres optimierten Verhaltens in Bezug auf die dynamischen Tarife berechnet wurde, gutgeschrieben, sofern diese Differenz zu Ihren Gunsten ausfällt.
Eine Teilnahme am Pilotprojekt leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Forschung und Innovation im Schweizer Energiesystem.
Die Auswertung des Verbrauchs erfolgt über die Zählerdaten des Elektrizitätswerks, welche bereits heute für die Energieabrechnung verwendet werden. Mit einer Teilnahme am Projekt stimmen Sie zu, dass Swisspower pseudonymisierte Lastgangdaten für die korrekte Funktionsweise der Preissignal-Übertragung unter der Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen sammeln dürfen.
Zu Beginn und am Ende des Pilotprojekts füllen Sie eine Onlineumfrage aus. Die Fragebögen enthalten neben Fragen zur Gebäude- und Wohnsituation einen Teil zu Ihrem Verbrauchsverhalten, Ihrer Einstellung bezüglich Energiesparen/Energieeffizienz und Ihrer Persönlichkeit, sowie zu Ihrer Zufriedenheit mit der automatischen Laststeuerung im Rahmen des Projekts. Ihre Angaben zur Umfrage werden mit den Lastgangsdaten gekoppelt und pseudonymisiert ausgewertet.
Weitere Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Sie können sich direkt über das Teilnahmeformular als Testkunde registrieren. Wir kontaktieren Sie daraufhin mit weitergehenden Informationen.
Es muss ein installiertes Energie Management System (EMS) vorhanden sein, welches die Integration dynamischer Tarife ermöglicht. Und bitte beachten Sie, dass nur AEW Stromkunden am Projekt teilnehmen können.
Ein Energie Management System (EMS) ist eine Kombination aus Hard- und Software, die den Energieverbrauch in Haushalten oder Unternehmen überwacht, analysiert und optimiert. Es ermöglicht, Energieflüsse effizient zu steuern, um Kosten zu senken.
Dann sollten Sie beachten, dass Sie von verschiedensten Förderprogrammen profitieren können. Wir haben Ihnen diese zusammengestellt für Wärmepumpen, Fernwärmelösungen und Solarkollektoren zusammengestellt.
Im Kundenportal der AEW Energie AG stehen Ihnen viele Funktionen zur Verfügung. Details finden Sie unter www.aew.ch/kundenportal-entdecken.
Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte den Link "Mit Kunden- und Vertragskontonummer registrieren" unter dem Eintrag “Noch nicht registriert?”
Geben Sie dazu Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein und klicken registrieren an. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden. (Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung).
Danach werden Sie aufgefordert ein sicheres Passwort zu hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail (Absender: kundenservice@aew.ch) mit einem AEW Registrierungscode an Ihre E-Mailadresse.
Bitte tragen Sie den Code ein, um die Registrierung abzuschliessen. Darauffolgend wird Ihnen ein Fenster für die Eingabe der Handynummer eingeblendet. Ihre Handy Nummer wird für die Zweifaktoren Identifikation benötigt.
Nach der Eingabe und Bestätigung erhalten Sie einen SMS Code auf die angegebene Nummer.
Tragen Sie den im SMS enthaltenen Authentifizierungscode ein. Nach der Authentifizierung mit Ihrer Code Eingabe sind Sie im Portal eingeloggt und haben Zugriff auf Ihre online Daten.
Sie haben Ihr Passwort vergessen? Kein Problem, nutzen Sie einfach die Funktion "Benutzername oder Passwort vergessen" unter Kundenportal:
Geben Sie hier einfach Ihre E-Mailadresse an, mit der Sie sich registriert haben und wir senden Ihnen in Kür-ze einen Link zu, unter dem Sie ein neues Passwort vergeben können.
Sie möchten ein Passwort eingeben oder ändern? Für das AEW Kundenportal Konto benötigen Sie ein Passwort mit mindestens 8 Zeichen, einen Kleinbuchstaben, einen Grossbuchstaben und eine Zahl. Alle angegeben Kriterien müssen für Ihre Passwort Sicherheit berücksichtigt werden.
Unser Online-Service steht sowohl AEW Privat- und Gewerbekunden und AEW Grosskunden (Industriekunde und EVU) zur Verfügung. Sie können rund um die Uhr Ihre Vertragsdaten, Rechnungen, Monatsbezugspro-tokolle und Lastprofile einsehen und downloaden.
Das Kundenportal steht zurzeit nur aktuellen Kunden der AEW Energie AG zur Verfügung.
Sie erhalten den Hinweis, dass Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort falsch sind? Geben Sie die Daten erneut ein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort korrekt eingeben und die Feststelltaste Ihrer Tastatur nicht aktiviert ist. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, versuchen Sie es über die Funktion "Passwort vergessen".
Nach 3 fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Der Zugang wird nach einer Stunde automatisch entsperrt oder ein Kundendienstmitarbeiter kann diesen manuell entsperren.
Ihr Account kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. Hierfür müssen Sie nach dem Login einfach am rechten oberen Rand des Kundenportalfenster auf Ihr Profil und danach auf "Einstellungen" kli-cken. Sowie nachfolgend die Einstellung "Benutzeraccount löschen" anklicken und auf den rot hinterlegten Balken "Benutzeraccount löschen" klicken. Ihr Account wird dann innerhalb 30 Tagen gelöscht.
Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie ganz einfach über "Einstellungen" unter Profil und Einstellungen vornehmen. Die Änderung der E-Mailadresse führt dazu, dass Ihre gesamte Online-Korrespondenz an diese E-Mailadresse geschickt wird. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden. Bitte beachten Sie, dass Namensänderungen sowie Änderungen der Anschrift über das Kundenportal nicht möglich sind. Benutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
Sie ziehen um? Dann nutzen Sie die Funktion unter der Ansicht "Meine Liegenschaft" und geben Sie Ihre Auszugsdaten wie z.B. Mietvertragsende, neue Adresse, etc. an.
Für Fragen rund um das Kundenportal nutzen Sie gerne unser Kontaktformular im Kundenportal oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: kundenservice@aew.ch. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dazu, Sie eindeutig als Nutzer für Ihre Lieferstelle zu identifizieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich auf unseren Seiten sicher fühlen. Der Online-Service befindet sich in einem gesicherten Bereich. Die Messdaten sind pseudonymisiert und dürfen ohne Einwilligung des Kunden nur zur Anzeige im Kundenportal verwendet werden. Es werden nur Daten gespeichert, welche auch innerhalb der Plattform verwendet werden. Das Kundenportal ist DSGVO-konform (Datenschutzgrundverordnung). Bei der Übertragung Ihrer Daten legen wir daher Wert auf grösstmögliche Sicherheit. Deshalb setzen wir dort, wo persönliche Daten übermittelt werden, den internationalen Sicherheitsstandard für die Übertragung von sensiblen Daten, die SSL-Verschlüsselung (Segure Socket Layer), ein. Somit sind die Daten von Dritten nicht auszulesen.
Bei den Produkten AEW Classic, AEW Classic Naturstrom, AEW Classic Naturstrom+, AEW Comfort, AEW Comfort Naturstrom und AEW Comfort Naturstrom+ können Sie als AEW Kunde die Online Variante direkt im Portal auswählen und erhalten dadurch einen Preisnachlass. Eine online Produktvariante kann unter der Ansicht “Meine Produkte” mit “Produkt wechseln” jederzeit mit der entsprechenden Produktauswahl umgestellt werden. Der Produktwechsel erfolgt pro Quartal.
Hinweis: Haben Sie keine elektronische Zahlungsvariante hinterlegt, erhalten sie bei allen online Produkten eine E-Mail Notifikation, womit Sie über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Portal informiert werden.
Sie erhalten bei allen online Produkten eine E-Mail Notifikation, insofern Sie keine elektronische Zahlungsvariante hinterlegt haben. Ihre Kommunikation erfolgt per Portal und per Mail an die AEW Energie AG. Ein telefonischer Kundenkontakt beim online Produkten ist nicht vorgesehen.
Unter der Ansicht "Meine Produkte" gibt es eine Übersicht über die aktuell von Ihnen genutzten Produkte.
Sie möchten Ihr Stromprodukt ändern? Über die Ansicht "Meine Produkte" können Sie einen Produktwechsel vornehmen.
Unter der Ansicht "Meine Produkte" und "Zahlungsart", können Sie im Kundenportal ganz bequem Ihre Zahlungsart ändern. Wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus und klicken Sie "Zahlungsart ändern" an, wird die neue Zahlungsart verarbeitet. Unter Mitteilungen erhalten Sie eine entsprechenden Aktivitätseintragung. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsvarianten zur Verfügung:

Sämtliche Informationen rund um Ihren Verbrauch finden Sie unter "Messdaten". Sie erhalten hier umgehend einen Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch.
Unter Messdaten sehen Sie entweder Ihre ablese- und/oder abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten zu Strom und Wärme (Bild 1 und 2) oder wenn ein Smart Meter Zähler vorhanden ist auch ihre Tagesverbrauchsdaten (Bild 3).
Bei Stromverbrauchsdaten ist diese Übersichtsanzeige sowohl beim Bezug wie auch bei der Einspeisung aufgeteilt in Hochtarif und Niedertarif. Die Verbräuche werden in einer Anfangsphase gemäss den Abrechnungs-Periodizitäten dargestellt. In einem weiteren Schritt werden Sie die Daten als Gesamtsumme des letzten Jahres, pro Quartal oder in Monatsansicht darstellen können.
Mit einem Klick auf die oben verfügbare Auswahlfunktion, kann Ihre Anzeige von "Tage" auf "Abrechnungsdaten" umgestellt werden.
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Bild 2
Bild 3
Ihre Daten können mit der Funktion "EXPORTIEREN" im pdf, csv, und excel Format heruntergeladen werden. Dies sowohl als Tageswerte als auch als Abrechnungswerte. Mit der Auswahl vom Zeitraum, zusätzlicher Spalten für die Messdatenanalyse generieren und der Anwahl von Total [kWh] und Leistung [kW] kann ein individueller Report generiert werden.
Die Kundenportaldaten mit Smart Meter Zählern werden Ihnen als Tageswerte in kWh unter Messdaten angezeigt. Sie können Ihre Daten mit der Funktion Messdatenexport exportieren. Die Berechnung kann wie folgt nachgerechnet werden: Teilt man das Tagestotal in kWh (also Hochtarif Bezug+ Niedertarif Bezug – Hochtarif Einspeisung – Niedertarif Einspeisung) durch 24 Stunden erhält man die durchschnittliche Tagesleistung kW. Bei lastganggemessenen Kunden mit 15-Minuten-Werten muss man jeden 15-Minuten Wert mit 4 multiplizieren, damit man die Leistung in der jeweiligen Viertelstunde erhält.
Ja, über das Anklicken der Pfeile bei der aktuellen Monatsanzeige kann der gewünschte Monat gewählt werden.
Hinweis: Hatten Sie zu Beginn vom Jahr 2022 bereits einen Smart Meter Zähler installiert, dann werden Ihnen Ihre Daten bis zum 01.01.2022 rückwirkend in Tageswerten zur Verfügung gestellt. Frühere Datenangaben sind nicht verfügbar. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues ERP-System. Alle Verträge wurden im neunen System auf Anfang Jahr 2022 neu eröffnet.
Die Verfügbarkeit der täglichen Verbrauchsdaten für Kunden mit Smart Meter ist je Zähler unterschiedlich. Ein genereller Starttermin für die Verfügbarkeit der Smart Meter Daten kann nicht garantiert werden.
Es können Geräte- oder Messdatenübertragungsfehler vom Zähler ins Messdatenmanagementsystem auftreten. Diese Daten werden momentan noch nicht automatisch nachgefüllt. Die AEW arbeitet daran, zukünftig auch im Smart Meter Bereich lückenlose, vollständige Datensätze anbieten zu können. Daher kann nicht garantiert werden, dass jeden Tag Zählerstände verfügbar sind. Liegt an einem Tag kein Wert vor, wird der Verbrauch des entsprechenden Tages rückwirkend in der Regel auf den Verbrauch des Vortages addiert. Daher wird der Vortag in diesem Fall einen erhöhten Wert aufweisen. Die Werte auf Ihrer Abrechnung stimmen jedoch auch bei Abweichungen Ihrer Smart Meter Daten-Messwerte im Kundenportal. Vor der Abrechnung werden Stichtagzählwerte aus den Zählern gezogen und die Werte plausibilisiert.
Die Verbrauchsdaten im Kundenportal sind unverbindlich. Die Verbrauchsdaten auf der Rechnung sind immer führend und rechtlich bindend.
Unter www.aew.ch/stromprodukte finden Sie die Strompreise. Bitte beachten Sie den Filter (das Jahr ist auswählbar).
Mit der Wahl der Option AEW Online profitieren alle Kunden mit einem Stromverbrauch < 50'000 kWh/Jahr, in den Produktegruppen AEW Classic sowie AEW Comfort (jeweils inkl. Naturstrom) von einer jährlichen Gutschrift von CHF12.-- (pro rata). Sie bestellen die Option AEW Online selbständig über das AEW Kundenportal und nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder «eBill». Sie kommunizieren mit der AEW zukünftig schnell und papierlos direkt über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.
Die Option AEW Online kann jederzeit, unter Einhaltung einer Anzeigefrist von fünf Arbeitstagen auf jedes Monatsende gekündigt werden.
Bezieht ein «AEW Online-Kunde» über das ganze Jahr hinweg Energie bei der AEW Energie AG, erhält der Kunde CHF 12.00 gutgeschrieben. Bei Vertragsbeziehungen von weniger als einem Jahr wird der Betrag pro rata gutgeschrieben (d.h. CHF 1.00/Monat und pro angebrochenen Monat).
Die Option AEW Online können alle AEW Kundinnen und Kunden seit 01.01.2023 mit den Produkten «AEW Classic» und «AEW Comfort», inkl. Naturstrom, wählen. Dabei behalten Sie Ihr herkömmliches Stromprodukt, welches mit der Option AEW Online ergänzt wird. Der Kunde bestellt die Option AEW Online selbständig über das AEW Kundenportal.
Ziel der Option Online-Produkt ist eine vollumfängliche digitale Interaktion und Kommunikation zwischen dem Kunden und der AEW Energie AG. Automatisierte End-to-End-Prozesse senken die Servicekosten. Davon sollen die AEW Kunden profitieren können.
- Sie bestellen die Option Online-Produkt selbstständig über das AEW Kundenportal.
- Sie nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder eBill (sofern Sie Ihre Rechnung noch nicht per eBill erhalten, werden Sie automatisch auf die Portalrechnung umgestellt und erhalten keine Papierrechnung mehr).
- Die Abwicklung Ihrer Anliegen erfolgt nicht mehr telefonisch über unser Service Center, sondern ausschließlich über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.
Von der Option Online profitieren Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch < 50'000 kWh/Jahr, mit den Produkten AEW Classic oder AEW Comfort inkl. naturstrom).
1. Schritt: Einmalige Registrierung im AEW Kundenportal.
2. Schritt: Bestellung der Option Online-Produkt über die Kachel "Mein Produkt" (oder beim Anmeldeprozess über das Pop-up)
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel drei Akontorechnungen (im April, Juli und Oktober) und eine definitive Jahresabrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.
Rechnungen mit einem herkömmlichen Zähler (ohne Smart Meter)
Rechnungen mit einem Smart Meter
Die detaillierten Zähler- und Verbrauchsangaben finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Dies kann vier Gründe haben:
- Bei Ihnen wurde ein Smart Meter installiert.
- Sie besitzen eine eigene Photovoltaikanlage (oder sind Teilnehmer bei Lokalstrom oder vZEV).
- Sie beziehen das Produkt AEW Power oder AEW Project.
Nein, alle Stromrechnungen werden immer erst zum Quartalsende fällig, nachdem Sie den Strom bezogen haben. Egal ob Akontorechnung oder effektiv verbrauchbasierende Rechnungen.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind solange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB Allgemeiner Teil A4.2).
Zone 1 / Hochtarif: Montag bis Freitag / 07:00 bis 20:00 Uhr / Samstag: 07:00 bis 13:00 Uhr
Zone 2 / Niedertarif: übrige Zeit
Diese Preiszonen / Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.
Seit 1.1.2016 entfällt im AEW Netzgebiet die fest eingeplante Lieferbeschränkung von 11.00 – 12.00 Uhr für Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen. Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz und dauert bis zur ordentlichen Abmeldung (AGB Allgemeiner Teil Artikel A2.1).
Die AEW Energie AG bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- eBill (E-Rechnung)
- Einzahlungsschein mit Referenznummer (QR-Zahlschein)
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite.
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Wir sind für Sie da – Ihr AEW Kundenservice: Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Die Verbrauchs- respektive Jahresabrechnung enthält detaillierte Angaben über Ihren Energieverbrauch und Ihre Stromkosten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Rechnungserklärung.
Arbeit - elektrische Energie
Damit wird der abrechnungsrelevante Stromverbrauch in kWh in der Zone 1 bzw. Zone 2 (früher Hoch- bzw. Niedertarif) bezeichnet.
Preiszonen
Zone 1: Montag - Freitag 07:00 - 20:00 Uhr und Samstag 07:00 - 13:00 Uhr
Zone 2: übrige Zeit
Verlagern Sie Ihren Strombezug in die Preiszone 2 und sparen Sie somit hohe Stromkosten. Diese Preiszonen gelten auch an Feiertagen. Spartipps finden Sie unter www.aew.ch/sparen
Grundpreis
Damit wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet. Der Grundpreis deckt die Basisleistungen des Netzanschlusses wie Netzbetrieb, Messung, Ablesung, Fakturierung, usw. ab.
Netznutzung
Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Konzessionsabgaben
Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Gesetzlicher Netzzuschlag / Förderbeiträge
Zur Finanzierung verschiedener Instrumente des Bundes (BFE), zur Förderung erneuerbarer Energien sowie der Energieeffizienz.
Systemdienstleistungen (SDL)
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Stromreserve
Mit der gesetzlichen Stromreserve des Bundes werden seit 2024 die Kosten für die Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit finanziert (u.a. Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen).
Energielieferung
Die Kosten für die gelieferte Energiemenge und den ökologischen Wert des Produkts.
Stromlieferung
Unter Stromlieferung werden die Netznutzung und die Energielieferung zusammengefasst.
Gemäss der Energiestrategie 2050 wurden das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie die Stromversorgungsverordnung (StromVV) überarbeitet. Diese schreiben die Einführung von intelligenten Messsystemen vor. Bis Ende 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden.
Eine Voraussetzung für Smart Grids sind Smart Meter; sogenannte intelligente Messsysteme mit Fernauslesung. Deshalb müssen die Schweizer Energieversorgungsunternehmen wie die AEW Energie AG bis Ende 2027 80 Prozent der bisherigen konventionellen Stromzähler durch Smart Meter ersetzen. Ziel der AEW ist es, 100 Prozent der Zähler durch Smart Meter zu ersetzen.
Die AEW hat bereits mehrere Gemeinden erfolgreich mit über 64'000 Smart Meter und intelligenten Lastschaltgeräten bzw. Steuergeräte ausgerüstet. In den nächsten Jahren sind weitere Gemeinden in Planung.
Mit den Smart Metern schafft die AEW die Basis für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt. Das Smart Grid unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050, zu denen ein effizienterer Einsatz der Ressourcen zählt.
Da die Messeinrichtungen beim Kunden im Eigentum der AEW stehen, kann diese den Zeitpunkt der Umrüstung selber bestimmen. Individuelle Kundenwünsche betreffend Bestellung von Smart Meter können leider nicht berücksichtigt werden.
Aufgrund der Energiestrategie des Bundes ist die AEW verpflichtet, flächendeckend Smart Meter zu installieren. Bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht kann die AEW ihren Kunden kein Wahlrecht einräumen.
Ja, auch auf Smart Meter kann der Zählerstand jederzeit abgelesen werden. Sobald die ganze Gemeinde mit Smart Meter Zählern ausgestattet ist, erhalten alle Kunden ein Schreiben. Ab diesem Zeitpunkt sind die Smart Meter Daten (tägliche Zählerstanddaten) im Kundenportal ersichtlich. Nach der Registrierung im AEW Kundenportal kann jeder Kunde mit seinen persönlichen Login-Daten seinen täglichen Energieverbrauch in der Kachel "Mein Smart Meter" einsehen.
Die Sicherheit der Kundendaten hat für die AEW oberste Priorität. Es werden nur Smart Meter eingesetzt, deren Elemente erfolgreich auf die Gewährleistung der Datensicherheit hin überprüft wurden. Die Bearbeitung der Daten aus dem Einsatz von Smart Meter erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und in pseudonymisierter Form über das Hausanschlusskabel. Ein direkter Rückschluss auf den Kunden ist deshalb nicht möglich. Einzig zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben darf die AEW Daten in nicht pseudonymisierter Form und ohne Einwilligung des Kunden bearbeiten.
Die Kundenschnittstelle ist im Klemmendeckel integriert. Diese erfüllt die gesetzlichen Vorgaben gemäss Art. 8asexies der Stromversorgungsverordnung.
Sobald ein Smart Meter über unser System erreichbar ist, können wir die Kundenschnittstelle freischalten. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Weitere Schnittstellen sind für den Betrieb reserviert und für Kundinnen und Kunden nicht zugänglich.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Im Jahr 2023 betrug der Kernenergieanteil 22,94 %. Kunden, die Naturstrom kaufen, können die spezifische Produktedeklaration bei kundenservice@aew.ch anfordern. Naturstromprodukte siehe www.aew.ch/naturstrom.
Bei den Produkten AEW Classic und AEW Comfort wird 100 % Wasserkraft aus Schweizer Produktion geliefert und garantiert.
Nein, Swissgrid überwacht den Mehrwert, es ist nicht möglich, dass die gleiche Produktionsenergie zwei Mal subventioniert wird.
Der Unterschied zwischen ZEV, vZEV und LEG liegt primär in der Netznutzung, der räumlichen Ausdehnung und dem rechtlichen Rahmen.
Unterschiede | ZEV | vZEV | LEG |
Stromverteilung | nur private Netze sind erlaubt | ein teil des öffentlichen Netzes beschränkt auf den gemeinsamer Verknüpfungspunkt | das öffentliche Netz innerhalb eines Verteilnetzbetreibers und innerhalb derselben Gemeinde |
Messmittel | innerhalb des ZEVs sind private, zugelassene, nicht intelligente Zähler erlaubt | intelligente Zähler des Netzbetreibers | intelligente Zähler des Netzbetreibers |
Erhöhung des Eigenverbrauchs | gross | grösser | noch grösser |
Netznutzungskosten auf Eigenverbrauch | keines, da nur privates Netz verwendet wird | keines, da nur ein unwesentlicher Teil des öffentlichen Netztes verwendet wird | reduzierter Netznutzungstarife (nur Arbeitstarif) |
Die Eigenverbrauchsregelung verfolgt das Grundprinzip: Wer selbst Strom produziert, kann ihn am Ort der Produktion auch selbst verbrauchen resp. Dritten zur Verfügung stellen. Für die am Ort der Produktion selbst verbrauchte Energie oder am Ort an andere Teilnehmer weitergegebene Energie sind keine Netznutzungstarife, Netzzuschlag (KEV), SDL, Abgabe für Stromreserve und, sofern kantonale oder kommunale Regeln nicht dagegensprechen, auch keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen zu bezahlen.
Mit dem Inkrafttreten der Regelungen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlasses») wird die Vorgabe, dass der Eigenverbrauch hinter einem physischen Verteilnetzbetreiber-Messpunkt stattzufinden hat, erweitert. Neu ist eine virtuelle Messung möglich, welche mehreren Verteilnetzbetreiber-Messungen zusammenfasst und so der Bezug und die Abgabe des Zusammenschlusses aus dem / an das Netz ermittelt. (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vZEV).

Daneben wird mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlasses») auch der Ort der Produktion ausgeweitet, indem im Niederspannungsnetz unter bestimmten Voraussetzungen auch die Nutzung von Anschlussleitung zur Bildung einer vZEV möglich ist.
Ein ZEV/vZEV mit mehreren Verbrauchsstellen ist nur zulässig, sofern die gesamte Produktionsleistung am Ort der Produktion im Verhältnis zur Anschlussleistung am Messpunkt des ZEV/vZEV erheblich ist.
Als erheblich gilt gemäss Energieverordnung (EnV) ein Verhältnis von ≥ 10 % am (bei einem vZEV virtuellen) Messpunkt. Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung ermittelt sich gemäss der folgenden Formel: Verhältnis = Produktionsleistung geteilt durch Anschlussleistung Messpunkt
Als Produktionsleistung der Produktionsanlage wird in Abhängigkeit der Technologie die Definition der Anlagenleistung nach Art. 13 EnV verwendet. Bei Photovoltaik handelt es sich um die normierte Gleichstrom-Spitzenleistung (kWp) gemäss Anschlussgesuch. Die Leistung einer Wasserkraftanlage bezieht sich auf die mittlere mechanische Bruttoleistung. Befinden sich mehrere Produktionsanlagen innerhalb des ZEV/vZEV entspricht die Produktionsleistung der Summe der Produktionsleistungen der einzelnen Anlagen.
Anlagen, die während höchstens 500 Stunden pro Jahr betrieben werden, werden für die Bestimmung der Produktionsleistung nicht berücksichtigt. Als Anschlussleistung gilt die bezugsberechtige Leistung am (Haus-)Anschlusspunkt des Zusammenschlusses.
Ort der Produktion bei der virtuellen ZEV
Bei einer vZEV werden die Verbräuche und Produktion der einzelnen Teilnehmer der vZEV mittels Smart Meter von der AEW gemessen. Die vZEV wird durch die Bildung eines virtuellen Messpunktes mit allen Messpunkten der Teilnehmer gebildet. Dies erlaubt die Nutzung der Anschlussleitung inkl. des Anschlusspunktes. Im erläuternden Bericht zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») wird der Begriff im Zusammenhang mit vZEV weiter ausgelegt, indem die Verteilkabine als Ganzes zum Anschlusspunkt gehört. Ein Stammkabel in einem Muffennetz wird aber nicht als Anschlusspunkt betrachtet.
Die Anschlussleitung kann gemäss EnV inklusive des Anschlusspunkts zur Bildung einer virtuellen ZEV verwendet werden. Im erläuternden Bericht zur EnV wird als Beispiel für die Nutzung vom Anschlusspunkt die Verteilkabine erwähnt, über welche zwei Endverbraucher in der vZEV verbunden werden. In der folgenden Abbildung wird ein Beispiel dargestellt, in welchem 3 MFH über die Verteilkabine eine vZEV bilden können.
Die Nutzung der Anschlussleitung und des Anschlusspunkts ist gemäss EnV nur bis 1000 V zulässig. Daher ist die Bildung von virtuellen ZEVs auf die Netzebene 7 (Niederspannung) beschränkt. Bei einem Muffennetz endet die Anschluss Leitung am Hauptkabel. Abgesehen von einer Muffe von der aus mehreren Anschlusskabel abzweigen, ist die Bildung von virtuellen ZEVs in einem Muffennetz nicht möglich.
Die Versorgung der Teilnehmenden innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch erfolgt auf zivilrechtlicher Basis (OR/ZGB). Für Endverbrauchende, die nicht am Zusammenschluss teilnehmen, bildet das StromVG die rechtliche Basis.
Bei einem virtuellen ZEV sind jedoch ausschliesslich Zähler der AEW im Einsatz. Sämtliche abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen gegenüber dem Zusammenschluss sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Produktions- und Speichermessungen sind immer in der Verantwortung der AEW. Dieser bestimmt die Messapparate und Messkonzepte.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 01.01.2025 kann auch ein vZEV mit mehreren Messungen durch die AEW eingerichtet werden. Bei der Anmeldung einer ZEV oder vZEV bei der AEW muss angegeben werden, ob die Messung der Teilnehmer mit Zählern von der AEW (vZEV) oder privaten Zählern («konventionelle» ZEV) erfolgen soll. Endverbraucher haben einen Anspruch auf die Installation eines Smart Meters, wenn Sie einer vZEV beitreten.
Aus einzelnen ZEV kann auch ein vZEV gebildet werden, sofern die Voraussetzungen zur Bildung eines vZEV erfüllt sind. Die Messpunkte der ZEV stellen dann die Messpunkte der Teilnehmer der vZEV dar. In einem solchen Fall können die Messungen der Verbrauchsstellen durch private Zähler erfolgen, die Messung der vZEV (d.h. der einzelnen ZEV die sich am vZEV beteiligen) muss aber mit AEW Zählern umgesetzt werden.
Die AEW verfügt gegenüber dem ZEV über einen einzigen Messpunkt für den Bezug aus dem Verteilnetz und allenfalls einen Messpunkt für ins Netz eingespeiste Energie. Die AEW kann diesen Messpunkt sowohl physisch als auch virtuell bilden, wobei das Netz der AEW, mit Ausnahme der Anschlussleitungen beim vZEV, nicht in Anspruch genommen werden darf. Wird der Messpunkt des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch virtuell gebildet, wird auf Basis der 15-Minuten Lastgangwerte pro Viertelstunde die Nettoeinspeisung resp. der Nettobezug gebildet. Diese(r) ergibt sich als Summe aus allen Elektrizitätsbezügen und Elektrizitätseinspeisungen aller Messpunkte des Zusammenschlusses.
Abrechnungsrelevante Messdaten der AEW
Die Abrechnungen für Energie- und Netznutzungstarife, der Netzzuschlag, der Systemdienstleistungen (SDL), Messentgelt und Energiereserve sowie für Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen können auf gemessenen oder berechneten (virtuelle Messpunkte) Daten erhoben werden. Zur Abrechnung wird die aus dem Netz bezogene Energiemenge und je nach Netznutzungstarif auch die Leistung und/oder Blindenergie berücksichtigt. Energie, die über gemeinsam genutzte Anschlussleitungen ausgetauscht wird, gilt nicht als aus dem Netz bezogene Energie. Je nach Netznutzungstarif kann auch ein Grundtarif zur Anwendung kommen. Die in das Netz eingespeiste Energie wird dem ZEV/vZEV vergütet.
Die AEW legt die Abrechnungs- und Ablesezyklen fest. Bei der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem, oder wenn HKN ausgestellt werden müssen, gelten zusätzlich die HKSV-Meldefristen.
Die AEW erstellt eine Abrechnung für die aus dem Netz bezogenen Energie. Dies beinhaltet die Netznutzung und ggf. die Energie in der Grundversorgung. Die Rechnung an die vZEV wird für die ganze vZEV gestellt und beinhaltet neben der Energie und Netznutzung auch weitere Bestandteile wie die Messung der einzelnen Verbrauchsstellen bei vZEV. Zusätzlich bekommt der vZEV die Lastgangmessungen (15-Min-Lastgang) pro AEW Messpunkt (inkl. virtueller Gesamtmessung) Verbrauchsstelle.
Unser Netznutzungsteam steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung: netznutzung@aew.ch.
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) sind im revidierten StromVG (Art. 17) geregelt. Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erlaubt es den Teilnehmenden (Endverbrauchern, Erzeugern und Speicherbetreibern), untereinander selbsterzeugte Elektrizität unter Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes abzusetzen.
Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz können ab 1. Januar 2026 LEGs offiziell gegründet werden können und zukünftig die lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden.

- Im Unterschied zum vZEV, darf eine LEG das öffentliche Netz nutzen. Dadruch kann lokal erzeugter Strom an eine grössere Kundegruppe bgesetzt werden, auch wenn diesenicht denselben Netzanschlusspunkt teilen.
- Anlagenbetreiber können die vor Ort erzeugte Elektrizität direkt innerhalb der LEG vermarkten, den Eigenverbrauch erhöhen und dadurch ihre Erzeugungsanlage schneller amortisieren.
- Teilnehmende, die selbst keine eigene Erzeugungsanlage betreiben können, erhalten Zugang zu günstigen, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen.
- Die Mitglieder einer LEG profitieren von einem Rabatt auf den Netznutzungstarif der eigenverbrauchten Energie, die über das öffentliche Netz fliesst. Der Rabatt gilt nur auf den Arbeitstarif (nicht auf Leistungs-, Grund- und Messtarif, nicht auf gesetzlichen Abgaben) und beträgt 40%, sofern die Eigenverbrauchsenergie innerhalb eines Trafokreiss und 20 % ausserhalb eines Trafokreises fliesst.
- Die Teilnehmenden einer LEG müssen innerhalb der Gemeinde- und Verteilnetzbetreibergrenze und auf der gleichen Netzebene (NE7 oder NE5) liegen.
- Alle Teilnehmer müssen mit Hilfe eines Smartmeters der AEW gemessen werden.
- Die Produktionsleistung aller Anlagen in der LEG muss mindestens 5 % der abgesicherten Anschlussleistung aller Verbraucher betragen.
Grundsätzlich ist es möglich, Ihr Elektroauto an einer Haushaltssteckdose zu laden. Allerdings sollte dies nur als Notlösung betrachtet werden. Herkömmliche Steckdosen sind nicht für die dauerhafte Belastung durch das Laden eines Elektroautos ausgelegt und können aufgrund der entstehenden Wärmeentwicklung Schäden erleiden, wie das Verschmelzen der Kontakte oder sogar Brände verursachen. Ausserdem müssen die Vorschriften des örtlichen Energieversorgers beachtet werden. In der Schweiz ist beispielsweise in Einstellhallen mit mehreren Elektrofahrzeugen ein Lastmanagement vorgeschrieben, das mit herkömmlichen Haushaltssteckdosen nicht umgesetzt werden kann.
Ladestationen unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Montageart, Ladeleistung, Benutzerfreundlichkeit und Ausstattung. Die Montage kann an der Wand, im Boden verankert oder auf einem Standfuss erfolgen. Die Ladeleistung variiert zwischen AC- und DC-Ladestationen, wobei die Ladedauer des Fahrzeugs entsprechend kürzer oder länger sein kann. Einige Ladestationen können über eine App gesteuert werden, verfügen über integrierte Stromzähler für Abrechnungszwecke oder bieten eine RFID-Funktion für die Identifikation des Nutzers.
Die Auswahl der richtigen Ladestation hängt hauptsächlich von Ihrem geplanten Einsatzszenario ab. Ob Sie in einem Einfamilienhaus oder in einer Parkgarage mit einem oder mehreren Stellplätzen laden möchten, beeinflusst die Anforderungen an die Ladestation. Glücklicherweise sind die Stecker der Ladelösungen in der Schweiz und Europa standardisiert, meistens mit dem Typ-2-Stecker. Daher müssen Sie sich keine Gedanken über die Kompatibilität zwischen der Ladestation und Ihrem Elektrofahrzeug machen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Ladestation für Ihre Bedürfnisse.
Der Hauptunterschied zwischen AC- und DC-Ladestationen liegt in der Art des gelieferten Stroms und der damit verbundenen Ladezeit. Bei DC-Ladestationen, die für Schnellladungen verwendet werden, wird Gleichstrom (DC) verwendet, da die Batterien von Elektrofahrzeugen Gleichstrom benötigen. Im Gegensatz dazu liefern AC-Ladestationen Wechselstrom (AC), der im Fahrzeug durch einen Wechselrichter in Gleichstrom umgewandelt werden muss. Elektrofahrzeuge können Gleichstrom schneller aufnehmen als Wechselstrom, wodurch DC-Ladestationen in der Regel schneller laden.
Ja, es ist möglich, den Strom Ihrer Solaranlage für die Ladestation zu nutzen. Der von der Photovoltaikanlage erzeugte Gleichstrom wird zunächst über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und dann über eine AC-Ladestation dem Elektrofahrzeug zugeführt. Sollte eine DC-Ladestation installiert sein, muss diese den Strom erneut umwandeln, um ihn dem Fahrzeug zuzuführen.
Lastmanagement bezeichnet die aktive Steuerung des Stromverbrauchs, insbesondere wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. In solchen Fällen könnte die kombinierte Ladeleistung aller Fahrzeuge die Kapazität des Hausanschlusses übersteigen, was zu Überlastungen und Stromausfällen führen kann. Um dies zu verhindern, fordern Netzbetreiber bei mehreren Ladestationen in der Regel ein Lastmanagement, insbesondere bei mehr als zwei Stationen. Dabei werden die Ladestationen miteinander verbunden und die Ladevorgänge aufeinander abgestimmt, um eine gleichmässige Verteilung der verfügbaren Leistung sicherzustellen.
Sobald in einer Einstellhalle mehrere Elektroautos gleichzeitig geladen werden sollen, braucht es ein Lastmanagement.
Beim Lastenmanagement wird zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement unterschieden. Beim statischen Lastmanagement wird eine feste maximale Ladeleistung festgelegt, die gleichmässig auf alle Ladestationen verteilt wird. Im Gegensatz dazu wird beim dynamischen Lastmanagement die Ladeleistung in Echtzeit je nach aktuellem Verbrauch des Gebäudes angepasst, wodurch mehr oder weniger Leistung freigegeben wird.
Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ein wichtiger Faktor beim Kauf eines Elektroautos. Viele Kantone und Gemeinden bieten daher Fördergelder an. Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf einen Förderbeitrag haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt beim entsprechenden Kanton oder der Gemeinde zu erkundigen.
Am besten stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab. Sollten weitere Mieterinnen und Mieter an einer Ladestation interessiert sein, gibt es Angebote für Mehrfamilienhäuser, welche die Planung, die Installation, den Unterhalt sowie die finanzielle Investition für die Ladestation regeln. Erfahren Sie mehr zu unserem Rundum-sorglos-Paket «AEW multi charging».
Mit einem personalisierten RFID-Ladebadge schützen Sie Ihre Ladestation vor Missbrauch. Der integrierte RFID-Leser in der Ladestation ermöglicht eine Zugangskontrolle und die Identifikation von verschiedenen Benutzern.
Seit dem 01.01.2021 können alle Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kVA und 30 kVA, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind, die Herkunftsnachweise für 3 Rp. / kWh an die AEW verkaufen.
Das heisst: Der PV-Anlagenbetreiber verkauft den ökologischen Mehrwert der von seiner Photovoltaikanlage in das Verteilnetz der AEW Energie AG eingespiesenen Energie an die AEW Energie AG, welche mit dem abgekauften ökologischen Mehrwert wiederum ihre Produkte aufwerten kann.
Dazu müssen die auf dem Produktblatt unter Punkt 3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden. zum Produktblatt
Tarif AEW Rücklieferung (ehemals AEW p.e en):
Die AEW zahlt Produzenten, deren Anlagen an das Verteilnetz der AEW angeschlossen sind, für die Einspeisung Ihrer Energie eine Energie-Einspeisevergütung. Der entsprechende Tarif heisst AEW Rücklieferung und unterscheidet zwischen den Preiszonen 1 und 2.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, bekommen mit Einspeisung ihrer Energie ins AEW Verteilnetz ebenfalls den Tarif AEW Rücklieferung zugewiesen.
Produktblatt 2024
Tarif AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis (ehemals AEW p.e en HKN":
Die AEW zahlt Produzenten mit einer Photovoltaikanlage und einer Leistung zwischen 2 kVA und 30 kVA, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind und die Bedingungen unter Punkt 3 auf dem Produktblatt erfüllen eine Herkunftsnachweisvergütung von 3 Rp. / kWh.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV = kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, können ebenfalls vom Produkt AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis profitieren, sofern sie ihre Herkunftsnachweise noch nicht an einen anderen Händler / Verteilnetzbetreiber verkauft haben.
Produktblatt 2024
Sofern Sie die Voraussetzungen auf dem Produktblatt unter Punkt 3 erfüllen, können Sie sich über das AEW Kundenportal für die HKN-Rückliefervergütung anmelden.
zum Produktblatt
zum Kundenportal
Die Herkunftsnachweise decken vorwiegend den Anteil der Solarenergie in den Naturstrom+-Produkten der AEW Energie AG (AEW Classic Naturstrom+ / AEW Comfort Naturstrom+ / AEW Power Naturstrom+ / AEW Öffentliche Beleuchtung Naturstrom+). Konkret heisst dies, dass der Solarenergieanteil in den Naturstrom+-Produkten der AEW Energie AG ab dem Jahr 2021 mehrheitlich aus dem Kanton Aargau stammen wird. Sofern nicht alle Herkunftsnachweise in den Naturstrom+-Produkten verwendet werden können (da zu viel Herkunftsnachweise) werden die übrigen Herkunftsnachweise noch in die Naturstrom-Produkte der AEW integriert (AEW Classic Naturstrom / AEW Comfort Naturstrom / AEW Power Naturstrom / AEW Öffentliche Beleuchtung naturstrom).
Erfüllen Sie die Voraussetzungen unter Punkt 3.1 im Produktblatt AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis, können Sie im AEW Kundenportal unter www.aew.ch/portal ein Antrag auf die Abnahme der Herkunftsnachweise stellen. Die Anmeldung beinhaltet folgende Anmeldeschritte:
1. Schritt (Kunde)
Den Anmeldeprozess über das AEW Kundenportal aew.ch/portal durchführen.
2. Schritt
Im Anschluss meldet die AEW innerhalb von zwei Wochen den HKN-Dauerauftrag bei der Pronovo AG an und der Kunde bestätigt den HKN-Dauerauftrag über einen Link in einer von der Pronovo AG zugesendeten Mail. Im Anschluss versendet die AEW Energie AG einen physischen Vertrag, welcher durch den Kunden unterschrieben retourniert werden muss.
3. Schritt
Nach erfolgreicher Durchführung der Schritte 1 und 2 wird dem Kunden das Produkt «AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis» zugewiesen und er erhält zusätzlich die 3 Rp./kWh vergütet.
Unter Einhaltung folgender Eingabefristen bei der Anmeldung im AEW Kundenportal werden die Herkunftsnachweise ab den nachstehenden Daten abgenommen:
- 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
- 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
- 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
- 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte den Link "Mit Kunden- und Vertragskontonummer registrieren" unter dem Eintrag “Noch nicht registriert?”
Geben Sie dazu Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein und klicken registrieren an. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden. (Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung).
Danach werden Sie aufgefordert ein sicheres Passwort zu hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail (Absender: kundenservice@aew.ch) mit einem AEW Registrierungscode an Ihre E-Mailadresse.
Bitte tragen Sie den Code ein, um die Registrierung abzuschliessen. Darauffolgend wird Ihnen ein Fenster für die Eingabe der Handynummer eingeblendet. Ihre Handy Nummer wird für die Zweifaktoren Identifikation benötigt.
Nach der Eingabe und Bestätigung erhalten Sie einen SMS Code auf die angegebene Nummer.
Tragen Sie den im SMS enthaltenen Authentifizierungscode ein. Nach der Authentifizierung mit Ihrer Code Eingabe sind Sie im Portal eingeloggt und haben Zugriff auf Ihre online Daten.
Bitte überprüfen Sie zuerst folgende Punkte:
In der Regel ist auf dem Sicherungsverteiler ein Boiler-Schalter vorhanden.
Ist der Wahlschalter der Boiler-Steuerung richtig eingestellt?
Die häufigsten Boiler Schalter-Funktionen sind:
- Tag (immer ein) / 0 (Aus) / Nacht (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
- Hand (immer ein) / Aus / Auto (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
Allenfalls wurde der Boiler versehentlich ausgeschaltet (z. B. nach einer Störungssuche bei Stromausfall, oder Boiler-Entkalkung).
- Wärmepumpenboiler können in steckbarer Ausführung vorhanden sein. Ist der Stecker an der Steckdose eingesteckt?
- Schalten Sie den Boiler auf Tag. Heizt der Boiler auf?
1. Wurde am Wasserverbrauch etwas geändert (z. B. andere Gewohnheiten welche mehr Warmwasser bedürfen: Mehr Duschen in Folge Sport, Besucher usw.)?
In diesem Fall kann der Boiler z. B. auf "Hand" / "Tag" / "Ein" geschaltet werden. So kann der Boiler auch in der Zone 1 bzw. im Hochtarif aufgeheizt werden. Dies ist jedoch nur für kurzfristige Situationen geeignet.
Alternativ kann die Boiler Temperatur erhöht werden. Das Mischwasserverhältnis reicht damit länger. Wenden Sie sich dazu an den Sanitärinstallateur welche Sie gerne beraten wird.
Die Preiszonen / Tarifzeiten finden Sie auf der Stromrechnung oder unter www.aew.ch/preiszone.
2. Wann wurde der Boiler das letzte Mal entkalkt (Datum meist am Boiler notiert)?
Allenfalls ist der Boiler verkalkt und muss gereinigt werden: Kontaktieren Sie Ihren Sanitärinstallateur
Wurde der Boiler erst kürzlich entkalkt und ggf. Änderungen vorgenommen? Ist der Elektro-Heizeinsatz wieder richtig angeschlossen worden?
3. Wird der Boiler z. B. im Winterhalbjahr mit einer zweiten Wärmequelle aufgeheizt und wurde Ende Heizperiode der Boiler Schalter nicht eingeschaltet?
Wärmequellen: Holz, Öl, Solar oder Wärmepumpen – Legionellen-Schaltungen usw.
4. Stimmt die Temperaturanzeige am Boiler (falls vorhanden)?
Evtl. Wasser-Temperatur mit geeignetem Handthermometer nachprüfen. (z. B. Heisswasser in Tasse eingiessen und mit Backofenthermometer kontrollieren).
5. Bei den meisten Elektro-Boilern ist am Boiler-Anschluss ein Hand-Drehschalter für die gewünschte Temperatur (in der Regel um 65°C).
Schalterstellung prüfen, evtl. wurde der Schalter versehentlich verstellt (dies hat nur auf den Elektroeinsatz einen Einfluss, nicht auf eine allfällige zweite Wärmequelle).
6. Wird der Boiler rein elektrisch aufgeheizt, sind als erstes die Boiler-Sicherungen zu prüfen.
Tipp: Boiler Sicherungen sind in der Regel mehrpolig, somit können zwei oder drei Sicherungen vorhanden sein, welche zur "Boiler-Sicherungsgruppe" gehören.
Lassen sich die Sicherungen nicht mehr einschalten, Elektroinstallateur aufbieten. Alle Sicherungen "Boiler" sofort ausschalten!
7. Ist der Schütz zum Schalten des Boilers und die Anschlussklemmen des Boilers durch einen Elektroinstallateur geprüft worden?
(Strom und Spannungsmessung, defekter Boiler)
8. Profitipp
Vielleicht verfügen Sie heute bereits über einen Smart Meter-Stromzähler der AEW. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Verbrauchsleistung am Zählerdisplay ablesen. In der Regel zeigt das Zählerdisplay in der Standardanzeige die aktuelle Leistung, somit muss am Zähler keine Taste für einen Menüwechsel gedrückt werden. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Leistung, (aller daran angeschlossenen Verbraucher) am zugehörigen Zähler einfach ablesen und notieren. Den Boiler-Schalter nun auf "Hand", "Ein" oder "Tag" schalten. Anschliessend den Zähler nochmals ablesen und die Leistungen vergleichen. > Leistungsdifferenz der beiden Ablesungen beachten.
Viele Boiler sind beispielsweise mit einer Heizleistung von 4 kW bzw. 6 kW ausgestattet. (Boiler-Leistungsschild beachten). Stimmt die ermittelte Leistung mit den Angaben des Leistungsschildes nicht überein, kann im Stromkreis oder am Boiler-Heizelement ein Unterbruch bzw. Defekt vorliegen: Elektroinstallateur aufbieten.
Alternativ kann ohne Leistungsberechnung der Boiler eingeschaltet und abgewartet werden. Dabei ist zu beachten, dass man die Temperaturanzeige des Boilers notiert und ca. nach 30 bis 60 Minuten die Anzeige kontrolliert. Ändert sich nichts oder nur gering und erreicht die Wassertemperatur den vorgegebenen Wert (ca. 65°C) in der Niedertarifzeit (Zone 2) nicht oder nur am Wochenende (längere Freigabezeit): > Elektroinstallateur aufbieten.
9. Die Zuständigkeiten bei Warmwasserproblemen sind nicht immer eindeutig.
Sie können den Sanitär- und/oder Elektroinstallateur betreffen. Um eine Störung der Elektroinstallation zu finden, wenden Sie sich bitte an den Elektroinstallateur.
Sobald der Elektroinstallateur die Elektroinstallation geprüft hat, kann es im Einzelfall vorkommen, dass das AEW Rundsteuergerät bzw. das AEW Lastschaltgerät nicht korrekt funktioniert. Ist dies der Fall kann sich der Elektroinstallateur an uns wenden, um die weiteren Schritte zu koordinieren. In der Regel liegt die Ursache jedoch an den bauseitigen Installationen.