AEW Rechnungsstellung und Stromzählerablesung
Die AEW stellt ihren Kundinnen und Kunden in der Regel viermal im Jahr eine Rechnung. Für die Zeit von Januar bis September erhalten Sie pro Quartal eine Akonto- respektive Teilrechnung. Im Januar erhalten Sie die Verbrauchsabrechnung. Ihr Stromverbrauch wird im Verlauf des Monats Dezember gemessen und im Januar erhalten Sie Ihre Rechnung. Wurde bei Ihnen bereits ein Smart Meter installiert? Dann erhalten Sie die Quartalsrechnungen basierend auf Ihrem effektiven Stromverbrauch.
AEW Stromrechnung: Die 4 häufigsten Fragen
Rechnungen mit einem herkömmlichen Zähler (ohne Smart Meter)
Rechnungen mit einem Smart Meter
Die effektiven Kosten für Ihren Stromverbrauch des vergangenen Jahreswerden Ihnen in der Ver-brauchsabrechnung in Rechnung gestellt. Bei der Verbrauchsabrechnung wurden die Ihnen ver-rechneten Akontobeträge bereits in Abzug gebracht. Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für den bereits bezogenen Strom des vergangenen Quartals. Sie wird auf Basis des Vorjahres-Verbrauchs kalkuliert, unter Berücksichtigung der Preisanpassung für das Folgejahr.
Was ist eine Akontorechnung?
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die bereits bezogene Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche hochgerechnet wird.
Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (im April, im Juli und im Oktober) und eine definitive Verbrauchsabrechnung spätestens im Februar des Folgejahres für die Periode vom 01.01. bis 31.12. Die einbezahlten Akontorechnungsbeträge werden auf der Verbrauchsabrechnung in Abzug gebracht.
Der Rechnungsturnus verläuft wie in der Grafik oben dargestellt.
Die Zähler von
- Kunden mit Produktionsanlagen,
- Kunden die das Produkt AEW power beziehen,
- oder Kunden mit einem Smart-Meter
- oder Kunden mit einem temporären Anschluss (Produkt AEW Project)
werden im Quartalsrhythmus abgelesen und abgerechnet.
Wenn Sie Fragen zur Ablesung haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner im AEW Service-Center gerne zur Verfügung. Sie finden die Kontaktdaten im Briefkopf Ihrer Rechnung.
Rechnungserklärung
Für das bessere Verständnis unserer Energierechnung haben wir für Sie unsere Musterrechnungen als Download mit diversen Erläuterungen erstellt.
Downloads
a912FAQs: Fragen und Antworten zu den AEW Rechnungen
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel drei Akontorechnungen (im April, Juli und Oktober) und eine definitive Jahresabrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.
Rechnungen mit einem herkömmlichen Zähler (ohne Smart Meter)
Rechnungen mit einem Smart Meter
Die detaillierten Zähler- und Verbrauchsangaben finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Dies kann vier Gründe haben:
- Bei Ihnen wurde ein Smart Meter installiert.
- Sie besitzen eine eigene Photovoltaikanlage (oder sind Teilnehmer bei Lokalstrom oder vZEV).
- Sie beziehen das Produkt AEW Power oder AEW Project.
Nein, alle Stromrechnungen werden immer erst zum Quartalsende fällig, nachdem Sie den Strom bezogen haben. Egal ob Akontorechnung oder effektiv verbrauchbasierende Rechnungen.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind solange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB Allgemeiner Teil A4.2).
Zone 1 / Hochtarif: Montag bis Freitag / 07:00 bis 20:00 Uhr / Samstag: 07:00 bis 13:00 Uhr
Zone 2 / Niedertarif: übrige Zeit
Diese Preiszonen / Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.
Seit 1.1.2016 entfällt im AEW Netzgebiet die fest eingeplante Lieferbeschränkung von 11.00 – 12.00 Uhr für Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen. Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz und dauert bis zur ordentlichen Abmeldung (AGB Allgemeiner Teil Artikel A2.1).
Die AEW Energie AG bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- eBill (E-Rechnung)
- Einzahlungsschein mit Referenznummer (QR-Zahlschein)
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite.
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Wir sind für Sie da – Ihr AEW Kundenservice: Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Die Verbrauchs- respektive Jahresabrechnung enthält detaillierte Angaben über Ihren Energieverbrauch und Ihre Stromkosten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Rechnungserklärung.
Arbeit - elektrische Energie
Damit wird der abrechnungsrelevante Stromverbrauch in kWh in der Zone 1 bzw. Zone 2 (früher Hoch- bzw. Niedertarif) bezeichnet.
Preiszonen
Zone 1: Montag - Freitag 07:00 - 20:00 Uhr und Samstag 07:00 - 13:00 Uhr
Zone 2: übrige Zeit
Verlagern Sie Ihren Strombezug in die Preiszone 2 und sparen Sie somit hohe Stromkosten. Diese Preiszonen gelten auch an Feiertagen. Spartipps finden Sie unter www.aew.ch/sparen
Grundpreis
Damit wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet. Der Grundpreis deckt die Basisleistungen des Netzanschlusses wie Netzbetrieb, Messung, Ablesung, Fakturierung, usw. ab.
Netznutzung
Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Konzessionsabgaben
Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Gesetzlicher Netzzuschlag / Förderbeiträge
Zur Finanzierung verschiedener Instrumente des Bundes (BFE), zur Förderung erneuerbarer Energien sowie der Energieeffizienz.
Systemdienstleistungen (SDL)
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Stromreserve
Mit der gesetzlichen Stromreserve des Bundes werden seit 2024 die Kosten für die Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit finanziert (u.a. Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen).
Energielieferung
Die Kosten für die gelieferte Energiemenge und den ökologischen Wert des Produkts.
Stromlieferung
Unter Stromlieferung werden die Netznutzung und die Energielieferung zusammengefasst.
Haben Sie Fragen?
Ist Ihnen noch etwas unklar? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 062 834 22 22 oder per E-Mail an kundenservice@aew.ch.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!