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Solarstrom einspeisen und fair vergüten lassen

Als Besitzerin oder Besitzer einer Solaranlage können Sie Ihren selbst erzeugten Strom nicht nur nutzen, sondern den Überschuss auch ins Netz einspeisen – und dafür eine marktbasierte Vergütung erhalten. Mit den neuen AEW Rücklieferungsmodellen profitieren Sie 2026 von stabilen Konditionen – ob mit Fixpreis oder am Referenzmarkt orientiert.

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Als Besitzer einer Photovoltaikanlage, können Sie Ihren produzierten Strom nicht nur selbst nutzen, sondern Ihren Überschuss (Einspeisung) verkaufen. Auch 2026 profitieren Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen bis 30 kW von stabilen Bedingungen (Ausnahme Plug&Play-Anlagen bis 1,99 kW). Die AEW führt einen einheitlichen Tarif von 8,2 Rp./kWh («AEW Rücklieferung Fixpreis») für eingespeiste Energie inkl. Herkunftsnachweis (HKN) ein. Damit erhalten BesitzerInnen von kleineren PV-Anlagen eine verlässliche und faire Vergütung – unabhängig von der Strompreisentwicklung. Alternativ können BesitzerInnen von Solaranlagen bis 30 kW (s. Tabelle) auch das Vergütungsmodell «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» wählen, dabei gibt der Produzent der AEW seine HKN nicht ab. Die Rückvergütungs-Produktwahl gilt in jedem Fall für das gesamte Jahr 2026 und wird ohne Widerruf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, solange die AEW am gewählten Modell festhält.

Für Photovoltaikanlagen ab 30 kW erfolgt automatisch die Zuteilung zum Produkt «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis», Anlagen < 150 kW sind dabei zusätzlich durch eine gesetzliche Minimalvergütung (EnV, Art. 12) geschützt.

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Neues AEW Vergütungsmodell 2026 für die «PV-Rücklieferung»

Anlagen mit/ohne Eigenverbrauchbis 30 kW Leistungab 30 kW bis 150 kW Leistungab 150 kW bis 3000 kW Leistung
Abnahme mit HKNFixpreis * 8,2 Rp./kWh
(Energie inkl. HKN)
  
Abnahme ohne HKNReferenzmarktpreis
(oder Minimalvergütung)
Referenzmarktpreis
(oder Minimalvergütung)
Referenzmarktpreis

Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben haben die Produzenten von Anlagen bis 30 kW neu die Wahl zwischen einem «Fixpreis Energie, inkl. HKN» (bei Abgabe der HKN) und dem schweizweit harmonisierten, quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis bzw. den Minimalvergütungen gemäss EnV, Art. 12 (d. h. die gesetzlichen Mindestvergütungssätze werden berücksichtigt, z. B. 6,0 Rp. / kWh für Anlagen bis 30 kW).

* Davon ausgeschlossen sind Kleinstanlagen (Plug&Play-Anlagen) bis 1,99 kW. Für diese stellt die Pronovo keine HKN aus. 

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Was wird vergütet?

Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie verbrauchen, nimmt die AEW diesen Überschuss gemäss gesetzlicher Pflicht ab und vergütet ihn. Für Anlagen zwischen 2 und 30 kW vergüten wir Ihnen aber nicht nur die reine Energie, sondern kaufen Ihnen ausserdem den sog. Herkunftsnachweis (HKN) von Ihrem Sonnenstrom ab.

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Was muss ich tun, damit ich vom Wahlmodell «AEW Rücklieferung Fixpreis» (Energie inkl. HKN) profitieren kann?

Bestehende Anlagen: Falls Sie uns Ihren «HKN» bisher nicht abgegeben haben und die Voraussetzungen gemäss Produktblatt «AEW Rücklieferung Fixpreis», Pkt. 4.4 erfüllen, müssen Sie diesen Prozess starten, indem Sie sich im Kundenportal dafür anmelden, inkl. Hochladen der entsprechenden PVA-Beglaubigung. Danach richten wir für Sie bei der Pronovo einen sog. «HKN-Dauerauftrag» ein, alles Weitere gemäss Produktblatt. Falls Sie uns Ihren «HKN» bereits heute abgeben und in Zukunft von «AEW Rücklieferung Fixpreis» profitieren möchten, müssen Sie nichts unternehmen – Sie erhalten ab 2026 automatisch dieses Vergütungsprodukt. 

Neue Anlagen: falls Sie uns Ihre «HKN» abgeben möchten und die Voraussetzungen gemäss Produktblatt «AEW Rücklieferung Fixpreis», Pkt. 4.4 erfüllen, müssen Sie diesen Prozess starten, indem Sie sich im Kundenportal dafür anmelden, inkl. Hochladen der entsprechenden PVA-Beglaubigung. Dies ist für neue Anlagen selbstverständlich jederzeit im Laufe des Jahres 2026 möglich. Danach übernehmen wir und richten für Sie bei Pronovo einen «HKN-Dauerauftrag» ein, alles Weitere gemäss Produktblatt.

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Was muss ich tun, damit ich das alternative Produkt (Wahlmodell) «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» (Energie exkl. HKN) erhalte?

Bestehende Anlagen: Sollten Sie heute bereits das Produkt «AEW Rücklieferung» ohne Herkunftsnachweis (HKN) haben, müssen Sie nichts unternehmen. Sie werden ab 2026 automatisch auf das Produkt «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» umgestellt. Sollten Sie heute das Produkt «AEW Rücklieferung HKN» haben und entscheiden sich, uns ab 2026 Ihre HKN nicht mehr abzugeben, müssen Sie diesen Produktwechsel im Kundenportal vornehmen. Ihr aktueller «HKN-Dauerauftrag» bei der Pronovo wird demzufolge durch uns beendet. 

Neue Anlagen: Bei einer neuen Photovoltaikanlage erhalten Sie automatisch das Produkt «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis».

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Wichtig

In jedem Fall können Sie sich pro Kalenderjahr nur einmal für ein «Wahlprodukt Rücklieferung» entscheiden, Ihre initiale Wahl für 2026 gilt also bis 31.12.2026 und verlängert sich, ohne Widerruf Ihrerseits – automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange die AEW am gewählten Produkt festhält.

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Wie hoch ist die Einspeisevergütung (im Vergleich Fixpreis- & Referenzmarktpreis-Modell)?

Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen beträgt im Falle unseres Produkts «AEW Rücklieferung Fixpreis» (Energie inkl. HKN) für das gesamte Jahr 2026 fixe 8,2 Rp./kWh (Einheitstarif), exkl. MWST. 

Im Falle unseres Produktes «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» richtet sich die Einspeisevergütung nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15 EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen. Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien wird individuell vereinbart.

Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW sind dabei durch eine gesetzliche Minimalvergütung geschützt, im Einzelnen sieht Art. 12, EnV dabei folgendes vor. 

  • PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW: 6 Rp./kWh (exkl. MWST)
  • PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 30 und 150 kW: je nach Leistung zwischen 5,8 und 1,2 Rp./kWh (exkl. MWST). Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung der Anlage teilt. Details dazu finden sich auf der Website des Bundesamtes für Energie.
  • PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und weniger als 150 kW ohne Eigenverbrauch: 6,2 Rp./kWh (exkl. MWST)
  • Kleinwasserkraftanlagen (unter 150 kW): 12 Rp./kWh (exkl. MWST)

Bei allen übrigen Anlagen vergütet die AEW den jeweils kommunizierten BFE-Referenzmarktpreis. 

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Entwicklung Referenzmarktpreis und Vergleich mit «AEW Rücklieferung Fixpreis» (Energie inkl. HKN)

Entwicklung Referenzmarktpreis und Vergleich mit «AEW Rücklieferung Fixpreis 2026» (Energie inkl. HKN)

1) Quelle Referenzmarktpreis: Bundesamt für Energie (BFE) www.opendata.swiss (pubdb.bfe.admin.ch/de/suche?keywords=691), Publikation BFE jeweils ca. 10 bis 15 Tage nach Abschluss eines Quartals
2) Minimalvergütungsansatz gem. EnV, Art. 12 für PVA mit einer Leistung von weniger als 30 kW

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Die Tabelle zeigt die Attraktivität des Produkts «AEW Rücklieferung Fixpreis» (8,2 Rp./kWh Energie inkl. HKN, garantiert für das gesamte Jahr 2026) im Vergleich zum volatilen Referenzmarktpreis, selbst unter Berücksichtigung der vom Bund festgesetzten Minimalvergütung.