Solarstrom einspeisen und fair vergüten lassen
Als Besitzerin oder Besitzer einer Solaranlage können Sie Ihren selbst erzeugten Strom nicht nur selbst nutzen, sondern den Überschuss auch ins Netz einspeisen – und dafür eine marktbasierte Vergütung erhalten. Mit den AEW Rücklieferungsmodellen profitieren Sie auch 2027 von attraktiven Konditionen – ob mit Fixpreis oder neu am Spotmarkt orientiert.
Als Besitzerin oder Besitzer einer Photovoltaikanlage, können Sie uns Ihren Überschuss (Einspeisung) verkaufen. Auch 2027 profitieren BesitzerInnen von Photovoltaikanlagen bis 30 kW von stabilen Bedingungen (Ausnahme Plug&Play-Anlagen bis 1,99 kW, für diese stellt die Pronovo keine Herkunftsnachweise (HKN) aus). Die AEW hält an ihrem einheitlichen Tarif von 8,2 Rp./kWh («AEW Rücklieferung Fixpreis») für eingespeiste Energie inkl. Herkunftsnachweis (HKN) fest. Damit erhalten BesitzerInnen von kleineren PV-Anlagen weiterhin eine verlässliche und faire Vergütung – unabhängig von der Strompreisentwicklung.
Alternativ können BesitzerInnen von Solaranlagen bis 30 kW (s. Tabelle) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch das Vergütungsmodell «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis» wählen. Dabei gibt der Produzent der AEW seine HKN nicht ab.
Neu wird gemäss der Energieverordnung (EnV, Art. 12) die Vergütung stärker am aktuellen Strommarkt ausgerichtet. Statt des bisherigen quartalsweisen Referenzmarktpreises (EnFV, Art. 15) ist künftig der viertelstündliche Strommarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung massgebend. Damit wird ab 2027 das Model «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» vom Modell «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis» abgelöst.
Die Rückvergütungs-Produktwahl gilt in jedem Fall für das gesamte Jahr 2027 und wird ohne Widerruf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, solange die AEW am gewählten Modell festhält.
Für Photovoltaikanlagen ab 30 kW erfolgt automatisch die Zuteilung zum Produkt «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis», Anlagen bis 150 kW sind dabei zusätzlich durch eine gesetzliche Minimalvergütung (EnV, Art. 12) geschützt.
Neues AEW Vergütungsmodell 2027 für die «PV-Rücklieferung»
| Anlagen mit/ohne Eigenverbrauch | bis 30 kW Leistung | ab 30 kW bis 150 kW Leistung | ab 150 kW bis 3000 kW Leistung |
|---|---|---|---|
| Abnahme mit HKN | Fixpreis 8,2 Rp./kWh (Energie inkl. HKN) | ||
| Abnahme ohne HKN | Spotmarktpreis* | Spotmarktpreis* | Spotmarktpreis |
* plus ggf. Zusatzvergütung, falls der Referenzmarktpreis unter dem jeweiligen Mindesttarif liegt
Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben haben die Produzenten von Anlagen bis 30 kW neu die Wahl zwischen einem «Fixpreis Energie, inkl. HKN» (bei Abgabe der HKN) und dem schweizweit harmonisierten, quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis bzw. den Minimalvergütungen gemäss EnV, Art. 12 (d. h. die gesetzlichen Mindestvergütungssätze werden berücksichtigt, z. B. 6,0 Rp. / kWh für Anlagen bis 30 kW).
Die definierten Mindestvergütungen pro Anlagengrösse (bis 150 kWp) bleiben in dem Sinne bestehen, dass wenn der Referenzmarktpreis unter dem jeweiligen Mindesttarif liegt, die Differenz als Zusatzvergütung auf die Spotmarktbewertung draufkommt. Und es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2027 für Anlagen ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter), welche weiterhin mit dem Referenzmarktpreis abgerechnet werden.
Download Produktblätter
a15048Was wird vergütet?
Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie verbrauchen, nimmt die AEW diesen Überschuss gemäss gesetzlicher Pflicht ab und vergütet ihn. Für Anlagen zwischen 2 und 30 kW vergüten wir Ihnen aber nicht nur die reine Energie, sondern kaufen Ihnen ausserdem den sog. Herkunftsnachweis (HKN) von Ihrem Sonnenstrom ab.
Was muss ich tun, damit ich vom Wahlmodell «AEW Rücklieferung Fixpreis» (Energie inkl. HKN) profitieren kann?
Bestehende Anlagen: Falls Sie uns Ihren «HKN» bisher nicht abgegeben haben und die Voraussetzungen gemäss Produktblatt «AEW Rücklieferung Fixpreis», Pkt. 4.4 erfüllen, müssen Sie diesen Prozess starten, indem Sie sich im Kundenportal dafür anmelden, inkl. Hochladen der entsprechenden PVA-Beglaubigung. Danach richten wir für Sie bei der Pronovo einen sog. «HKN-Dauerauftrag» ein, alles Weitere gemäss Produktblatt. Falls Sie uns Ihren «HKN» bereits heute abgeben und in Zukunft von «AEW Rücklieferung Fixpreis» profitieren möchten, müssen Sie nichts unternehmen – Sie erhalten ab 2027 automatisch weiterhin dieses Vergütungsprodukt.
Neue Anlagen: falls Sie uns Ihre «HKN» abgeben möchten und die Voraussetzungen gemäss Produktblatt «AEW Rücklieferung Fixpreis», Pkt. 4.4 erfüllen, müssen Sie diesen Prozess starten, indem Sie sich im Kundenportal dafür anmelden, inkl. Hochladen der entsprechenden PVA-Beglaubigung. Dies ist für neue Anlagen selbstverständlich jederzeit im Laufe des Jahres 2027 möglich. Danach übernehmen wir und richten für Sie bei Pronovo einen «HKN-Dauerauftrag» ein, alles Weitere gemäss Produktblatt.
Was muss ich tun, damit ich das alternative Produkt (Wahlmodell) «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis» (Energie exkl. HKN) erhalte?
Bestehende Anlagen: Sollten Sie heute das Produkt «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» (Abnahme ohne HKN) haben, müssen Sie nichts unternehmen. Sie werden ab 2027 automatisch auf das Produkt «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis» umgestellt. Sollten Sie heute das Produkt «AEW Rücklieferung Fixpreis» haben und entscheiden sich, uns ab 2027 Ihre HKN nicht mehr abzugeben, können Sie diesen Produktwechsel im Kundenportal vornehmen. Ihr aktueller «HKN-Dauerauftrag» bei der Pronovo wird demzufolge durch uns beendet.
Neue Anlagen: Bei einer neuen Photovoltaikanlage erhalten Sie automatisch das Produkt «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis».
Wichtig
In jedem Fall können Sie sich pro Kalenderjahr nur einmal für ein «Wahlprodukt Rücklieferung» entscheiden. Ohne Ihren Widerruf verlängert sich das gewählte Wahlprodukt automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange die AEW am gewählten Produkt festhält.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung (im Vergleich Fixpreis- & Spotmarktpreis-Modell)?
Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen beträgt im Falle unseres Produkts «AEW Rücklieferung Fixpreis» (Energie inkl. HKN) für das gesamte Jahr 2027 weiterhin fixe 8,2 Rp./kWh (Einheitstarif), exkl. MWST.
Im Falle unseres Produktes «AEW Rücklieferung Spotmarktpreis» richtet sich die Einspeisevergütung neu nach dem viertelstündigen Strommarktpreis (Spotmarkt im Day-Ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz zum Tageswechselkurs gemäss Schweizerischer Nationalbank). Der Spotmarktpreis wird grundsätzlich für PV-Anlagen angewendet, die Einspeisung für Energie aus anderen Anlagen (zum Beispiel Windenergie oder Biomasse) wird weiterhin nach dem Referenzmarktpreis vergütet.
Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW sind dabei, wie weiter oben bereits erwähnt, weiterhin durch eine gesetzliche Minimalvergütung geschützt, im Einzelnen sieht Art. 12, EnV dabei folgendes vor.
- PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW: 6 Rp./kWh (exkl. MWST)
- PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 30 und 150 kW: je nach Leistung zwischen 5,8 und 1,2 Rp./kWh (exkl. MWST). Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung der Anlage teilt. Details dazu finden sich auf der Website des Bundesamtes für Energie.
- PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und weniger als 150 kW ohne Eigenverbrauch: 6,2 Rp./kWh (exkl. MWST)
- Kleinwasserkraftanlagen (unter 150 kW): 12 Rp./kWh (exkl. MWST)
Bei allen übrigen Anlagen (zum Beispiel Windenergie und Biomasse) vergütet die AEW den jeweils kommunizierten BFE-Referenzmarktpreis.
Entwicklung Referenzmarktpreis und Vergleich mit «AEW Rücklieferung Fixpreis» (Energie inkl. HKN)
Der Referenzmarktpreis gilt noch bis 31.12.2026.

1) Quelle Referenzmarktpreis: Bundesamt für Energie (BFE) www.opendata.swiss (pubdb.bfe.admin.ch/de/suche?keywords=691), Publikation BFE jeweils ca. 10 bis 15 Tage nach Abschluss eines Quartals
2) Minimalvergütungsansatz gem. EnV, Art. 12 für PVA mit einer Leistung von weniger als 30 kW
Die Tabelle zeigt die Attraktivität des Produkts «AEW Rücklieferung Fixpreis» (8,2 Rp./kWh Energie inkl. HKN, garantiert für das gesamte Jahr 2026) im Vergleich zum volatilen Referenzmarktpreis, selbst unter Berücksichtigung der vom Bund festgesetzten Minimalvergütung.