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Netzdienliche Einspeisregelung - Photovoltaik-Ausbau ermöglichen

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. An sonnenreichen Tagen führen jedoch viele PV-Anlagen durch gleichzeitiges Einspeisen zu sehr hohen Leistungsspitzen im Stromnetz. Das Netz wird dadurch teilweise überlastet und stösst an seine Kapazitätsgrenzen. Ein Ausbau des Stromnetzes nur für diese seltenen Spitzenzeiten wäre sehr teuer und wirtschaftlich wenig sinnvoll. Die dafür notwendigen Investitionen müssten letztlich alle über höhere Netztarife tragen.

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Netzdienliche Einspeisung

Netzdienlich bedeutet, dass Energieerzeugungsanlagen (EEA) so ins Netz einspeisen, dass Spannung, Frequenz und Auslastung der Leitungen stabil bleiben, auch dann, wenn lokal viel Sonnenschein gleichzeitig vorhanden ist. Man nutzt dazu die Regelmöglichkeiten der Wechselrichter, das Energiemanagementsystem (EMS) und idealerweise einen Speicher. Ein Energiemanagementsystem steuert in Kombination mit einem korrekt parametrierten Wechselrichter bei hoher Sonneneinstrahlung automatisch grosse Verbraucher (z. B. Boiler, Wärmepumpe, Ladestation für E-Fahrzeuge) an und lädt den Speicher. So werden Einspeisespitzen direkt vor Ort mit Eigenverbrauch gekappt und das Netz wird erheblich entlastet.

Garantierte Nutzung der Flexibilität (ab 1.1.2026) 

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) Art. 17c Abs. 4 lit. a sowie der Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 19c dürfen VNB ab dem 01.01.2026 bei Eigentümerinnen und Eigentümern von Energieerzeugungsanlagen (EEA) unentgeltlich die sogenannte garantierte Nutzung der Netzflexibilität einholen. Konkret bedeutet dies eine Einspeiselimitierung am Netzverknüpfungspunkt auf maximal 70 % der installierten Modulleistung. Der daraus resultierende, gesetzlich zulässige Produktionsverlust ist auf höchstens 3 % der Jahresproduktion begrenzt. 

Diverse Analysen zeigen aber, dass in der Praxis der jährliche Verlust deutlich unter 1 % liegt, weil Photovoltaikanlagen nur während wenigen Stunden im Jahr über 70 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Fast immer liegt die Leistung wegen des Wetters unter 70 % der Modulleistung, in all diesen Stunden ändert sich nichts. Diese neue Regelung betrifft nur die Einspeisung ins Netz. Ihr Eigenverbrauch bleibt davon unberührt, was Sie im Haus nutzen (z. B. Wärmepumpe, E-Auto, Speicher), können Sie weiterhin vollständig beziehen.

Sinn und Zweck

Die Produktionsleistungsspitzen sollen gezielt mit dem Eigenverbrauch (z.B. durch das Einschalten der Wärmepumpe, das Laden des Elektrofahrzeugs, das Laden des Speichers) gekappt werden. So entstehen keine Produktionsverluste und der Eigenverbrauch wird optimal genutzt. 

Die Massnahme bewirkt: 

  • Entlastung der Stromnetze und Beitrag zur Vermeidung von Netzverstärkungen
  • Schaffung zusätzlicher Netzkapazität für weitere PV-Anlagen
  • Effizientere Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur
  • Sensibilisierung und Förderung einer netzdienlichen Einspeisung 

Davon profitieren alle, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder nur Strom verbraucht. 

Retrofit-3-Programm der AEW  

Die AEW Energie AG wird mit dem Retrofit-3-Programm bei allen Produzentinnen und Produzenten von Solarenergie die garantierte Nutzung der Netzflexibilität verlangen. Dieses beinhaltet folgende Punkte:  

  • Fixe Leistungslimitierung von 70 % der PV-Anlagen Panel-Peakleistung (kWp) am Netzverknüpfungspunkt
  • Aktivierung der Q(U)-Regelung auf den Wechselrichtern. Die Q(U)-Regelung sorgt lokal und automatisch dafür, dass der Wechselrichter die Spannung stützt, ohne die Wirkleistung zu beeinflussen.
  • Aktivierung der P(U)-Regelung auf den Wechselrichtern. P(U)-Regelung ist eine lokale, einfache Wirkleistungsdrosselung bei hoher Netzspannung. Sie verhindert Überspannungen, indem der Wechselrichter weniger einspeist. 

Mit dem Retrofit-3-Programm leistet jede Produzentin und jeder Produzent einen wichtigen Beitrag das Netz effizient zu betreiben.

Anleitung für Installateure

Welche Anlagen sind davon betroffen? 

Alle Photovoltaik-Erzeugungsanlagen (bestehende Anlagen und Neuanlagen) mit einer Leistung ab 800 Watt sind davon betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem speziellen Förderprogramm (z. B. kostendeckende Einspeisevergütung) teilnehmen oder nicht.

Wie setze ich das Retrofit-3-Programm bei meiner PV-Anlage am besten um? 

Die konkrete Umsetzung ist sehr individuell und hängt stark von den technischen Gegebenheiten Ihrer Energieerzeugungsanlage ab. Ihr Solarteur kann Sie dazu am besten beraten und die für Sie technisch sinnvolle und wirtschaftlich optimale Lösung realisieren. 

Mögliche Umsetzungsvarianten 

Variante 1: Eigenverbrauch optimieren ohne Produktionsverlust 

Ein Energiemanagementsystem (EMS) übernimmt dabei die zentrale Kontrollfunktion: 

  • Es misst über die Schnittstelle der Wechselrichter die aktuelle Produktionsleistung der PV-Anlage.
  • Es misst und überwacht die Einspeiseleistung am Hausanschlusspunkt.
  • Es schaltet je nach Sonneneinstrahlung und verfügbarer PV-Leistung automatisch flexible Verbraucher, wie z. B. Wärmepumpe, Elektroauto oder Batteriespeicher zu. 

Auf diese Weise werden Leistungsspitzen durch den Eigenverbrauch abgefangen („gekappt“) und die produzierte Energie optimal genutzt. Die Einspeiseleistung von z.B. 70% der Panel-Peakleistung wird jederzeit eingehalten. 

  • Vorteil: Erhöht den Eigenverbrauch, keine Produktionsverluste, tiefere Stromrechnungen
  • Nachteile: benötigt ein EMS
  • Geeignet für: alle Energieerzeugungsanlagen mit einem EMS

Variante 2: Ohne Optimierung, fixe Limitierung am Wechselrichter (mit Produktionsverlusten) 

Am Wechselrichter wird eine feste kW-Grenze eingegeben. Der Wechselrichter limitiert die maximale Einspeiseleistung automatisch. Diese Variante ist nur dann zu empfehlen, wenn kein EMS vorhanden ist.

  • Vorteile: sehr einfache und Kostengünstige Umsetzung
  • Nachteile: kann zu Produktionsverlusten führen (kappt auch dann, wenn Eigenverbrauch möglich wäre), die Produktionsverluste sind meistens deutlich kleiner 1% der Jahresproduktion. 

Hinweis: 
Bei einigen PV-Anlagen ist die installierte Panel-Peakleistung (kWp) grösser als die installierte Wechselrichterleistung (kVA). Je nach Auslegung der Anlage ist die Einspeisebegrenzung auf 70 % der PV-Panel-Peakleistung damit bereits durch die kleinere Wechselrichterleistung sichergestellt. 

Eine zeitnahe Umsetzung wir belohnt

Alle PV-Anlagen sollen bis 30. Juni 2027 umgerüstet sein. Für die Umrüstung wird ein einmaliger Pauschalbeitrag (Umrüstungspauschale) ausbezahlt. Der Pauschalbeitrag ist umso höher, je früher die Umrüstung erfolgt: 

  • Umrüstung bis 30. Juni 2026: einmaliger Pauschalbeitrag von CHF 200
  • Umrüstung bis 31. Dezember 2026: einmaliger Pauschalbeitrag von CHF 150
  • Umrüstung ab 1. Januar 2027 bis spätestens 30. Juni 2027: einmaliger Pauschalbeitrag von CHF 100

Ablauf 

  1. Sie als PV-Anlagen Betreiber/in kontaktieren Ihren Solarteur oder EMS-Hersteller und lassen Ihre Anlage gemäss dem Retrofit-3-Programm netzdienlich optimieren bzw. einstellen.
  2. Danach füllen Sie bitte das untenstehende Bestätigungsformular aus und bestätigen uns die gemachte netzdienliche Optimierung.
  3. Nach dem Absenden erhalten Sie von der AEW eine automatisch generiertes Bestätigungsmail.
  4. Die AEW wird Ihre Bestätigung verarbeiten und Ihnen die einmalige Pauschalbeitrag vergüten.
  5. Die Vergütung erfolgt auf dasselbe Konto wie die Rückliefervergütung.
  6. Die AEW wird die Lastgangdaten der Smart Meter für eine Überwachung der Einspeiseleistung verwenden.

Ich habe meine Solaranlage gemäss Retrofit3-Programm der AEW netzdienlich optimiert

Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus und schliessen Sie die Bestätigung ab.

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