- Home
- Kundenservice
- Ihr Bauprojekt
- Bau-Checkliste
Checkliste für elektrische Anlagen bei Ihrem Bauvorhaben
Wer freut sich nicht auf sein neues Eigenheim? Oder auf die Fertigstellung der schon lange geplanten Erweiterung oder Renovation? Damit auch wirklich alles termingerecht fertiggestellt und übergeben werden kann, ist eine gute Planung unumgänglich. Bitte beachten Sie für die elektrischen Anschlüsse die nachfolgende Checkliste und lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AEW Energie AG für Kunden mit Anschluss und Belieferung in Niederspannung (0,4 kV).
In den von uns mit Strom versorgten Gemeinden unterstützen Sie unsere Regional-Center bei der elektrischen Erschliessung. In den übrigen Gemeinden nehmen Sie bitte direkt mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen Kontakt auf.
Zuständig:
Bauherr, Architekt
Termin:
Spätestens bei Erhalt der Baubewilligung
Der Anschlusspunkt wird durch das zuständige Regional-Center der AEW festgelegt. Dazu benötigt es den Situationsplan und den Grundriss mit dem eingezeichneten Standort des Fassaden-Anschlusskastens. Beides ist durch den Bauherrn oder den Architekten einzureichen.
Zuständig:
Architekt
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
Meldung min. 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme
Die bauseitigen Leistungen müssen gemäss Werkvorschriften erledigt sein. Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusskostenbeiträge sowie Netzkostenbeiträge auf. Der geschuldete Anschlusskostenbeitrag gemäss der zugestellten Offerte/Rechnung muss beglichen sein. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
10 Arbeitstage nach Eintreffen der Installationsanzeige
Zur Behandlung eines Gesuchs für einen Baustrom- oder Temporäranschluss ist die Einreichung einer Installationsanzeige obligatorisch. Wenden Sie sich hierfür an einen konzessionierten Elektroinstallateur. Wird der Anschluss zu spät angemeldet oder liegt die Installationsanzeige nicht vor, kann der gewünschte Einschalttermin nicht garantiert werden. Das Produktblatt AEW Project finden Sie hier.
Zuständig:
Baumeister, Architekt
Termin:
---
Die Demontage melden Sie bequem online mit folgendem Formular. Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Mehraufwand infolge nicht gemeldeter Demontage weiterverrechnet wird.
Zuständig:
Baumeister, Architekt
Termin:
5 Arbeitstage vor dem gewünschten Abbautermin
Die Demontage melden Sie bequem online mit folgendem Formular. Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Mehraufwand infolge nicht gemeldeter Demontage weiterverrechnet wird.
Zuständig:
Lieferant der Wärmepumpe
Termin:
vor Baubeginn
Die rechtzeitige Einreichung des Anschlussgesuches vor der Inbetriebnahme einer Wärmepumpe erspart Ihnen viel Ärger.
Bitte beachten Sie die Werkvorschriften.
Je nach Situation und Anschlusswert ist vor der Inbetriebnahme ein Netzausbau notwendig. Mit Verzögerungen ist deshalb zu rechnen. Eine frühzeitige Planung lohnt sich. Beachten Sie auch folgende Informationen zu diesem Thema.
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
vor Beginn der treffen der Installationsarbeiten
Die Genehmigung der Installationsanzeige erfolgt durch die AEW Energie AG. Der Anschlusskostenbeitrag wird auf Basis dieser Anzeige in Rechnung gestellt.
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
Meldung mindestens 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme
Für den Anschluss des Hauses ans Stromnetz müssen die bauseitigen Leistungen gemäss Werkvorschriften abgeschlossen sein und die Rechnung für den geschuldeten Anschlusskostenbeitrag muss beglichen sein. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung.
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
mindestens 5 Arbeitstage vor gewünschtem Montagetermin
Zähler und Empfänger werden mit dem Formular «Apparatebestellung» vom Elektroinstallateur bestellt. Diese Bestellung gilt gleichzeitig als Auftragserteilung für die Montage der Apparate. Sie hat mindestens fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der gewünschten Montage zu erfolgen. Die Mess- und Steuerapparate werden durch die AEW oder die von ihr beauftragten Partnerfirmen montiert.
Zuständig:
AEW Energie AG
Termin:
nach Werkkontrolle
Für das Betreiben von Wärmepumpen bietet die AEW das Energieprodukt AEW Comfort an. Voraussetzung für die Zuteilung dieses vorteilhaften Produktes ist jedoch die Sperrmöglichkeit der Wärmepumpe bei kritischen Belastungsverhältnissen im Stromnetz. Die Sperrzeiten sind bei der Leistungsberechnung der Wärmepumpe zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie dazu auch die Werkvorschriften.
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur, Sanitärinstallateur
Termin:
---
Die Aufladezeiten für das Aufwärmen der Boiler finden Sie in den Werkvorschriften und auf der entsprechenden Website.
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
gemäss Starkstromverordnung
Zuständig:
Eigentümer
Termin:
Periodische Kontrollen
Gemäss Starkstromverordnung ist es die Pflicht des Eigentümers von elektrischen Installationen, Sicherheitsnachweise und Messprotokolle bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufzubewahren. Bitte beachten Sie die entsprechende Website zu diesem Thema.
Zuständig:
Betreiber
Termin:
so früh wie möglich
Je nach Anlage sind umfangreiche Vorabklärungen notwendig. Es lohnt sich, rechtzeitig mit dem zuständigen Regional-Center in Verbindung zu treten.
Zuständig:
konzessionierter Elektroinstallateur
Termin:
vor Baubeginn
Netzbetreiberinnen können besondere Werkvorschriften erlassen welche:
- zum Schutz ihrer Anlagen dienen,
- die Betriebssicherheit der elektrischen Versorgung erhöhen,
- zum Schutz des Personals bei Unterhaltsarbeiten beitragen.
Die AEW hat für ihr Detailversorgungsgebiet die Werkvorschriften (TAB) mit spezifischen Bestimmungen ergänzt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Bundesamt für Energie fordert die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Metering). Zum einen sind sie ein wichtiger Bestandteil von Smart Grids und helfen, Effizienzpotenziale in der Produktions- und Netzplanung zu erschliessen. Zum anderen sollen Smart Meter den Kunden durch die Visualisierung des Verbrauchs mehr Effizienz und Energieeinsparungen ermöglichen. Sie machen den Stromverbrauch sichtbar, indem sie laufend Zählerstände sammeln. Das hilft beim Sparen und erleichtert die Suche nach Stromfressern.
Weitere Informationen zu Smart Meter finden Sie in unseren FAQs.
Geschäftskunden mit einem mutmasslichen Leistungsbedarf ab 400 kW kann auf Antrag ein Anschluss auf Mittelspannung 16 kV gewährt werden. Der Entscheid obliegt in jedem Fall dem vorgelagerten Verteilnetzbetreiber.
In der Regel erstellt der Kunde die Tranformatorenstation auf seine Kosten. Bezüglich Auslegung, technische Einbindung und Realisierung unterstützt die AEW den Kunden. Auf Wunsch und unter Berücksichtigung der betrieblichen Rahmenbedingungen unterstützen wir den Kunden zudem mit einer Kosten/Nutzenanalyse für einen Netzanschlusses auf Mittelspannung.
In jedem Fall sind die einschlägigen Vorschriften (Elektrizitätsgesetz, EleG, Eid. Starkstrominspektorat ESTI u.a) zu Rechte und Pflichten einzuhalten.
Je nach Anlage sind umfangreiche Vorabklärungen notwendig. Es lohnt sich, rechtzeitig mit dem zuständigen Regional-Center in Verbindung zu treten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss
Die AEW Energie AG bietet keine Fassadenanschlusskasten an. Für die Anbringung beachten Sie bitte unsere Werkvorschriften. Die Fassadenkasten müssen Platz für einen integrierten Hausanschlusskasten SKD 160 bieten.
Externe Links
www.evag-norm.ch
www.hag-gretener.ch
www.hoogstraal.ch
Weiter entdecken

Ihr Zuhause mit Wärmepumpe & Solaranlage
Berechnen Sie Ihre Richtofferte für ein energieeffizientes Zuhause mit Solaranlage und Wärmepumpe.

Auf Elektromobilität setzen
Die AEW Energie AG ermöglicht E-Carsharings und realisiert Ladestationen. Erfahren Sie mehr dazu.

AEW Stromprodukte online vergleichen
Sehen Sie mit dem AEW Produktrechner direkt, welche Vorteile ein Produktwechsel für Sie hat.