AEW FlexPV - Photovoltaik-Ausbau ermöglichen
Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. An sonnenreichen Tagen führen jedoch viele Photovoltaikanlagen durch gleichzeitiges Einspeisen zu sehr hohen Leistungsspitzen im Stromnetz. Das Netz wird dadurch teilweise überlastet und stösst an seine Kapazitätsgrenzen. Ein Ausbau des Stromnetzes nur für diese seltenen Spitzenzeiten wäre sehr teuer und wirtschaftlich wenig sinnvoll. Die dafür notwendigen Investitionen müssten letztlich alle über höhere Netztarife tragen.
Netzdienliche Einspeisung
Netzdienlich bedeutet, dass Energieerzeugungsanlagen (EEA) so ins Netz einspeisen, dass Spannung, Frequenz und Auslastung der Leitungen stabil bleiben, auch dann, wenn lokal viel Sonnenschein gleichzeitig vorhanden ist. Man nutzt dazu die Regelmöglichkeiten der Wechselrichter, das Energiemanagementsystem und idealerweise einen Speicher. Ein Energiemanagementsystem steuert in Kombination mit einem korrekt parametrierten Wechselrichter bei hoher Sonneneinstrahlung automatisch grosse Verbraucher (z. B. Boiler, Wärmepumpe, Ladestation für E-Fahrzeuge) an und lädt den Speicher. So werden Einspeisespitzen direkt vor Ort gekappt und das Netz spürbar entlastet.
Damit der sinnvolle Zubau weiterer Photovoltaikanlagen (PV) möglich bleibt, ohne das Stromnetz durch kostenintensive Verstärkungen sofort ausbauen zu müssen, braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Diese regeln, welche Massnahmen Verteilnetzbetreiber (VNB) wie z.B. die AEW gegenüber Produzierenden in ihrem Netz anwenden dürfen.
Garantierte Nutzung der Flexibilität (ab 01.01.2026)
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) Art. 17c Abs. 4 lit. a sowie der Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 19c dürfen VNB ab dem 01.01.2026 bei Eigentümerinnen und Eigentümern von Energieerzeugungsanlagen (EEA) unentgeltlich die sogenannte garantierte Nutzung der Netzflexibilität einholen. Konkret bedeutet dies eine Einspeiselimitierung am Netzverknüpfungspunkt auf maximal 70 % der installierten Modulleistung. Der daraus resultierende, gesetzlich zulässige Produktionsverlust ist auf höchstens 3 % der Jahresproduktion begrenzt.
Diverse Analysen zeigen aber, dass in der Praxis der jährliche Verlust deutlich unter 1 % liegt, weil Photovoltaikanlagen nur während wenigen Stunden im Jahr über 70 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Fast immer liegt die Leistung wegen des Wetters unter 70 % der Modulleistung, in all diesen Stunden ändert sich nichts. Diese neue Regelung betrifft nur die Einspeisung ins Netz. Ihr Eigenverbrauch bleibt davon unberührt, was Sie im Haus nutzen (z. B. Boiler, E-Auto, Speicher), können Sie weiterhin vollständig beziehen.
Die AEW Energie AG wird bei allen Produzentinnen und Produzenten von Solarenergie die garantierte Nutzung der Netzflexibilität verlangen. Diese beinhaltet folgende Punkte:
- Fixe Leistungslimitierung von 70 % der PV-Anlagen Panel-Peakleistung [kWp] am Netzverknüpfungspunkt
- Aktivierung der Q(U)-Regelung auf den Wechselrichtern. Die Q(U)-Regelung sorgt lokal und automatisch dafür, dass der Wechselrichter die Spannung stützt, ohne die Wirkleistung zu beeinflussen.
- Aktivierung der P(U)-Regelung auf den Wechselrichtern. P(U)-Regelung ist eine lokale, einfache Wirkleistungsdrosselung bei hoher Netzspannung. Sie verhindert Überspannungen, indem der Wechselrichter weniger einspeist.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der AEW werden im Januar 2026 mit einem Schreiben informiert.
AEW FlexPV - Netzdienliche Einspeisung wird belohnt
Wir gehen hinsichtlich einer netzdienlichen Einspeisung bewusst noch einen Schritt weiter und bieten ab dem 01.01.2026 allen Produzierenden von Solarenergie mit Niederspannungsanschluss das Produkt AEW FlexPV an. Wer seine Flexibilität nutzt und die maximale Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt freiwillig auf 50 % der installierten PV-Peakleistung (kWp) begrenzt, erhält eine Zusatzvergütung von bis zu 2 Rp./kWh für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh).
Sinn und Zweck:
Das Produkt AEW FlexPV setzt einen finanziellen Anreiz für Produzierende von Solarenergie mit folgenden Zielen:
- die Photovoltaikanlagen netzdienlich und wirtschaftlich optimal zu betreiben
- den Eigenverbrauch zu erhöhen (z.B. mit Anschaffung eines Speichers)
- ein sicheres und stabiles Verteilnetz zu gewährleisten
- mehr freie Netzkapazitäten zu schaffen, um weitere PV-Analgen zu ermöglicht
- unnötige teure Netzverstärkungen zu vermeiden und die Netzkosten tief zu halten
Wie funktioniert AEW FlexPV?
Der Betreiber der Photovoltaikanlage stellt mit geeigneten Massnahmen jederzeit sicher, dass am Netzverknüpfungspunkt (Hausanschluss, Übergang ins AEW Verteilnetz) nicht mehr als 50 % der installierten Modulleistung (kWp) ins Netz der AEW eingespeist werden.
Welche Massnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten maximalen Einspeiseleistung eingesetzt werden, kann der Anlagenbetreiber frei wählen.
Es gibt verschiedene technische Lösungen:
- Fixe Leistungslimitierung am Wechselrichter
- Funktionsweise: Am Wechselrichter wird eine feste kW-Grenze eingegeben. Der Wechselrichter limitiert die maximale Einspeiseleistung automatisch
- Vorteil: sehr einfache und kostengünstige Lösung
- Nachteil: kann zu Produktionsverlusten führen (kappt auch dann, wenn Eigenverbrauch möglich wäre)
- Dynamische Leistungslimitierung mit Energiemanagementsystem (EMS)
- Funktionsweise: Das EMS misst in Echtzeit Bezug und Einspeisung und regelt den Leistungsausgang
- Vorteil: kostengünstig und wirksam, minimiert unnötiges Kappen
- Nachteil: benötigte ein EMS mit Echtzeitmessung
- Flexibilisierung von Verbrauchern (Lastverschiebung)
- Funktionsweise: EMS steuert das Laden von E-Auto, Wärmepumpe, Boiler etc. wenn die Photovoltaikanlage Energie erzeugt
- Vorteile: Erhöht den Eigenverbrauch, tiefere Stromrechnungen
- Nachteile: Nur für flexible Lasten geeignet, limitiert auf Komfort-, Prozess- und Systemgrenzen
- Batteriespeicher
- Funktionsweise: Bei hoher PV-Produktionsleistung wird der Batteriespeicher geladen
- Vorteil: keine Produktionsverluste, da die gespeicherte Energie zeitversetzt am Abend verwendet werden kann, höhere Autarkie
- Nachteil: relative hohe Investitionskosten
Welche Massnahme(n) sich am besten eignen, um die maximale Einspeiseleistung einzuhalten, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Klären Sie dies am besten gemeinsam mit Ihrem Solarteur. Häufig werden mehrere Massnahmen kombiniert.
Wie hoch ist meine AEW FlexPV Zusatzvergütung?
Die Zusatzvergütung hängt von der installierten Peak-Leistung (kWp) Ihrer Solaranlage ab. Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif mit unserem Online-Rechner. Die Tarifhöhe ist so ausgestaltet, dass sich eine netzdienliche Einspeisung für Sie finanziell lohnt.
AEW FlexPV-Rechner
Berechnen Sie den durchschnittlichen Vergütungstarif anhand der Anlagenleistung.
Informationen zur Tarifgestaltung
Für Solaranlagen mit einer tieferen Leistung ist die Vergütung pro Kilowattstunde höher als für leistungsstarke Anlagen. Mit diesem degressiven Tarifmodell gleichen wir aus, dass grosse Photovoltaikanlagen das Niederspannungsnetz weniger stark benutzen, da sie tendenzielle näher bei den Trafostationen stehen. Wir unterscheiden fünf Leistungsbereiche. Der Mechanismus der AEW FlexPV Zusatzvergütung lehnt sich an die Einmalvergütung des Bundes an. Der Tarif wird als Mischtarif berechnet: Auch Anlagen mit hoher Leistung (z. B. Leistungsbereich 3) profitieren anteilig von den höheren Ansätzen der Leistungsbereiche 1 und 2. Dadurch lohnt sich jedes zusätzliche Kilowatt installierter Modulleistung und der Ertrag Ihrer Anlage steigt.
Besondere Bestimmungen
Technische Voraussetzung:
- Die maximale relative Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt ist jederzeit auf 50 % der installierten PV-Peakleistung (kWp) zu begrenzen.
- Zur Messung und Überwachung sind AEW Smart Meter mit Fernauslesung installiert.
- Auf den Wechselrichtern ist die Q(U)-Regelung aktiviert.
- Auf den Wechselrichtern ist die P(U)-Regelung aktiviert, sofern vom Wechselrichter unterstützt (optional).
Vertragsbeginn: Wird durch die AEW Energie AG festgelegt und startet üblicherweise ab dem ersten Tag des neuen Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.).
Vertragslaufzeit: Diese beträgt minimal fünf Jahre und verlängert sich im nicht gekündigten Verhältnis jeweils automatisch um zwei Jahre. Dies Laufzeit gibt sowohl dem Anlageneigentümer wie auch der AEW Energie AG Planungssicherheit.
Vertragsbeendigung und Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils per Jahresende schriftlich ordentlich kündigen. Wird die PV-Anlage am Anschlussobjekt während der Vertragslaufzeit vollständig rückgebaut, endet dieser Vertrag automatisch auf den nächsten, ordentlichen Kündigungstermin.
Ausserordentliche Kündigung: Die AEW Energie AG kann von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht mit sofortiger Wirksamkeit Gebrauch machen, wenn:
- die Netzanschlussnehmerin trotz schriftlicher Mahnung wiederholt die vereinbarte, maximale Wirkleistungseinspeisung missachtet.
- bei Nichteinhaltung anderer wesentlicher Pflichten durch die Netzanschlussnehmerin.
- falls zwischen den Parteien wegen unrichtiger Angaben oder Werte bei Vertragsschluss kein neuer Vertrag mit korrekten Werten zustande kommt.
Folgen der Vertragsbeendigung: Erfolgt eine ordentliche Kündigung durch die AEW Energie AG, steht der Netzanschlussnehmerin nach Vertragsbeendigung die ursprüngliche Einspeiseleistung gemäss zuletzt bewilligtem Anschlussgesuch (TAG) zu. Die AEW Energie AG verpflichtet sich, die notwendigen Verteilnetzkapazitäten für den uneingeschränkten Betrieb der PV-Anlage am Anschlussobjekt sicherzustellen.
Erfolgt eine ordentliche Kündigung durch die Netzanschlussnehmerin oder eine ausserordentliche Kündigung durch eine der Parteien, so ist die Netzanschlussnehmerin verpflichtet, der AEW Energie AG für die PV-Anlage am Anschlussobjekt ein neues Technische Anschlussgesuch (TAG) einzureichen. Sollten sich die Netzkapazitäten während der Vertragsdauer verändert haben, ist es möglich, dass der Netzanschlussnehmerin vorübergehend nicht in vollem Umfang die ursprüngliche Einspeiseleistung gemäss zuletzt bewilligtem Anschlussgesuch zugesprochen werden kann.
Wie bestelle ich das Produkt AEW FlexPV?
Das Produkt können Sie hier bestellen.
Ablauf
- Sie kontaktieren Ihren Solarteur und lassen Ihre Anlage gemäss «Besondere Bestimmungen» einstellen/parametrieren.
- Sie füllen das Bestellformular aus und bestätigen uns damit, dass Sie die geforderten «Besonderen Bestimmungen» einhalten.
- Nach dem Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie von der AEW eine automatische Bestätigung Ihres Antrags zur Bestellung des Produkts AEW FlexPV.
- Nach Eingang der Bestellung benötigt die AEW einige Tage, um Ihren Bestellantrag zu prüfen. Dabei muss u.a. sichergestellt werden, ob vor Ort ein Smart Meter eingebaut ist.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die AEW eine Bestellbestätigung mit der definitiven Angabe der Zusatzvergütung und dem Vertragsbeginn mitteilen.