Stromabkommen Schweiz–EU: Ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit der Schweiz
Der Bundesrat hat die Eckpunkte zur Umsetzung eines Stromabkommens mit der EU verabschiedet. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung in der Schweiz. Eine Voraussetzung der EU für ein solches Abkommen ist die vollständige Öffnung des Strommarkts - auch im Bereich der heutigen Grundversorgung - für alle Verbrauchenden.
Was bedeutet das für mich als Kunden?
Aktuell ist die Vorlage in der öffentlichen Vernehmlassung und nicht rechtskräftig. Es ändert sich akut noch nichts. Sofern das Paket wie vom Bundesrat geplant in Kraft gesetzt wird, bedeutet dies:
- Die AEW wird weiterhin eine verlässliche Grundversorgung anbieten.
- Sie können künftig Ihren Stromanbieter frei wählen.
- Es entstehen neue Tarifmodelle und Angebote, die Sie individuell wählen können
Wenn die Vorlage in Kraft tritt: Muss ich etwas unternehmen?
- Nein. Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben Sie (gemäss Vorlage) automatisch in der Grundversorgung (beim lokalen Energieversorger, also z.B. bei der AEW).
- Sie können frei entscheiden, ob Sie wechseln möchten.
Wird Strom dadurch teurer oder günstiger?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und ist auch abhängig von der Ausgestaltung der weiterhin bestehenden Grundversorgung. Generell gilt: Wer bei seinem lokalen Stromanbieter bleibt, bleibt in der sogenannten Grundversorgung. Die Energie für die Grundversorgung wird ebenfalls am Markt beschafft, wodurch keine relevante Preisdifferenz entstehen kann. Zudem muss der Verteilnetzbetreiber heute, sofern er eigene Produktionsanlagen hat, einen Mindestanteil zu Gestehungskosten in die Grundversorgung übergeben. Je nach Höhe der Marktpreise kann diese Menge die Gesamtbeschaffungskosten senken oder erhöhen.
Grundsätzlich kann durch eine langfristige Beschaffungsstrategie und der Menge aus eigener Produktion gewährleistet werden, dass die Preise stabiler sind und weniger von kurzfristigen Marktschwankungen betroffen sind.
Wer sich für einen neuen Stromanbieter entscheidet, tritt in den freien Markt ein und verlässt die Grundversorgung. Im freien Markt sorgt der Wettbewerb in der Theorie für günstigere Preise, bringt aber erhöhtes Risiko, da man beispielweise direkt den Preisschwankungen am Grosshandelsmarkt ausgesetzt ist.
Welche Vorteile hat das Stromabkommen für die Schweiz?
Das Abkommen ist zentral für die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz, denn die Schweizer Stromversorgung ist eng mit dem europäischen Netz verflochten. Ohne ein Abkommen kann die Schweiz nicht an Entwicklungen des EU-Strombinnenmarkts partizipieren: Wir werden aktuell weitgehend von den Mechanismen und Marktplattformen im europäischen Stromhandel ausgeschlossen. Dadurch beeinträchtigen z.B. ungeplante Lastflüsse und die eingeschränkte Importfähigkeit im Winter die Versorgungssicherheit der Schweiz. Dies geschieht trotz bester (physischer) Vernetzung der Stromnetze CH-EU.
Wie geht es weiter
Die AEW unterstützt das Stromabkommen Schweiz-EU und damit die vollständige Marktöffnung. Gemeinsam mit den Branchenverbänden wirkt die AEW aktiv in der Ausgestaltung mit, damit die Strommarktöffnung praxisnah umgesetzt werden kann. Natürlich wird die AEW ihre Kundinnen und Kunden über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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