a15415

AEW virtueller Lokalstrom40 oder AEW virtueller Lokalstrom20

AEW Virtueller Lokalstrom40 ist ein VNB-Praxismodell für die vollständige Abrechnung einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und richtet sich ausschliesslich an AEW Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung. Im Unterschied zum vZEV bzw. zu AEW Virtueller Lokalstrom100 wird der lokal produzierte Strom über das öffentliche Netz mit den Teilnehmenden geteilt. Je nachdem, in welchem Umfang das öffentliche Verteilnetz genutzt wird, gelten zwei Rabattstufen auf den Netznutzungstarif.

a15412
  • AEW Virtueller Lokalstrom40: Der Lokalstrom wird zwischen allen Teilnehmenden innerhalb eines Trafokreises geteilt. Für den lokal bezogenen Strom erhalten alle Teilnehmenden einen Rabatt von 40 % auf den Netznutzungstarif.
  • AEW Virtueller Lokalstrom20: Der Lokalstrom wird zwischen allen Teilnehmenden über mehrere Trafokreise hinweg geteilt. Für den lokal bezogenen Strom erhalten alle Teilnehmenden einen Rabatt von 20 % auf den Netznutzungstarif
Konstrukte AEW virtueller Lokalstrom
a15413

Voraussetzungen

Alle Teilnehmenden sind: 

  • AEW Kundinnen und Kunden und in der Grundversorgung
  • innerhalb derselben politischen Gemeinde
  • im selben Trafokreis versorgt (nur für AEW virtueller Lokalstrom40)
  • auf der gleichen Netzebene (nur Netzebene 7 oder Netzebene 5) 

Produktionsleistung (kWp) aller Energieerzeugungsanlagen muss mindestens 5 % der abgesicherten Anschlussleistungen (kVA) aller Verbrauchenden betragen.

Vorteil Teilnehmende 

Teilnehmende Verbraucher erhalten Zugang zu lokal erzeugter erneuerbarer Energie zu günstigeren Konditionen, als wenn sie den Strom bei der AEW Energie AG beziehen würden.

AEW virtueller Lokalstrom40  
Auf den Anteil des Lokalstroms erhalten Sie 40 % Rabatt auf den Netznutzungstarif (bestehend aus Grundtarif, Arbeitstarif und evtl. Leistungstarif). 

Beispiel für AEW Classic Kundinnen und Kunden (Preise 2026): 
Lokalstrompreis: 23.29 Rp./kWh anstatt 27.89 Rp./kWh 
Rabatt: -4.60 Rp./kWh 

AEW virtueller Lokalstrom20  
Auf den Anteil des Lokalstroms erhalten Sie 20 % Rabatt auf den Netznutzungstarif (bestehend aus Grundtarif, Arbeitstarif und evtl. Leistungstarif). 

Beispiel für AEW Classic Kundinnen und Kunden (Preise 2026): 
Lokalstrompreis: 25.59 Rp./kWh anstatt 27.89 Rp./kWh 
Rabatt: -2.30 Rp./kWh

Vorteil Produzenten 

Produzenten können den erzeugten Strom aus erneuerbarer Energie zu einem höheren Preis an die Teilnehmenden verkaufen, als wenn sie ihn der AEW Energie AG verkaufen würden.

Produzenten können zwischen zwei Vergütungsmodellen entscheiden: 

EN0: 0 % Abschlag (Rabatt) auf das Energieprodukt des teilnehmenden Verbrauchers, wird dem Produzenten vergütet.

Beispiel (Preise 2026):
Durchschnittspreis AEW Classic (Energie): 11.40 Rp./kWh 
EN0 Verkaufspreis: 11.40 Rp./kWh 

EN100: 100 % Abschlag (Rabatt), der lokale Strom wird gratis abgegeben (Beispiel: intern an Familienmitglieder)

Dienstleistung AEW 

Wir übernehmen für Sie sämtliche Mess- und Abrechnungsaufgaben. Dabei erfassen wir sowohl den vor Ort produzierten, als auch den aus dem Netz bezogenen Strom. Wir weisen jedem Teilnehmenden anteilsmässig am Gesamtverbrauch den vor Ort produzierten und verbrauchten Strom zu. Die gesamten Energieflüsse stellen wir den einzelnen Kundinnen und Kunden übersichtlich in Rechnung und übernehmen den Inkassoprozess bis Mahnstufe 2. 

Einrichtungspauschalen 

Um das ganze Lokalstrommodell in unserem System einzurichten und abzubilden, erhebt die AEW Energie AG Einrichtungspauschalen: 

  • CHF 500 einmalig für Konstrukte bis 20 Teilnehmende
  • CHF 1000 einmalig für Konstrukte über 20 Teilnehmende 

Dienstleistungsentgelt 

Den Produzenten wird ein Dienstleistungsentgelt von 2 Rp./kWh verkauften Lokalstroms in Rechnung gestellt. Damit werden verursachergerecht die Kosten für Rechnungsstellung, Mutationen und laufende Lizenzgebühren gedeckt. 

Rechte und Pflichten 

In einem AEW virtueller Lokalstrom Konstrukt bleiben die einzelnen Teilnehmer Endkunden der AEW Energie AG. Im Gegensatz zu einem ZEV/vZEV gibt es in einer LEG keine solidarische Haftung. 

Im Rahmen der Gründung eines AEW virtueller Lokalstrom Konstrukt wird eine Vertretung bestimmt: 

  • Diese regelt die Konditionen innerhalb des Konstrukts mit den Teilnehmenden in einem Vertrag.
  • Diese vertritt das Konstrukt gegenüber der AEW und meldet der AEW Mutationen (z.B. Ein- und Austritte). 

Die AEW ist für die komplette (innere und äussere) Abrechnung jedes Teilnehmenden im Konstrukt zuständig und übernimmt das Inkasso bis Mahnstufe 2.

Anpassung und Auflösung 

Änderungen (z. B. Ein- und Austritte) sind durch die Vertretung rechtzeitig (mindestens einen Monat) der AEW zu melden. Die Auflösung- bzw. Kündigungsfrist eines Konstrukts beträgt mindestens drei Monate auf einen Monatswechsel. Ein- und Austritte eines Teilnehmenden erfolgen unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen jeweils per Monatsanfang bzw. Monatsende. 

Gründung 

Hier können Sie prüfen mit welchen Liegenschaften Sie eine LEG oder ein AEW virtueller Lokalstrom40/20 bilden und gründen können. Beim Gründungsprozess der LEG können Sie die Abrechnungsdienstleistung der AEW wählen, um das Produkt AEW virtueller Lokalstrom40 oder AEW virtueller Lokalstrom20 zu erhalten.

...loading...