Systemdienstleistungen: Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 20.3.2024 den Zuschlags für Systemdienstleistungen um 0,20 Rp./kWh auf 0,55 Rp./kWh gesenkt (gültig per 1.1.2025).
Gesetzliche Stromreserve: Mit der Bundesabgabe Stromreserve von 0,23 Rp./kWh (ab 1.1.2025, 2024: 1,20 Rp./kWh), werden die Aufwendungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (u.a. Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen) finanziert.
Netzzuschlag: Der gesetzliche Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien und ökologischen Sanierungen wird durch den Bundesrat jeweils für das Kalenderjahr festgelegt. Er beträgt für 2025 2,30 Rp./kWh.
Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 8,1 %.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.