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FAQ - Fragen und Antworten
Im FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AEW Energie AG und ihre Produkte.
FAQ - bitte wählen Sie das gewünschte Thema
Wann? Damit Sie nicht den Strom Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus.
Wie? Am besten besuchen Sie unsere Website unter www.aew.ch/umzug, kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice@aew.ch oder direkt bei Ihrem auf der Rechnung angegebenen Ansprechpartner. Angaben? Folgende Angaben benötigen wir:
- Ihre AEW Kunden- oder Verbrauchsstellen-Nr. (auf Ihrer Rechnung)
- Ihren Namen und Vornamen / Ihre bisherige Adresse / Bei Auszug: Aus-/Wegzugsdatum (Wohnungsabgabe) / Bei Einzug: Einzugsdatum (Wohnungsübernahme) / Der neue Mieter und Eigentümer oder Verwaltung / Ihre neue Adresse, E-Mail oder Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
- Neu wohnhaft im AEW Versorgungsgebiet ist ein Einzug
- Im AEW Versorgungsgebiet umziehen ist ein Umzug
- Aus dem Versorgungsgebiet von AEW wegziehen ist ein Auszug
Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. Egal ob Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder Wegzug nach ausserhalb.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind so lange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB Netzanschluss Niederspannung, C 4 Meldepflichten).
Zuständig | Termin |
Bauherr, Architekt | Spätestens bei Erhalt der Baubewilligung |
Der Anschlusspunkt wird durch das zuständige Regional-Center der AEW Energie AG festgelegt. Dazu benötigt es den Situationsplan und den Grundriss mit dem eingezeichneten Standort des Fassaden-Anschlusskastens. Beides ist durch den Bauherrn oder den Architekten einzureichen.
Zuständig | Termin |
Architekt konzessionierter Elektroinstallateur |
Meldung min. 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme |
Die bauseitigen Leistungen müssen gemäss Werkvorschriften erledigt sein. Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusskostenbeiträge sowie Netzkostenbeiträge auf. Der geschuldete Anschlusskostenbeitrag gemäss der zugestellten Offerte/Rechnung muss beglichen sein. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung.
AEW myHome eignet sich für alle Privatpersonen, die in einem Einfamilienhaus, Doppeleinfamilienhaus, Reihenhaus oder Bauernhaus mit oder ohne bereits vorhandener Solaranlage wohnen und die Wert auf Energieeffizienz und eine unabhängige Energieversorgung legen.
Von der Offerte bis zur schlüsselfertigen Anlage dauert es in der Regel 4 bis 6 Wochen. Erforderliche Bewilligungsverfahren können den Prozess unter Umständen verzögern.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Ja. Mit den hochwertigen AEW myHome Produkten verwandeln Sie Ihre Liegenschaft in ein energieeffizientes Haus und investieren so in den Wert Ihres Eigentums.
Die Richtofferte gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten der gewünschten Sanierung. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, welche auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.
Die Richtofferte bietet eine gute Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Installation, sie ist jedoch nicht verbindlich. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, die auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.
Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Selbstverständlich beantragen wir diese für Sie. Eine Übersicht finden sie unter www.energiefranken.ch. Darüber hinaus gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite, falls Sie energetisch vorbildlich sanieren. In mehreren Kantonen sind auch Steuerabzüge möglich.
Die Versicherungsdeckung ist kantonal unterschiedlich. Bei gewissen kantonalen Gebäudeversicherungen sind zum Beispiel Schäden an Solaranlagen automatisch mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsberater nach den Details Ihrer Versicherung.
Für die Finanzierung Ihres neuen Energiesystems stehen Ihnen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Finanzierung mit eigenen Mitteln / Erhöhung Ihrer bestehenden Hypothek / Alternativfinanzierung über unsere Finanzierungspartner.
Haben Sie Fragen zu einer Finanzierung? Die AEW unterstützt Sie dabei und steht Ihnen mit ihren Finanzierungspartnern gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über myhome@aew.ch oder telefonisch unter 062 834 28 00.
Über unsere Finanzierungspartner bieten wir Ihnen gerne massgeschneiderte und individuelle Lösungen für die Finanzierung Ihres neuen AEW myHome Energiesystems an (z.B. Aufstockung Ihrer Hypothek).
Die AEW arbeitet mit regionalen Finanzierungspartnern zusammen.
Ja, denn die Globalstrahlung auf der Erde setzt sich aus einem direkten und einem diffusen Anteil zusammen. Bei Sonnenschein dominiert die Direktstrahlung. Sie liefert etwa zwei Drittel des Ertrages. Bei starker Bewölkung oder Nebel ist fast nur noch Diffusstrahlung vorhanden, die für circa ein Drittel des Ertrages verantwortlich ist.
Ohne Batterie können Sie Ihren selbst produzierten Strom nur unmittelbar dann verbrauchen, wenn die Sonne scheint. Eine Batterie dient als Zwischenspeicher, eine Warmwasser-Wärmepumpe als thermischer Speicher. Damit haben Sie auch in Zeiten, in denen (zu) wenig Strom für Ihr Haus produziert wird, Energie. Der Eigenversorgungsgrad hängt unter anderem von Faktoren ab wie Anzahl und Umfang der Geräte in Ihrem Haus, die mit Strom betrieben werden, Speicherkapazität der Batterie und Grösse der Solaranlage.
Überschüssig produzierter Strom – also Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt und der nicht direkt verbraucht oder in der Batterie gespeichert wird – wird automatisch ins Netz der AEW eingespeist. Sie erhalten dafür eine Vergütung. Mehr darüber erfahren Sie hier: www.aew.ch/eea.
Die Hersteller von Solarmodulen geben Garantien zwischen 20 und 25 Jahren. Die erwartete Lebensdauer kann deutlich höher liegen. Allerdings muss dann mit eventuellen Leistungseinbussen gerechnet werden.
Als Faustregel gilt für die Schweiz ein jährlicher solarer Energieertrag von 800 bis 1000 Kilowattstunden (kWh) pro Kilowattpeak (kWp) installierter Anlagenleistung. Eine Solaranlage mit 5 kWp erzeugt also jährlich 4 000 bis 5 000 kWh Strom. Die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage und der Stromverbrauch im Haushalt stimmen jedoch selten den ganzen Tag überein. Mit der AEW myHome Steuerung und einem Speicher kann der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms maximiert werden, bis hin zur fast autarken Energieversorgung.
Jede Dachfläche, die nicht mehr als 45 Grad von Süden abweicht, eignet sich besonders gut für eine Solaranlage. Sonnenkollektoren auf einem Dach mit Südwest- oder Südost-Ausrichtung erreichen immer noch 95 % des maximalen Ertrags eines Süddaches. Nach Ost und West ausgerichtete Dächer erreichen 75 % des maximalen Ertrags, ein kombiniertes Ost-West-Dach produziert im Durchschnitt damit sogar mehr Solarstrom als ein nach Süden ausgerichtetes Dach.
Dank dem teilrevidierten Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, entfällt für «genügend angepasste» Solaranlagen die Bewilligungspflicht. Die Raumplanungsverordnung (RPV) definiert «genügend angepasst» wie folgt: Die Solaranlagen müssen als kompakte Fläche und mit einem Abstand von maximal 20 Zentimetern zur Dachfläche installiert werden. Ungeachtet dessen ist eine Meldung bei den Baubewilligungsbehörden vor Baubeginn jedoch notwendig (siehe RPV Art. 32a). Im Rahmen der Projektabwicklung durch die AEW Energie AG werden diese und weitere administrative Aufgaben von der AEW übernommen.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Eine störungsfreie Funktion ist von vielen Faktoren abhängig. Ein spezielles Augenmerk sollte jedoch auf die Verschmutzung der Solarmodule gelegt werden. Verschmutzte Module reduzieren den Wirkungsgrad und führen damit zu Einbussen bei der Stromproduktion. Regelmässige Kontrollen sind deshalb empfehlenswert. Die Kosten variieren je nach Grösse der Solaranlage.
Ein Dach hat grundsätzlich eine Lebensdauer von rund 50 Jahren. Da Dächer aus den 70er und 80er Jahren nicht mehr den heutigen Anforderungen betreffend Energieverbrauch genügen, kann eine Sanierung schon nach 25 Jahren sinnvoll sein.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für ein Einfamilienhaus kann aber mit Kosten in Höhe von CHF 30'000.– bis CHF 80'000.– inkl. Gerüst, Spengler etc. gerechnet werden.
Beim nationalen Gebäudeprogramm können Förderbeiträge pro m2 sanierte Dachfläche beantragt werden. Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 % abzugsfähig.
Grundsätzlich ja. Aufgrund einer detaillierten Offerte können die Möglichkeiten besprochen werden. Wichtig ist, dass die Phase, in welcher das Dach nicht eingedeckt ist, möglichst kurz gehalten wird.
Für ein Einfamilienhaus dauert die Beratungs- und Offertphase ca. 3 Wochen. Ab Auftragserteilung benötigt der Unternehmer 2 bis 6 Wochen für Gesuche, Arbeitsvorbereitung und Materialbeschaffung. Die eigentliche Ausführung dauert je nach Umfang der Arbeiten 2 bis 4 Wochen.
Ideal ist ein Zimmermann für die Holz- und Dämmarbeiten, ein Dachdecker für Unterdach und Eindeckung, der Spengler für die Blecharbeiten sowie der Gerüstbauer für die Arbeitssicherheit. Allenfalls wird auch noch ein Schreiner für Dachfenster-Innenverkleidungen benötigt. Meist fallen auch noch ein paar Malerarbeiten an. Es ist sinnvoll, ein Unternehmen zu wählen, welches viele der genannten Arbeitsgattungen selbst professionell anbietet und die restlichen Handwerker koordinieren kann. So gibt es nur einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Diese Variante wird leider oft gewählt, widerspricht aber klar den geltenden SIA-Normen. Da die Dämmung von aussen nicht gegen eindringendes Meteorwasser geschützt ist, kann diese nass und auf längere Sicht hin zerstört werden.
Die Dämmwirkung einer nassen Dämmung ist massiv vermindert. Im Extremfall kann die Tragkonstruktion für lange Zeit unentdeckt zerstört werden.
Dies muss objektspezifisch beurteilt werden. Häufig macht eine Wiederverwendung wenig Sinn, da das Einsparpotential im Gesamtrahmen zu gering ist.
Dies muss mit der örtlichen Bauverwaltung geklärt werden. Teilweise wird ein Baugesuch verlangt, da das Dach meist ein paar Zentimeter höher wird. Falls zusätzliche Dachfenster eingebaut werden, ist auf jeden Fall ein Baugesuch notwendig.
Grundsätzlich nein. Eine Dachsanierung ist für die Hausbewohner jedoch immer mit Einschränkungen verbunden. Deshalb sollte ein leistungsfähiger Partner gewählt werden, der die Termine einhält und auch allfällige Nebenhandwerker optimal koordiniert.
Die intelligente AEW myHome Steuerung verwandelt Ihre Liegenschaft in ein Smart Home. Sie ermöglicht den optimierten Einsatz des produzierten Solarstroms und visualisiert Daten wie Verbrauch, Produktion, Batterieladung und -entladung via Internet.
Die Steuerung kann zudem Ihre Heizung optimieren, vorausschauend regeln und den Energieverbrauch der Wärmeerzeugung reduzieren. Bei Fehlermeldungen erhalten AEW und der Fachpartner eine Nachricht und kümmern sich um die Störungsbehebung.
Sie können Batterien, das Warmwasser und die Heizung mit ihr steuern. Ausserdem können die gängigsten auf dem Markt erhältlichen Wechselrichter von Solaranlagen eingebunden werden, und damit auch die Wechselrichter bestehender Anlagen.
Die Steuerung steigert den Eigenverbrauch des Stroms und misst die Energieflüsse der installierten Komponenten. Diese Informationen stehen unter einem persönlichen Web-Zugang zur Verfügung.
Wenn Sie es wünschen, können wir über die Steuerung Ihre Anlagen fernwarten.
Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Ja. Über eine Ansteuerung von Pumpen und Mischern kann Ihre Anlage aktiv geregelt werden.
Die Steuerung ist gegen Hacker-Angriffe geschützt. Der Kundenberater zeigt Ihnen dies gerne im Detail.
Die Steuerung erhält automatische Updates, deren Kosten bereits im Preis inbegriffen sind.
Dies ist möglich, z.B. durch Vorgabe der Soll-Temperatur für das Gebäude.
Ihr Installateur erhält bei Störungen eine Nachricht und kann in den meisten Fällen die Störung aus der Ferne beheben.
Wärmepumpen haben einen Geräuschpegel von 47 bis 57 Dezibel. Dies entspricht in etwa der Lautstärke Ihres Kühlschranks oder eines normalen Gesprächs.
Tatsächlich werden in der Schweiz in rund 9 von 10 Neubauten Wärmepumpen installiert. Auch wer seine Heizung ersetzen möchte, ist mit einer Wärmepumpe gut beraten – insbesondere, wenn es sich um ein Haus mit verbesserter Wärmedämmung handelt, wenn also beispielsweise Fenster und Dach isoliert sind oder im Rahmen der Sanierung isoliert werden.
Im Vergleich zu einer Ölheizung benötigt eine moderne Wärmepumpe, zum Beispiel von Alpha Innotec oder Stiebel Eltron, nur etwa ein Drittel der Energie. Der durchschnittliche Stromverbrauch für ein renoviertes Einfamilienhaus mit ca. 120 m2 Wohnfläche beträgt circa 7‘000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Bei Stromkosten von durchschnittlich 15 Rp./kWh entspricht dies rund CHF 1 000.- pro Jahr.
Wärmepumpen arbeiten effizient bis zu einem Aussentemperaturbereich von ca. -6 °C. Moderne Wärmepumpen haben ein Speichersystem und können die Tagestemperaturen nutzen. Bei extremen Minustemperaturen – also in einem Klima, in dem wochenlang rund um die Uhr Temperaturen unter -10 °C herrschen – sinkt die Effizienz der Wärmepumpe. Sie sorgt aber immer noch für Wärme. Bei Bauten auf über 1‘500 m ü.M. sollten Sie sorgfältig abklären, ob sich eine Wärmepumpe eignet.
Ja, Kosten für den Kaminfeger entfallen gänzlich. So sparen Sie mit einer Wärmepumpe nicht nur Energiekosten, sondern auch Unterhaltskosten.
Die unverbindliche Richtofferte zeigt Ihnen, wie niedrig Ihre Betriebskosten sind, wenn Sie von Ihrer bisherigen Elektroheizung, Ölheizung oder Gasheizung auf AEW myHome umsteigen.
Melden Sie sich beim AEW myHome Team unter 062 834 28 00 oder via E-Mail an myhome@aew.ch.
Mit AEW myHome bieten wir ein komplettes Energiesystem an. Die Stromverfügbarkeit in der Schweiz liegt nahezu bei 100 %.
Richtig geplant kann eine Heizung in weniger als einer Woche ersetzt werden.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Wir übernehmen sowohl den Rückbau als auch die Entsorgung Ihrer alten Heizung – ausser, Sie wünschen es anders. Die Kosten für den Rückbau Ihrer alten Heizung werden in unserer Offerte ausgewiesen.
Handelt es sich um einen erdverlegten Tank, sollte dieser zumindest gereinigt werden. Befindet sich der Tank in Ihrem Keller, empfehlen wir, den Tank rückzubauen. So können Sie den Raum besser nutzen.
Die MuKEn haben direkten Einfluss darauf, wie Hausbesitzer und Hausverwalter ihre bestehenden Gebäude energetisch sanieren müssen. Zukünftig müssen Sie beim Ersatz eines Gas- oder Ölkessels neu mindestens 10 % regenerative Energien einsetzen. Alternativ kann auch mit einer Verbrauchsreduzierung kompensiert werden.
Heizungen sind generell bewilligungspflichtig. Im Rahmen der Projektabwicklung übernimmt die AEW Energie AG das Baugesuch und alle damit zusammenhängenden administrativen Aufgaben.
Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe kann sowohl im Aussenbereich (z.B. im Garten) als auch im Innern des Hauses aufgestellt werden. Sole/Wasser-Wärmepumpen benötigen einen frostfreien Raum. In Häusern ohne Keller lassen sich die Geräte auch in einem Wirtschafts- oder Abstellraum installieren.
Dann sollten Sie beachten, dass Sie von verschiedensten Förderprogrammen profitieren können. Unter anderem hat der Kanton Aargau per 1. März 2021 sein Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmelösungen und Solarkollektoren lanciert.
Melden Sie sich unverbindlich bei der AEW. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein attraktives Angebot für die Direktvermarktung. Falls Sie damit einverstanden sind, integrieren wir Ihre Produktionsanlage nach erfolgter Vertragsunterzeichnung in das Portfolio der AEW.
- KEV (Referenzmarktpreis + Einspeiseprämie) garantiert
- Bonus bei Marktwert der Anlage über Referenzmarktpreis: 50 % des Mehrwerts
- Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der Direktvermarktung.
- Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufwände für Einspeiseprognosen, Marktzugänge, Bilanzkreismanagement und Abrechnung.
Direktvermarktung ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Einspeisevergütungssystems (EVS), welches die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ablöst. Mit der Direktvermarktung sind grössere Produzenten erneuerbarer Energien selber für den Absatz des Stroms verantwortlich.
Ab dem 1. Januar 2020 werden folgende Betreiber ihren erzeugten Strom selber vermarkten müssen:
- Bestehende Anlagen > 500 kW, die Ende 2017 bereits KEV erhalten haben
- Neue PV-Anlagen > 100 kW
- Neue Windkraft, Wasserkraft- und Biomasseanlagen > 1 MW
Es ist jedem Anlagenbetreiber in der KEV mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kW erlaubt, in die Direktvermarktung zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Im heutigen System KEV bestehen keine Anreize zu einem bedarfs- und marktgerechten Produktionsverhalten. Jede Kilowattstunde wird mit dem gleichen Satz vergütet, egal ob sie zu Zeiten von hohem oder niedrigem Strombedarf eingespeist wird. Die Produktionsanlagen sollen mit dem neuen System in die üblichen Prozesse zur Erhaltung der Systemstabilität eingebunden werden.
Ein Wechsel zur Direktvermarktung ist jeweils auf das Ende des übernächsten Quartals möglich. Die Beauftragung der AEW zur Abwicklung der Direktvermarktung muss spätestens 2 Wochen vor Ende des laufenden Quartals erfolgen. Er kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wechsel kann ab sofort erfolgen.
Der fixe KEV-Betrag wird ersetzt durch:
- die Einspeiseprämie (Ihre bisherigen KEV-Tarife abzüglich Marktreferenzpreis, einem quartalsweise über alle lastganggemessenen Photovoltaikanlagen gebildeten Durchschnittspreis), ausgezahlt durch die Pronovo
- den Referenzmarktpreis durch die AEW garantiert
- eine zusätzliche Prämie (sofern die Erlöse des von Ihnen erzeugten Stroms über das gesamte Kalenderjahr betrachtet den Marktreferenzpreis übersteigen)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Energie: www.bfe.admin.ch
Anlageninformationen:
- KEV-Nummer
- Messpunktbezeichnung
- Technologie
- installierte Leistung
- jährliche Stromproduktion
- Adresse
- Verteilnetzbetreiber (VNB)
Gewünschter Vertragsbeginn (Start in die Direktvermarktung)
Lastgang wenn Anlage > 1 MW installierter Leistung (mind. 1 Jahr)
Nein, die AEW garantiert dem Produzenten eine Vergütung der Energie zum Referenzmarktpreis.
Nein, mit der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem ist der ökologische Mehrwert bereits abgegolten.
Mit der Vollmacht übernimmt die AEW für Sie die administrative Arbeit des ganzen Prozesses.
Mit zunehmendem Stromanteil von erneuerbaren Energien, welche unabhängig vom Strombedarf ins Netz einspeisen, wird das Netz instabiler. Das neue System fördert eine marktnahe Vermarktung des Ökostroms, zudem ergeben sich für Anlagenbetreiber Mehrerlöse zum KEV.
Wenn ein Produzent in die Direktvermarktung wechselt, kann er nicht mehr zurück.
Ein Lastgangzähler ist erforderlich.
Im Kundenportal der AEW Energie AG stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Ihr Online Produkt Wechsel aktivieren über popup beim Portaleinstieg
- Ihre Rechnungen der letzten Jahre einsehen
- Ihr Produkt wechseln und Zahlungsart anpassen
- Ihren Umzug melden
- Ihre eigene Dokumentenablage
- Ihre Verbrauchsdaten der letzten Jahre einsehen
- Ihre Kontaktdaten und Einstellungen ändern
Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte den Link "Mit Kunden- und Vertragskontonummer registrieren" unter dem Eintrag “Noch nicht registriert?”
Geben Sie dazu Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein und klicken registrieren an. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden. (Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung).
Danach werden Sie aufgefordert ein sicheres Passwort zu hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail (Absender: kundenservice@aew.ch) mit einem AEW Registrierungscode an Ihre E-Mailadresse.
Bitte tragen Sie den Code ein, um die Registrierung abzuschliessen. Darauffolgend wird Ihnen ein Fenster für die Eingabe der Handynummer eingeblendet. Ihre Handy Nummer wird für die Zweifaktoren Identifikation benötigt.
Nach der Eingabe und Bestätigung erhalten Sie einen SMS Code auf die angegebene Nummer.
Tragen Sie den im SMS enthaltenen Authentifizierungscode ein. Nach der Authentifizierung mit Ihrer Code Eingabe sind Sie im Portal eingeloggt und haben Zugriff auf Ihre online Daten.
Nach der initialen Registrierung können Sie sich mit den vorgemerkten Angaben und der Eingabe des SMS-Codes zur Authentifizierung einfach und schnell Ihren Online-Services jederzeit nutzen.
Sie haben Ihr Passwort vergessen? Kein Problem, nutzen Sie einfach die Funktion "Benutzername oder Passwort vergessen" unter Kundenportal:
Geben Sie hier einfach Ihre E-Mailadresse an, mit der Sie sich registriert haben und wir senden Ihnen in Kür-ze einen Link zu, unter dem Sie ein neues Passwort vergeben können.
Sie möchten ein Passwort eingeben oder ändern? Für das AEW Kundenportal Konto benötigen Sie ein Passwort mit mindestens 8 Zeichen, einen Kleinbuchstaben, einen Grossbuchstaben und eine Zahl. Alle angegeben Kriterien müssen für Ihre Passwort Sicherheit berücksichtigt werden.
Unser Online-Service steht sowohl AEW Privat- und Gewerbekunden und AEW Grosskunden (Industriekunde und EVU) zur Verfügung. Sie können rund um die Uhr Ihre Vertragsdaten, Rechnungen, Monatsbezugspro-tokolle und Lastprofile einsehen und downloaden.
Das Kundenportal steht zurzeit nur aktuellen Kunden der AEW Energie AG zur Verfügung.
Sie erhalten den Hinweis, dass Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort falsch sind? Geben Sie die Daten erneut ein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort korrekt eingeben und die Feststelltaste Ihrer Tastatur nicht aktiviert ist. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, versuchen Sie es über die Funktion "Passwort vergessen".
Nach 3 fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Der Zugang wird nach einer Stunde automatisch entsperrt oder ein Kundendienstmitarbeiter kann diesen manuell entsperren.
Ihr Account kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. Hierfür müssen Sie nach dem Login einfach am rechten oberen Rand des Kundenportalfenster auf Ihr Profil und danach auf "Einstellungen" kli-cken. Sowie nachfolgend die Einstellung "Benutzeraccount löschen" anklicken und auf den rot hinterlegten Balken "Benutzeraccount löschen" klicken. Ihr Account wird dann innerhalb 30 Tagen gelöscht.
Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie ganz einfach über "Einstellungen" unter Profil und Einstellungen vornehmen. Die Änderung der E-Mailadresse führt dazu, dass Ihre gesamte Online-Korrespondenz an diese E-Mailadresse geschickt wird. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden. Bitte beachten Sie, dass Namensänderungen sowie Änderungen der Anschrift über das Kundenportal nicht möglich sind. Benutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
Sie ziehen um? Dann nutzen Sie die Funktion unter der Ansicht "Meine Liegenschaft" und geben Sie Ihre Auszugsdaten wie z.B. Mietvertragsende, neue Adresse, etc. an.
Für Fragen rund um das Kundenportal nutzen Sie gerne unser Kontaktformular im Kundenportal oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: kundenservice@aew.ch. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dazu, Sie eindeutig als Nutzer für Ihre Lieferstelle zu identifizieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich auf unseren Seiten sicher fühlen. Der Online-Service befindet sich in einem gesicherten Bereich. Die Messdaten sind pseudonymisiert und dürfen ohne Einwilligung des Kunden nur zur Anzeige im Kundenportal verwendet werden. Es werden nur Daten gespeichert, welche auch innerhalb der Plattform verwendet werden. Das Kundenportal ist DSGVO-konform (Datenschutzgrundverordnung). Bei der Übertragung Ihrer Daten legen wir daher Wert auf grösstmögliche Sicherheit. Deshalb setzen wir dort, wo persönliche Daten übermittelt werden, den internationalen Sicherheitsstandard für die Übertragung von sensiblen Daten, die SSL-Verschlüsselung (Segure Socket Layer), ein. Somit sind die Daten von Dritten nicht auszulesen.
Bei den Produkten AEW Classic, AEW Classic Naturstrom, AEW Classic Naturstrom+, AEW Comfort, AEW Comfort Naturstrom und AEW Comfort Naturstrom+ können Sie als AEW Kunde die Online Variante direkt im Portal auswählen und erhalten dadurch einen Preisnachlass. Eine online Produktvariante kann unter der Ansicht “Meine Produkte” mit “Produkt wechseln” jederzeit mit der entsprechenden Produktauswahl umgestellt werden. Der Produktwechsel erfolgt pro Quartal.
Hinweis: Haben Sie keine elektronische Zahlungsvariante hinterlegt, erhalten sie bei allen online Produkten eine E-Mail Notifikation, womit Sie über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Portal informiert werden.
Sie erhalten bei allen online Produkten eine E-Mail Notifikation, insofern Sie keine elektronische Zahlungsvariante hinterlegt haben. Ihre Kommunikation erfolgt per Portal und per Mail an die AEW Energie AG. Ein telefonischer Kundenkontakt beim online Produkten ist nicht vorgesehen.
Unter der Ansicht "Meine Produkte" gibt es eine Übersicht über die aktuell von Ihnen genutzten Produkte.
Sie möchten Ihr Stromprodukt ändern? Über die Ansicht "Meine Produkte" können Sie einen Produktwechsel vornehmen.
Unter der Ansicht "Meine Produkte" und "Zahlungsart", können Sie im Kundenportal ganz bequem Ihre Zahlungsart ändern. Wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus und klicken Sie "Zahlungsart ändern" an, wird die neue Zahlungsart verarbeitet. Unter Mitteilungen erhalten Sie eine entsprechenden Aktivitätseintragung. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsvarianten zur Verfügung:
Sämtliche Informationen rund um Ihren Verbrauch finden Sie unter "Messdaten". Sie erhalten hier umgehend einen Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch.
Unter Messdaten sehen Sie entweder Ihre ablese- und/oder abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten zu Strom und Wärme (Bild 1 und 2) oder wenn ein Smart Meter Zähler vorhanden ist auch ihre Tagesverbrauchsdaten (Bild 3).
Bei Stromverbrauchsdaten ist diese Übersichtsanzeige sowohl beim Bezug wie auch bei der Einspeisung aufgeteilt in Hochtarif und Niedertarif. Die Verbräuche werden in einer Anfangsphase gemäss den Abrechnungs-Periodizitäten dargestellt. In einem weiteren Schritt werden Sie die Daten als Gesamtsumme des letzten Jahres, pro Quartal oder in Monatsansicht darstellen können.
Mit einem Klick auf die oben verfügbare Auswahlfunktion, kann Ihre Anzeige von "Tage" auf "Abrechnungsdaten" umgestellt werden.
Bild 1
Bild 2
Bild 3
Hatten Sie zu Beginn vom Jahr 2022 bereits einen Smart Meter Zähler installiert, dann werden Ihnen Ihre ablese- und/oder abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten bis zum 01.01.2022 rückwirkend in Tageswerten zur Verfügung gestellt. Frühere Datenangaben sind nicht verfügbar. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues ERP-System. Alle Verträge wurden im neuen System auf Anfang Jahr 2022 neu eröffnet.
Ihre Daten können mit der Funktion "EXPORTIEREN" im pdf, csv, und excel Format heruntergeladen werden. Dies sowohl als Tageswerte als auch als Abrechnungswerte. Mit der Auswahl vom Zeitraum, zusätzlicher Spalten für die Messdatenanalyse generieren und der Anwahl von Total [kWh] und Leistung [kW] kann ein individueller Report generiert werden.
Die Kundenportaldaten mit Smart Meter Zählern werden Ihnen als Tageswerte in kWh unter Messdaten angezeigt. Sie können Ihre Daten mit der Funktion Messdatenexport exportieren. Die Berechnung kann wie folgt nachgerechnet werden: Teilt man das Tagestotal in kWh (also Hochtarif Bezug+ Niedertarif Bezug – Hochtarif Einspeisung – Niedertarif Einspeisung) durch 24 Stunden erhält man die durchschnittliche Tagesleistung kW. Bei lastganggemessenen Kunden mit 15-Minuten-Werten muss man jeden 15-Minuten Wert mit 4 multiplizieren, damit man die Leistung in der jeweiligen Viertelstunde erhält.
Ja, über das Anklicken der Pfeile bei der aktuellen Monatsanzeige kann der gewünschte Monat gewählt werden.
Hinweis: Hatten Sie zu Beginn vom Jahr 2022 bereits einen Smart Meter Zähler installiert, dann werden Ihnen Ihre Daten bis zum 01.01.2022 rückwirkend in Tageswerten zur Verfügung gestellt. Frühere Datenangaben sind nicht verfügbar. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues ERP-System. Alle Verträge wurden im neunen System auf Anfang Jahr 2022 neu eröffnet.
Die Verfügbarkeit der täglichen Verbrauchsdaten für Kunden mit Smart Meter ist je Zähler unterschiedlich. Ein genereller Starttermin für die Verfügbarkeit der Smart Meter Daten kann nicht garantiert werden.
Es können Geräte- oder Messdatenübertragungsfehler vom Zähler ins Messdatenmanagementsystem auftreten. Diese Daten werden momentan noch nicht automatisch nachgefüllt. Die AEW arbeitet daran, zukünftig auch im Smart Meter Bereich lückenlose, vollständige Datensätze anbieten zu können. Daher kann nicht garantiert werden, dass jeden Tag Zählerstände verfügbar sind. Liegt an einem Tag kein Wert vor, wird der Verbrauch des entsprechenden Tages rückwirkend in der Regel auf den Verbrauch des Vortages addiert. Daher wird der Vortag in diesem Fall einen erhöhten Wert aufweisen. Die Werte auf Ihrer Abrechnung stimmen jedoch auch bei Abweichungen Ihrer Smart Meter Daten-Messwerte im Kundenportal. Vor der Abrechnung werden Stichtagzählwerte aus den Zählern gezogen und die Werte plausibilisiert.
Die Verbrauchsdaten im Kundenportal sind unverbindlich. Die Verbrauchsdaten auf der Rechnung sind immer führend und rechtlich bindend.
Informationen zu Hoch- und Niedertarif (Zone 1 und Zone 2) finden Sie unter www.aew.ch/tarifzeiten.
Unter www.aew.ch/stromprodukte finden Sie die Strompreise. Bitte beachten Sie den Filter (das Jahr ist auswählbar).
Ja, natürlich. Alle Stromprodukte für Privat- und Gewerbekunden stammen aus erneuerbaren Quellen. Die Produkte AEW Classic Naturstrom mit naturemade-Zertifizierung und AEW Classic Naturstrom+ mit naturemade star-Zertifizierung.
- AEW Classic Naturstrom: naturemade-zertifiziert (erneuerbar)
- AEW Classic Naturstrom+: naturemade star-zertifiziert (ökologisch)
- AEW Classic: 100 % Wasserkraft
- AEW Classic Naturstrom ist naturemade-zertifiziert und kommt aus 100 % erneuerbaren Energiequellen (15 % Sonnenenergie, 85 % Wasserkraft).
- AEW Classic Naturstrom+ ist naturemade star-zertifiziert und ist ein Ökostrom-Produkt, welches noch höhere ökologische Ansprüche erfüllt, wie eine eigene Ökobilanz, lokale Nachhaltigkeitskriterien, Förderfondsspeisung (55 % Sonnenenergie, 5 % Windenergie, 40 % Wasserkraft).
Die Produktionsanlagen produzieren Strom aus erneuerbarer Energie, erfüllen hohe Umweltauflagen und sind „naturemade“ zertifiziert. Mit der Energiebuchhaltung Kraftwerks- und Produkteseitig wird sichergestellt, dass der ökologische Mehrwert nachweislich nicht doppelt verkauft wird.
Sie fördern mit Ihrer Bestellung den Zubau von neuen Produktionskapazitäten im Bereich neue erneuerbare Energie (Sonne, Wind). Beim Produkt AEW Classic Naturstrom+ unterstützen Sie zusätzlich den Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen beim jeweiligen „naturemade star“ zertifizierten Wasserkraftwerk. Seit 1.1.2022 beträgt die Fondsabgabehöhe für das Qualitätslabel «naturemade» 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Projekte können unter www.aew.ch/oekofonds eingereicht werden.
Die Energie wird ausschliesslich in der Schweiz produziert. Die Stromprodukte und die Produktion/Kraftwerke sind zertifiziert. Die Stromprodukte unterstützen das „naturemade“-Fördermodell.
Als "erneuerbare Energien" gelten: Wasserkraft, Sonne (z.B. Photovoltaik), Wind, Biomasse (durch Verbrennung wird Strom und Wärme erzeugt) und Geothermie.
Als "neue erneuerbare Energien" gelten: Sonne (z.B. Photovoltaik), Wind, Holz, Biomasse (durch Verbrennung wird Strom und Wärme erzeugt), Geothermie und Umgebungswärme.
Mit Zertifikaten und der Elektrizitätsbuchhaltung wird sichergestellt, dass der von Ihnen gekaufte Naturstrom produziert und ins AEW Stromnetz eingespeist wird. Dies wird jährlich durch die unabhängige Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) in einem Kontrollaudit überprüft. Alle fünf Jahre werden die AEW Naturstromprodukte mit dem Label ""naturemade"" rezertifiziert. Da auch Energien anderer Herkunft ins AEW Stromnetz eingespeist werden, erhalten Sie aus Ihrer Steckdose nicht ausschliesslich Naturstrom. Beispiel: Stromsee.
Sie erhalten nicht den identischen Geldschein, der an anderer Stelle eingezahlt wurde. Aber der Wert für den Kontoinhaber ist eindeutig reserviert und abrufbar. Die Kontobewegungen, was also ein- und ausgezahlt wurde, ist auf dem Kontoauszug sichtbar, genauso wie auf der Stromrechnung, die den bezogenen und produzierten Strom mit Mehrwert genau ausweist (z. B.: Konto bei AKB und Bezug von CHF 100.– an UBS-Bancomat).
naturemade bezeichnet ökologisch produzierte Energie (naturemade star) sowie Energie aus erneuerbaren Quellen (naturemade) und garantiert, dass nicht mehr zertifizierte Energie verkauft als produziert wird. Dies wird durch getrennte Zertifizierung von Produktion (Kraftwerk) und Liefer-Produkten (z. B. AEW Naturstrom) sichergestellt. Es wird nach eingehender Kontrolle vom Verein für umweltgerechte Energie VUE verliehen (Zertifikate).
Die Naturstromprodukte der AEW Energie AG erfüllen anerkannte Standards und sind naturemade-zertifiziert. Die Fondsabgabehöhe für das Qualitätslabel «naturemade» beträgt 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Projekte können unter www.aew.ch/oekofonds eingereicht werden.
Das Qualitätszeichen naturemade
naturemade ist der glaubwürdige Schweizer Qualitätsstandard für die Zertifizierung von erneuerbarer und ökologischer Energie, von Ressourcen und von Energieneutralität, national und international.
naturemade ist breit abgestützt. Im VUE und seinem Vorstand sind Umwelt- und Konsumentenorganisationen, Verbände erneuerbarer Energien, Grossbezüger von Energie sowie grosse, mittlere und kleine Energielieferanten und -produzenten vertreten.
Das Label „naturemade“ steht für Energie aus 100 % erneuerbaren Quellen, schont damit das Klima und erfüllt folgende Anforderungen:
- Die Kunden kennen die Anlagen, aus denen ihr Stromprodukt stammt.
- Der Produzent hat ein Umweltmanagementsystem anzuwenden.
- Das Produkt enthält 15 % „naturemade star“ zertifizierten Strom.
Das Label „naturemade star“ erfüllt, zusätzlich zu den Anforderungen von „naturemade basic“, folgende höhere ökologische Ansprüche:
- eigene, wissenschaftlich fundierte Ökobilanz wird berechnet.
- lokal-regionale Nachhaltigkeitskriterien werden angewendet, die in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen, Fachverbänden, Stromproduzenten und -lieferanten erarbeitet werden.
- Die Fondsabgabehöhe beträgt 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Details zum AEW naturemade Ökofonds finden Sie unter www.aew.ch/oekofonds.
Die Fondsabgabehöhe für das Qualitätslabel «naturemade» beträgt 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Projekte können unter www.aew.ch/oekofonds eingereicht werden.
Die Prüfstelle garantiert, dass die Energie-Produktion den definierten ökologischen Standards für das ausgestellte Zertifikat entspricht, die angegebene Menge tatsächlich produziert und der Strom ins Verteilernetz eingespeist wird, kein Mehrfachverkauf der produzierten Menge stattfindet, die Buchhaltung der Produktionsmengen geführt und kontrolliert wird und bei „naturemade star“ ein Fonds gemäss Zertifizierungsanforderungen geführt und bestimmungsgemäss verwendet wird.
Mit der Wahl der Option AEW Online profitieren alle Kunden mit einem Stromverbrauch < 50'000 kWh/Jahr, in den Produktegruppen AEW Classic sowie AEW Comfort (jeweils inkl. Naturstrom) von einer jährlichen Gutschrift von CHF12.-- (pro rata). Sie bestellen die Option AEW Online selbständig über das AEW Kundenportal und nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder «eBill». Sie kommunizieren mit der AEW zukünftig schnell und papierlos direkt über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.
Die Option AEW Online kann jederzeit, unter Einhaltung einer Anzeigefrist von fünf Arbeitstagen auf jedes Monatsende gekündigt werden.
Bezieht ein «AEW Online-Kunde» über das ganze Jahr hinweg Energie bei der AEW Energie AG, erhält der Kunde CHF 12.00 gutgeschrieben. Bei Vertragsbeziehungen von weniger als einem Jahr wird der Betrag pro rata gutgeschrieben (d.h. CHF 1.00/Monat und pro angebrochenen Monat).
Die Option AEW Online können alle AEW Kundinnen und Kunden seit 01.01.2023 mit den Produkten «AEW Classic» und «AEW Comfort», inkl. Naturstrom, wählen. Dabei behalten Sie Ihr herkömmliches Stromprodukt, welches mit der Option AEW Online ergänzt wird. Der Kunde bestellt die Option AEW Online selbständig über das AEW Kundenportal.
Ziel der Option Online-Produkt ist eine vollumfängliche digitale Interaktion und Kommunikation zwischen dem Kunden und der AEW Energie AG. Automatisierte End-to-End-Prozesse senken die Servicekosten. Davon sollen die AEW Kunden profitieren können.
- Sie bestellen die Option Online-Produkt selbstständig über das AEW Kundenportal.
- Sie nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder eBill (sofern Sie Ihre Rechnung noch nicht per eBill erhalten, werden Sie automatisch auf die Portalrechnung umgestellt und erhalten keine Papierrechnung mehr).
- Die Abwicklung Ihrer Anliegen erfolgt nicht mehr telefonisch über unser Service Center, sondern ausschließlich über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.
Von der Option Online profitieren Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch < 50'000 kWh/Jahr, mit den Produkten AEW Classic oder AEW Comfort inkl. naturstrom).
1. Schritt: Einmalige Registrierung im AEW Kundenportal.
2. Schritt: Bestellung der Option Online-Produkt über die Kachel "Mein Produkt" (oder beim Anmeldeprozess über das Pop-up)
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel drei Akontorechnungen (im April, Juli und Oktober) und eine definitive Jahresabrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.
Beispiel: Sie bezahlen mit den Akontorechnungen im April, Juli und Oktober jeweils CHF 100.– ein. Bei der Ablesung Ende Jahr wird ermittelt, dass Ihre Stromkosten für das vergangene Jahr insgesamt CHF 450.– betragen. Davon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen von total CHF 300.– in Abzug gebracht. Der Rechnungsrestbetrag der Jahresabrechnung beträgt somit noch CHF 150.– (CHF 450.– minus CHF 300.–).
Die Akontorechnung entspricht dem Vorjahresverbrauch oder bei einem Neuzuzug den geschätzten Kosten für den Verbrauch von drei Monaten oder ab Einzug. Die detaillierten Zähler- und Verbrauchsangaben finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Dies kann 3 Gründe haben:
- Sie beziehen das Produkt AEW power weil Ihr Stromverbrauch > 50‘000 kWh pro Jahr ist.
- Sie produzieren selber Strom z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage
- Sie sind in einer Smart-Meter Gemeinde Wohnhaft (Gansingen, Brittnau, Oeschgen, usw.)
Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (für drei Monate im April, Juli und Oktober) und für die gesamte Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eine definitive Jahresabrechnung im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht."
Nein, die Akonto- und Jahresabrechnungen werden immer erst zum Quartalsende fällig, nachdem Sie den Strom konsumiert haben.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind solange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB-NS Artikel 21. Meldepflichten).
Zone 1 / Hochtarif: Montag bis Freitag / 07:00 bis 20:00 Uhr / Samstag: 07:00 bis 13:00 Uhr
Zone 2 / Niedertarif: übrige Zeit
Diese Preiszonen / Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.
Seit 1.1.2016 entfällt im AEW Netzgebiet die fest eingeplante Lieferbeschränkung von 11.00 – 12.00 Uhr für Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen. Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz und dauert bis zur ordentlichen Abmeldung (AGB).
Die AEW Energie AG bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- eBill (E-Rechnung)
- Lastschriftverfahren (LSV+, DebitDirect)
- Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR)
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite.
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Wir sind für Sie da – Ihr AEW Kundenservice: Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Weitere interessante Informationen zum Thema Strom finden Sie unter www.aew.ch/wissen.
Die Jahresabrechnung enthält detaillierte Angaben über Ihren Energieverbrauch und über die Zählerablesung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Rechnungserklärung.
Netznutzung: Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Gesetzliche Förderabgaben: Gesetzliche Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
Systemdienstleistungen: Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Energielieferung: Die Kosten für die gelieferte Energiemenge und den ökologischen Wert des Produkts.
Stromlieferung: Unter Stromlieferung werden die Netznutzung und die Energielieferung zusammengefasst.
Gemäss der Energiestrategie 2050 wurden das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie die Stromversorgungsverordnung (StromVV) überarbeitet. Diese schreiben die Einführung von intelligenten Messsystemen vor. Bis Ende 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden.
Eine Voraussetzung für Smart Grids sind Smart Meter; sogenannte intelligente Messsysteme mit Fernauslesung. Deshalb müssen die Schweizer Energieversorgungsunternehmen wie die AEW Energie AG bis Ende 2027 80 Prozent der bisherigen konventionellen Stromzähler durch Smart Meter ersetzen.
Die AEW hat bereits mehrere Gemeinden erfolgreich mit gegen 50'000 Smart Meter und intelligenten Lastschaltgeräten bzw. Steuergeräte ausgerüstet. In den nächsten Jahren sind weitere Gemeinden in Planung.
Mit den Smart Metern schafft die AEW die Basis für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt. Das Smart Grid unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050, zu denen ein effizienterer Einsatz der Ressourcen zählt.
Da die Messeinrichtungen beim Kunden im Eigentum der AEW stehen, kann diese den Zeitpunkt der Umrüstung selber bestimmen. Individuelle Kundenwünsche betreffend Bestellung von Smart Meter können leider nicht berücksichtigt werden.
Aufgrund der Energiestrategie des Bundes ist die AEW verpflichtet, flächendeckend Smart Meter zu installieren. Bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht kann die AEW ihren Kunden kein Wahlrecht einräumen.
Ja, auch auf Smart Meter kann der Zählerstand jederzeit abgelesen werden. Sobald die ganze Gemeinde mit Smart Meter Zählern ausgestattet ist, erhalten alle Kunden ein Schreiben. Ab diesem Zeitpunkt sind die Smart Meter Daten (tägliche Zählerstanddaten) im Kundenportal ersichtlich. Nach der Registrierung im AEW Kundenportal kann jeder Kunde mit seinen persönlichen Login-Daten seinen täglichen Energieverbrauch in der Kachel "Mein Smart Meter" einsehen.
Die Sicherheit der Kundendaten hat für die AEW oberste Priorität. Es werden nur Smart Meter eingesetzt, deren Elemente erfolgreich auf die Gewährleistung der Datensicherheit hin überprüft wurden. Die Bearbeitung der Daten aus dem Einsatz von Smart Meter erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und in pseudonymisierter Form über das Hausanschlusskabel. Ein direkter Rückschluss auf den Kunden ist deshalb nicht möglich. Einzig zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben darf die AEW Daten in nicht pseudonymisierter Form und ohne Einwilligung des Kunden bearbeiten.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Im Jahr 2022 betrug der Kernenergieanteil 21,93 %. Kunden, die Naturstrom kaufen, können die spezifische Produktedeklaration bei kundenservice@aew.ch anfordern. Naturstromprodukte siehe www.aew.ch/naturstrom.
Bei den Produkten AEW Classic und AEW Comfort wird 100 % Wasserkraft aus Schweizer Produktion geliefert und garantiert.
Nein, Swissgrid überwacht den Mehrwert, es ist nicht möglich, dass die gleiche Produktionsenergie zwei Mal subventioniert wird.
Grundsätzlich ist es möglich, Ihr Elektroauto an einer Haushaltssteckdose zu laden. Allerdings sollte dies nur als Notlösung betrachtet werden. Herkömmliche Steckdosen sind nicht für die dauerhafte Belastung durch das Laden eines Elektroautos ausgelegt und können aufgrund der entstehenden Wärmeentwicklung Schäden erleiden, wie das Verschmelzen der Kontakte oder sogar Brände verursachen. Ausserdem müssen die Vorschriften des örtlichen Energieversorgers beachtet werden. In der Schweiz ist beispielsweise in Einstellhallen mit mehreren Elektrofahrzeugen ein Lastmanagement vorgeschrieben, das mit herkömmlichen Haushaltssteckdosen nicht umgesetzt werden kann.
Ladestationen unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Montageart, Ladeleistung, Benutzerfreundlichkeit und Ausstattung. Die Montage kann an der Wand, im Boden verankert oder auf einem Standfuss erfolgen. Die Ladeleistung variiert zwischen AC- und DC-Ladestationen, wobei die Ladedauer des Fahrzeugs entsprechend kürzer oder länger sein kann. Einige Ladestationen können über eine App gesteuert werden, verfügen über integrierte Stromzähler für Abrechnungszwecke oder bieten eine RFID-Funktion für die Identifikation des Nutzers.
Die Auswahl der richtigen Ladestation hängt hauptsächlich von Ihrem geplanten Einsatzszenario ab. Ob Sie in einem Einfamilienhaus oder in einer Parkgarage mit einem oder mehreren Stellplätzen laden möchten, beeinflusst die Anforderungen an die Ladestation. Glücklicherweise sind die Stecker der Ladelösungen in der Schweiz und Europa standardisiert, meistens mit dem Typ-2-Stecker. Daher müssen Sie sich keine Gedanken über die Kompatibilität zwischen der Ladestation und Ihrem Elektrofahrzeug machen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Ladestation für Ihre Bedürfnisse.
Der Hauptunterschied zwischen AC- und DC-Ladestationen liegt in der Art des gelieferten Stroms und der damit verbundenen Ladezeit. Bei DC-Ladestationen, die für Schnellladungen verwendet werden, wird Gleichstrom (DC) verwendet, da die Batterien von Elektrofahrzeugen Gleichstrom benötigen. Im Gegensatz dazu liefern AC-Ladestationen Wechselstrom (AC), der im Fahrzeug durch einen Wechselrichter in Gleichstrom umgewandelt werden muss. Elektrofahrzeuge können Gleichstrom schneller aufnehmen als Wechselstrom, wodurch DC-Ladestationen in der Regel schneller laden.
Ja, es ist möglich, den Strom Ihrer Solaranlage für die Ladestation zu nutzen. Der von der Photovoltaikanlage erzeugte Gleichstrom wird zunächst über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und dann über eine AC-Ladestation dem Elektrofahrzeug zugeführt. Sollte eine DC-Ladestation installiert sein, muss diese den Strom erneut umwandeln, um ihn dem Fahrzeug zuzuführen.
Lastmanagement bezeichnet die aktive Steuerung des Stromverbrauchs, insbesondere wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. In solchen Fällen könnte die kombinierte Ladeleistung aller Fahrzeuge die Kapazität des Hausanschlusses übersteigen, was zu Überlastungen und Stromausfällen führen kann. Um dies zu verhindern, fordern Netzbetreiber bei mehreren Ladestationen in der Regel ein Lastmanagement, insbesondere bei mehr als zwei Stationen. Dabei werden die Ladestationen miteinander verbunden und die Ladevorgänge aufeinander abgestimmt, um eine gleichmässige Verteilung der verfügbaren Leistung sicherzustellen.
Wenn in einer Einstellhalle mehrere Elektroautos gleichzeitig geladen werden sollen, braucht es ein Lastmanagement.
Beim Lastenmanagement wird zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement unterschieden. Beim statischen Lastmanagement wird eine feste maximale Ladeleistung festgelegt, die gleichmässig auf alle Ladestationen verteilt wird. Im Gegensatz dazu wird beim dynamischen Lastmanagement die Ladeleistung in Echtzeit je nach aktuellem Verbrauch des Gebäudes angepasst, wodurch mehr oder weniger Leistung freigegeben wird.
Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ein wichtiger Faktor beim Kauf eines Elektroautos. Viele Kantone und Gemeinden bieten daher Fördergelder an. Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf einen Förderbeitrag haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt beim entsprechenden Kanton oder der Gemeinde zu erkundigen.
Am besten stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab. Sollten weitere Mieterinnen und Mieter an einer Ladestation interessiert sein, gibt es Angebote für Mehrfamilienhäuser, welche die Planung, die Installation, den Unterhalt sowie die finanzielle Investition für die Ladestation regeln. Erfahren Sie mehr zu unserem Rundum-sorglos-Paket «AEW multi charging».
Mit einem personalisierten RFID-Ladebadge schützen Sie Ihre Ladestation vor Missbrauch. Der integrierte RFID-Leser in der Ladestation ermöglicht eine Zugangskontrolle und die Identifikation von verschiedenen Benutzern.
Seit dem 01.01.2021 können alle Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kVA und 30 kVA, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind, die Herkunftsnachweise für 3 Rp. / kWh an die AEW verkaufen.
Das heisst: Der PV-Anlagenbetreiber verkauft den ökologischen Mehrwert der von seiner Photovoltaikanlage in das Verteilnetz der AEW Energie AG eingespiesenen Energie an die AEW Energie AG, welche mit dem abgekauften ökologischen Mehrwert wiederum ihre Produkte aufwerten kann.
Dazu müssen die auf dem Produktblatt unter Punkt 3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden. zum Produktblatt
Tarif AEW Rücklieferung (ehemals AEW p.e en):
Die AEW zahlt Produzenten, deren Anlagen an das Verteilnetz der AEW angeschlossen sind, für die Einspeisung Ihrer Energie eine Energie-Einspeisevergütung. Der entsprechende Tarif heisst AEW Rücklieferung und unterscheidet zwischen den Preiszonen 1 und 2.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, bekommen mit Einspeisung ihrer Energie ins AEW Verteilnetz ebenfalls den Tarif AEW Rücklieferung zugewiesen.
Produktblatt 2024
Tarif AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis (ehemals AEW p.e en HKN":
Die AEW zahlt Produzenten mit einer Photovoltaikanlage und einer Leistung zwischen 2 kVA und 30 kVA, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind und die Bedingungen unter Punkt 3 auf dem Produktblatt erfüllen eine Herkunftsnachweisvergütung von 3 Rp. / kWh.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV = kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, können ebenfalls vom Produkt AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis profitieren, sofern sie ihre Herkunftsnachweise noch nicht an einen anderen Händler / Verteilnetzbetreiber verkauft haben.
Produktblatt 2024
Sofern Sie die Voraussetzungen auf dem Produktblatt unter Punkt 3 erfüllen, können Sie sich über das AEW Kundenportal für die HKN-Rückliefervergütung anmelden.
zum Produktblatt
zum Kundenportal
Die Herkunftsnachweise decken vorwiegend den Anteil der Solarenergie in den Naturstrom+-Produkten der AEW Energie AG (AEW Classic Naturstrom+ / AEW Comfort Naturstrom+ / AEW Power Naturstrom+ / AEW Öffentliche Beleuchtung Naturstrom+). Konkret heisst dies, dass der Solarenergieanteil in den Naturstrom+-Produkten der AEW Energie AG ab dem Jahr 2021 mehrheitlich aus dem Kanton Aargau stammen wird. Sofern nicht alle Herkunftsnachweise in den Naturstrom+-Produkten verwendet werden können (da zu viel Herkunftsnachweise) werden die übrigen Herkunftsnachweise noch in die Naturstrom-Produkte der AEW integriert (AEW Classic Naturstrom / AEW Comfort Naturstrom / AEW Power Naturstrom / AEW Öffentliche Beleuchtung naturstrom).
Erfüllen Sie die Voraussetzungen unter Punkt 3.1 im Produktblatt AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis, können Sie im AEW Kundenportal unter www.aew.ch/portal ein Antrag auf die Abnahme der Herkunftsnachweise stellen. Die Anmeldung beinhaltet folgende Anmeldeschritte:
1. Schritt (Kunde)
Den Anmeldeprozess über das AEW Kundenportal aew.ch/portal durchführen.
2. Schritt
Im Anschluss meldet die AEW innerhalb von zwei Wochen den HKN-Dauerauftrag bei der Pronovo AG an und der Kunde bestätigt den HKN-Dauerauftrag über einen Link in einer von der Pronovo AG zugesendeten Mail. Im Anschluss versendet die AEW Energie AG einen physischen Vertrag, welcher durch den Kunden unterschrieben retourniert werden muss.
3. Schritt
Nach erfolgreicher Durchführung der Schritte 1 und 2 wird dem Kunden das Produkt «AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis» zugewiesen und er erhält zusätzlich die 3 Rp./kWh vergütet.
Unter Einhaltung folgender Eingabefristen bei der Anmeldung im AEW Kundenportal werden die Herkunftsnachweise ab den nachstehenden Daten abgenommen:
- 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
- 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
- 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
- 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte den Link "Mit Kunden- und Vertragskontonummer registrieren" unter dem Eintrag “Noch nicht registriert?”
Geben Sie dazu Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein und klicken registrieren an. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden. (Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung).
Danach werden Sie aufgefordert ein sicheres Passwort zu hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail (Absender: kundenservice@aew.ch) mit einem AEW Registrierungscode an Ihre E-Mailadresse.
Bitte tragen Sie den Code ein, um die Registrierung abzuschliessen. Darauffolgend wird Ihnen ein Fenster für die Eingabe der Handynummer eingeblendet. Ihre Handy Nummer wird für die Zweifaktoren Identifikation benötigt.
Nach der Eingabe und Bestätigung erhalten Sie einen SMS Code auf die angegebene Nummer.
Tragen Sie den im SMS enthaltenen Authentifizierungscode ein. Nach der Authentifizierung mit Ihrer Code Eingabe sind Sie im Portal eingeloggt und haben Zugriff auf Ihre online Daten.
Bitte überprüfen Sie zuerst folgende Punkte:
In der Regel ist auf dem Sicherungsverteiler ein Boiler-Schalter vorhanden.
Ist der Wahlschalter der Boiler-Steuerung richtig eingestellt?
Die häufigsten Boiler Schalter-Funktionen sind:
- Tag (immer ein) / 0 (Aus) / Nacht (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
- Hand (immer ein) / Aus / Auto (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
Allenfalls wurde der Boiler versehentlich ausgeschaltet (z. B. nach einer Störungssuche bei Stromausfall, oder Boiler-Entkalkung).
- Wärmepumpenboiler können in steckbarer Ausführung vorhanden sein. Ist der Stecker an der Steckdose eingesteckt?
- Schalten Sie den Boiler auf Tag. Heizt der Boiler auf?
1. Wurde am Wasserverbrauch etwas geändert (z. B. andere Gewohnheiten welche mehr Warmwasser bedürfen: Mehr Duschen in Folge Sport, Besucher usw.)?
In diesem Fall kann der Boiler z. B. auf "Hand" / "Tag" / "Ein" geschaltet werden. So kann der Boiler auch in der Zone 1 bzw. im Hochtarif aufgeheizt werden. Dies ist jedoch nur für kurzfristige Situationen geeignet.
Alternativ kann die Boiler Temperatur erhöht werden. Das Mischwasserverhältnis reicht damit länger. Wenden Sie sich dazu an den Sanitärinstallateur welche Sie gerne beraten wird.
Die Preiszonen / Tarifzeiten finden Sie auf der Stromrechnung oder unter www.aew.ch/preiszone.
2. Wann wurde der Boiler das letzte Mal entkalkt (Datum meist am Boiler notiert)?
Allenfalls ist der Boiler verkalkt und muss gereinigt werden: Kontaktieren Sie Ihren Sanitärinstallateur
Wurde der Boiler erst kürzlich entkalkt und ggf. Änderungen vorgenommen? Ist der Elektro-Heizeinsatz wieder richtig angeschlossen worden?
3. Wird der Boiler z. B. im Winterhalbjahr mit einer zweiten Wärmequelle aufgeheizt und wurde Ende Heizperiode der Boiler Schalter nicht eingeschaltet?
Wärmequellen: Holz, Öl, Solar oder Wärmepumpen – Legionellen-Schaltungen usw.
4. Stimmt die Temperaturanzeige am Boiler (falls vorhanden)?
Evtl. Wasser-Temperatur mit geeignetem Handthermometer nachprüfen. (z. B. Heisswasser in Tasse eingiessen und mit Backofenthermometer kontrollieren).
5. Bei den meisten Elektro-Boilern ist am Boiler-Anschluss ein Hand-Drehschalter für die gewünschte Temperatur (in der Regel um 65°C).
Schalterstellung prüfen, evtl. wurde der Schalter versehentlich verstellt (dies hat nur auf den Elektroeinsatz einen Einfluss, nicht auf eine allfällige zweite Wärmequelle).
6. Wird der Boiler rein elektrisch aufgeheizt, sind als erstes die Boiler-Sicherungen zu prüfen.
Tipp: Boiler Sicherungen sind in der Regel mehrpolig, somit können zwei oder drei Sicherungen vorhanden sein, welche zur "Boiler-Sicherungsgruppe" gehören.
Lassen sich die Sicherungen nicht mehr einschalten, Elektroinstallateur aufbieten. Alle Sicherungen "Boiler" sofort ausschalten!
7. Ist der Schütz zum Schalten des Boilers und die Anschlussklemmen des Boilers durch einen Elektroinstallateur geprüft worden?
(Strom und Spannungsmessung, defekter Boiler)
8. Profitipp
Vielleicht verfügen Sie heute bereits über einen Smart Meter-Stromzähler der AEW. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Verbrauchsleistung am Zählerdisplay ablesen. In der Regel zeigt das Zählerdisplay in der Standardanzeige die aktuelle Leistung, somit muss am Zähler keine Taste für einen Menüwechsel gedrückt werden. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Leistung, (aller daran angeschlossenen Verbraucher) am zugehörigen Zähler einfach ablesen und notieren. Den Boiler-Schalter nun auf "Hand", "Ein" oder "Tag" schalten. Anschliessend den Zähler nochmals ablesen und die Leistungen vergleichen. > Leistungsdifferenz der beiden Ablesungen beachten.
Viele Boiler sind beispielsweise mit einer Heizleistung von 4 kW bzw. 6 kW ausgestattet. (Boiler-Leistungsschild beachten). Stimmt die ermittelte Leistung mit den Angaben des Leistungsschildes nicht überein, kann im Stromkreis oder am Boiler-Heizelement ein Unterbruch bzw. Defekt vorliegen: Elektroinstallateur aufbieten.
Alternativ kann ohne Leistungsberechnung der Boiler eingeschaltet und abgewartet werden. Dabei ist zu beachten, dass man die Temperaturanzeige des Boilers notiert und ca. nach 30 bis 60 Minuten die Anzeige kontrolliert. Ändert sich nichts oder nur gering und erreicht die Wassertemperatur den vorgegebenen Wert (ca. 65°C) in der Niedertarifzeit (Zone 2) nicht oder nur am Wochenende (längere Freigabezeit): > Elektroinstallateur aufbieten.
9. Die Zuständigkeiten bei Warmwasserproblemen sind nicht immer eindeutig.
Sie können den Sanitär- und/oder Elektroinstallateur betreffen. Um eine Störung der Elektroinstallation zu finden, wenden Sie sich bitte an den Elektroinstallateur.
Sobald der Elektroinstallateur die Elektroinstallation geprüft hat, kann es im Einzelfall vorkommen, dass das AEW Rundsteuergerät bzw. das AEW Lastschaltgerät nicht korrekt funktioniert. Ist dies der Fall kann sich der Elektroinstallateur an uns wenden, um die weiteren Schritte zu koordinieren. In der Regel liegt die Ursache jedoch an den bauseitigen Installationen.
Nein. Bereits geleistete Investitionen mit Auswirkungen auf die Energieeffizienz der vorangegangenen 5 Jahre werden berücksichtigt.
Die Kosten amortisieren sich meist innerhalb von 4 Jahren. Das beinhaltet sowohl die Erarbeitung eines Grossverbrauchermodells wie auch die Massnahmen selber. Ein bedeutender Teil der Massnahmen hat Amortisationszeiten von unter 2 Jahren. Der vorhandene Aufwand seitens des Unternehmens zahlt sich rasch aus.
Die Erfahrungen zeigen, dass in der Regel immer Effizienzmassnahmen gefunden werden können, selbst bei Neubauten. Zum Beispiel sind Betriebsoptimierungen oder Mitarbeiterschulungen zwei einfache Massnahmen, mit denen oftmals bedeutende Effizienzsteigerungen erreicht werden. Des Weiteren hilft in vielen Fällen eine unabhängige dritte Sicht, Potenziale zu entdecken, welche im Betrieb aus den unterschiedlichsten Gründen brach lagen.
Mit der Annahme des Energiegesetzes auf Bundes- und Kantonsebene besteht die Pflicht, als Grossverbraucher ein Grossverbrauchermodell zu wählen und Massnahmen umzusetzen.
Selbstverständlich. Der Sinn des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb bzw. der Infrastruktur und nicht die Reduktion des Energiebezugs an und für sich.
Das hängt stark vom Unternehmen ab – in einem Kieswerk sieht das Massnahmenpaket anders aus als in einem Spital oder bei einem Gerätehersteller. Prinzipiell lassen sie sich aber in drei Kategorien einteilen:
- Infrastrukturelle Massnahmen, wie z.B. Gebäudeisolation
- Gebäudetechnische Massnahmen, wie z.B. Optimierung der Lüftungsanlage, Einsatz von LED statt Leuchtstoffröhren
- Prozess- und Anlagemassnahmen, wie z.B. Einsatz effizienter Maschinen, Reduktion der Kühlleistung in Serverräumen