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FAQ - Fragen und Antworten
Im FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AEW Energie AG und ihre Produkte.
FAQ - bitte wählen Sie das gewünschte Thema
Zuständig | Termin |
Bauherr, Architekt | Spätestens bei Erhalt der Baubewilligung |
Der Anschlusspunkt wird durch das zuständige Regional-Center der AEW Energie AG festgelegt. Dazu benötigt es den Situationsplan und den Grundriss mit dem eingezeichneten Standort des Fassaden-Anschlusskastens. Beides ist durch den Bauherrn oder den Architekten einzureichen.
Zuständig | Termin |
Architekt konzessionierter Elektroinstallateur |
Meldung min. 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme |
Die bauseitigen Leistungen müssen gemäss Werkvorschriften erledigt sein. Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusskostenbeiträge sowie Netzkostenbeiträge auf. Der geschuldete Anschlusskostenbeitrag gemäss der zugestellten Offerte/Rechnung muss beglichen sein. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung.
AEW myHome eignet sich für alle Privatpersonen, die in einem Einfamilienhaus, Doppeleinfamilienhaus, Reihenhaus oder Bauernhaus mit oder ohne bereits vorhandener Solaranlage wohnen und die Wert auf Energieeffizienz und eine unabhängige Energieversorgung legen.
Von der Offerte bis zur schlüsselfertigen Anlage dauert es in der Regel 4 bis 6 Wochen. Erforderliche Bewilligungsverfahren können den Prozess unter Umständen verzögern.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Ja. Mit den hochwertigen AEW myHome Produkten verwandeln Sie Ihre Liegenschaft in ein energieeffizientes Haus und investieren so in den Wert Ihres Eigentums.
Die Richtofferte gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten der gewünschten Sanierung. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, welche auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.
Die Richtofferte bietet eine gute Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Installation, sie ist jedoch nicht verbindlich. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, die auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.
Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Selbstverständlich beantragen wir diese für Sie. Eine Übersicht finden sie unter www.energiefranken.ch. Darüber hinaus gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite, falls Sie energetisch vorbildlich sanieren. In mehreren Kantonen sind auch Steuerabzüge möglich.
Die Versicherungsdeckung ist kantonal unterschiedlich. Bei gewissen kantonalen Gebäudeversicherungen sind zum Beispiel Schäden an Solaranlagen automatisch mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsberater nach den Details Ihrer Versicherung.
Für die Finanzierung Ihres neuen Energiesystems stehen Ihnen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Finanzierung mit eigenen Mitteln / Erhöhung Ihrer bestehenden Hypothek / Alternativfinanzierung über unsere Finanzierungspartner.
Haben Sie Fragen zu einer Finanzierung? Die AEW unterstützt Sie dabei und steht Ihnen mit ihren Finanzierungspartnern gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über myhome@aew.ch oder telefonisch unter 062 834 28 00.
Über unsere Finanzierungspartner bieten wir Ihnen gerne massgeschneiderte und individuelle Lösungen für die Finanzierung Ihres neuen AEW myHome Energiesystems an (z.B. Aufstockung Ihrer Hypothek).
Die AEW arbeitet mit regionalen Finanzierungspartnern zusammen.
Ja, denn die Globalstrahlung auf der Erde setzt sich aus einem direkten und einem diffusen Anteil zusammen. Bei Sonnenschein dominiert die Direktstrahlung. Sie liefert etwa zwei Drittel des Ertrages. Bei starker Bewölkung oder Nebel ist fast nur noch Diffusstrahlung vorhanden, die für circa ein Drittel des Ertrages verantwortlich ist.
Ohne Batterie können Sie Ihren selbst produzierten Strom nur unmittelbar dann verbrauchen, wenn die Sonne scheint. Eine Batterie dient als Zwischenspeicher, eine Warmwasser-Wärmepumpe als thermischer Speicher. Damit haben Sie auch in Zeiten, in denen (zu) wenig Strom für Ihr Haus produziert wird, Energie. Der Eigenversorgungsgrad hängt unter anderem von Faktoren ab wie Anzahl und Umfang der Geräte in Ihrem Haus, die mit Strom betrieben werden, Speicherkapazität der Batterie und Grösse der Solaranlage.
Überschüssig produzierter Strom – also Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt und der nicht direkt verbraucht oder in der Batterie gespeichert wird – wird automatisch ins Netz der AEW eingespeist. Sie erhalten dafür eine Vergütung. Mehr darüber erfahren Sie hier: www.aew.ch/eea.
Die Hersteller von Solarmodulen geben Garantien zwischen 20 und 25 Jahren. Die erwartete Lebensdauer kann deutlich höher liegen. Allerdings muss dann mit eventuellen Leistungseinbussen gerechnet werden.
Als Faustregel gilt für die Schweiz ein jährlicher solarer Energieertrag von 800 bis 1000 Kilowattstunden (kWh) pro Kilowattpeak (kWp) installierter Anlagenleistung. Eine Solaranlage mit 5 kWp erzeugt also jährlich 4 000 bis 5 000 kWh Strom. Die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage und der Stromverbrauch im Haushalt stimmen jedoch selten den ganzen Tag überein. Mit der AEW myHome Steuerung und einem Speicher kann der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms maximiert werden, bis hin zur fast autarken Energieversorgung.
Jede Dachfläche, die nicht mehr als 45 Grad von Süden abweicht, eignet sich besonders gut für eine Solaranlage. Sonnenkollektoren auf einem Dach mit Südwest- oder Südost-Ausrichtung erreichen immer noch 95 % des maximalen Ertrags eines Süddaches. Nach Ost und West ausgerichtete Dächer erreichen 75 % des maximalen Ertrags, ein kombiniertes Ost-West-Dach produziert im Durchschnitt damit sogar mehr Solarstrom als ein nach Süden ausgerichtetes Dach.
Dank dem teilrevidierten Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, entfällt für «genügend angepasste» Solaranlagen die Bewilligungspflicht. Die Raumplanungsverordnung (RPV) definiert «genügend angepasst» wie folgt: Die Solaranlagen müssen als kompakte Fläche und mit einem Abstand von maximal 20 Zentimetern zur Dachfläche installiert werden. Ungeachtet dessen ist eine Meldung bei den Baubewilligungsbehörden vor Baubeginn jedoch notwendig (siehe RPV Art. 32a). Im Rahmen der Projektabwicklung durch die AEW Energie AG werden diese und weitere administrative Aufgaben von der AEW übernommen.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Eine störungsfreie Funktion ist von vielen Faktoren abhängig. Ein spezielles Augenmerk sollte jedoch auf die Verschmutzung der Solarmodule gelegt werden. Verschmutzte Module reduzieren den Wirkungsgrad und führen damit zu Einbussen bei der Stromproduktion. Regelmässige Kontrollen sind deshalb empfehlenswert. Die Kosten variieren je nach Grösse der Solaranlage.
Ein Dach hat grundsätzlich eine Lebensdauer von rund 50 Jahren. Da Dächer aus den 70er und 80er Jahren nicht mehr den heutigen Anforderungen betreffend Energieverbrauch genügen, kann eine Sanierung schon nach 25 Jahren sinnvoll sein.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für ein Einfamilienhaus kann aber mit Kosten in Höhe von CHF 30'000.– bis CHF 80'000.– inkl. Gerüst, Spengler etc. gerechnet werden.
Beim nationalen Gebäudeprogramm können Förderbeiträge pro m2 sanierte Dachfläche beantragt werden. Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 % abzugsfähig.
Grundsätzlich ja. Aufgrund einer detaillierten Offerte können die Möglichkeiten besprochen werden. Wichtig ist, dass die Phase, in welcher das Dach nicht eingedeckt ist, möglichst kurz gehalten wird.
Für ein Einfamilienhaus dauert die Beratungs- und Offertphase ca. 3 Wochen. Ab Auftragserteilung benötigt der Unternehmer 2 bis 6 Wochen für Gesuche, Arbeitsvorbereitung und Materialbeschaffung. Die eigentliche Ausführung dauert je nach Umfang der Arbeiten 2 bis 4 Wochen.
Ideal ist ein Zimmermann für die Holz- und Dämmarbeiten, ein Dachdecker für Unterdach und Eindeckung, der Spengler für die Blecharbeiten sowie der Gerüstbauer für die Arbeitssicherheit. Allenfalls wird auch noch ein Schreiner für Dachfenster-Innenverkleidungen benötigt. Meist fallen auch noch ein paar Malerarbeiten an. Es ist sinnvoll, ein Unternehmen zu wählen, welches viele der genannten Arbeitsgattungen selbst professionell anbietet und die restlichen Handwerker koordinieren kann. So gibt es nur einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Diese Variante wird leider oft gewählt, widerspricht aber klar den geltenden SIA-Normen. Da die Dämmung von aussen nicht gegen eindringendes Meteorwasser geschützt ist, kann diese nass und auf längere Sicht hin zerstört werden.
Die Dämmwirkung einer nassen Dämmung ist massiv vermindert. Im Extremfall kann die Tragkonstruktion für lange Zeit unentdeckt zerstört werden.
Dies muss objektspezifisch beurteilt werden. Häufig macht eine Wiederverwendung wenig Sinn, da das Einsparpotential im Gesamtrahmen zu gering ist.
Dies muss mit der örtlichen Bauverwaltung geklärt werden. Teilweise wird ein Baugesuch verlangt, da das Dach meist ein paar Zentimeter höher wird. Falls zusätzliche Dachfenster eingebaut werden, ist auf jeden Fall ein Baugesuch notwendig.
Grundsätzlich nein. Eine Dachsanierung ist für die Hausbewohner jedoch immer mit Einschränkungen verbunden. Deshalb sollte ein leistungsfähiger Partner gewählt werden, der die Termine einhält und auch allfällige Nebenhandwerker optimal koordiniert.
Die intelligente AEW myHome Steuerung verwandelt Ihre Liegenschaft in ein Smart Home. Sie ermöglicht den optimierten Einsatz des produzierten Solarstroms und visualisiert Daten wie Verbrauch, Produktion, Batterieladung und -entladung via Internet.
Die Steuerung kann zudem Ihre Heizung optimieren, vorausschauend regeln und den Energieverbrauch der Wärmeerzeugung reduzieren. Bei Fehlermeldungen erhalten AEW und der Fachpartner eine Nachricht und kümmern sich um die Störungsbehebung.
Sie können Batterien, das Warmwasser und die Heizung mit ihr steuern. Ausserdem können die gängigsten auf dem Markt erhältlichen Wechselrichter von Solaranlagen eingebunden werden, und damit auch die Wechselrichter bestehender Anlagen.
Die Steuerung steigert den Eigenverbrauch des Stroms und misst die Energieflüsse der installierten Komponenten. Diese Informationen stehen unter einem persönlichen Web-Zugang zur Verfügung.
Wenn Sie es wünschen, können wir über die Steuerung Ihre Anlagen fernwarten.
Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Ja. Über eine Ansteuerung von Pumpen und Mischern kann Ihre Anlage aktiv geregelt werden.
Die Steuerung ist gegen Hacker-Angriffe geschützt. Der Kundenberater zeigt Ihnen dies gerne im Detail.
Die Steuerung erhält automatische Updates, deren Kosten bereits im Preis inbegriffen sind.
Dies ist möglich, z.B. durch Vorgabe der Soll-Temperatur für das Gebäude.
Ihr Installateur erhält bei Störungen eine Nachricht und kann in den meisten Fällen die Störung aus der Ferne beheben.
Wärmepumpen haben einen Geräuschpegel von 47 bis 57 Dezibel. Dies entspricht in etwa der Lautstärke Ihres Kühlschranks oder eines normalen Gesprächs.
Tatsächlich werden in der Schweiz in rund 9 von 10 Neubauten Wärmepumpen installiert. Auch wer seine Heizung ersetzen möchte, ist mit einer Wärmepumpe gut beraten – insbesondere, wenn es sich um ein Haus mit verbesserter Wärmedämmung handelt, wenn also beispielsweise Fenster und Dach isoliert sind oder im Rahmen der Sanierung isoliert werden.
Im Vergleich zu einer Ölheizung benötigt eine moderne Wärmepumpe, zum Beispiel von Alpha Innotec oder Stiebel Eltron, nur etwa ein Drittel der Energie. Der durchschnittliche Stromverbrauch für ein renoviertes Einfamilienhaus mit ca. 120 m2 Wohnfläche beträgt circa 7‘000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Bei Stromkosten von durchschnittlich 15 Rp./kWh entspricht dies rund CHF 1 000.- pro Jahr.
Wärmepumpen arbeiten effizient bis zu einem Aussentemperaturbereich von ca. -6 °C. Moderne Wärmepumpen haben ein Speichersystem und können die Tagestemperaturen nutzen. Bei extremen Minustemperaturen – also in einem Klima, in dem wochenlang rund um die Uhr Temperaturen unter -10 °C herrschen – sinkt die Effizienz der Wärmepumpe. Sie sorgt aber immer noch für Wärme. Bei Bauten auf über 1‘500 m ü.M. sollten Sie sorgfältig abklären, ob sich eine Wärmepumpe eignet.
Ja, Kosten für den Kaminfeger entfallen gänzlich. So sparen Sie mit einer Wärmepumpe nicht nur Energiekosten, sondern auch Unterhaltskosten.
Die unverbindliche Richtofferte zeigt Ihnen, wie niedrig Ihre Betriebskosten sind, wenn Sie von Ihrer bisherigen Elektroheizung, Ölheizung oder Gasheizung auf AEW myHome umsteigen.
Melden Sie sich beim AEW myHome Team unter 062 834 28 00 oder via E-Mail an myhome@aew.ch.
Mit AEW myHome bieten wir ein komplettes Energiesystem an. Die Stromverfügbarkeit in der Schweiz liegt nahezu bei 100 %.
Richtig geplant kann eine Heizung in weniger als einer Woche ersetzt werden.
Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.
Wir übernehmen sowohl den Rückbau als auch die Entsorgung Ihrer alten Heizung – ausser, Sie wünschen es anders. Die Kosten für den Rückbau Ihrer alten Heizung werden in unserer Offerte ausgewiesen.
Handelt es sich um einen erdverlegten Tank, sollte dieser zumindest gereinigt werden. Befindet sich der Tank in Ihrem Keller, empfehlen wir, den Tank rückzubauen. So können Sie den Raum besser nutzen.
Die MuKEn haben direkten Einfluss darauf, wie Hausbesitzer und Hausverwalter ihre bestehenden Gebäude energetisch sanieren müssen. Zukünftig müssen Sie beim Ersatz eines Gas- oder Ölkessels neu mindestens 10 % regenerative Energien einsetzen. Alternativ kann auch mit einer Verbrauchsreduzierung kompensiert werden.
Heizungen sind generell bewilligungspflichtig. Im Rahmen der Projektabwicklung übernimmt die AEW Energie AG das Baugesuch und alle damit zusammenhängenden administrativen Aufgaben.
Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe kann sowohl im Aussenbereich (z.B. im Garten) als auch im Innern des Hauses aufgestellt werden. Sole/Wasser-Wärmepumpen benötigen einen frostfreien Raum. In Häusern ohne Keller lassen sich die Geräte auch in einem Wirtschafts- oder Abstellraum installieren.
Dann sollten Sie beachten, dass Sie von verschiedensten Förderprogrammen profitieren können. Unter anderem hat der Kanton Aargau per 1. März 2021 sein Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmelösungen und Solarkollektoren lanciert.
Melden Sie sich unverbindlich bei der AEW. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein attraktives Angebot für die Direktvermarktung. Falls Sie damit einverstanden sind, integrieren wir Ihre Produktionsanlage nach erfolgter Vertragsunterzeichnung in das Portfolio der AEW.
- KEV (Referenzmarktpreis + Einspeiseprämie) garantiert
- Bonus bei Marktwert der Anlage über Referenzmarktpreis: 50 % des Mehrwerts
- Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der Direktvermarktung.
- Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufwände für Einspeiseprognosen, Marktzugänge, Bilanzkreismanagement und Abrechnung.
Direktvermarktung ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Einspeisevergütungssystems (EVS), welches die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ablöst. Mit der Direktvermarktung sind grössere Produzenten erneuerbarer Energien selber für den Absatz des Stroms verantwortlich.
Ab dem 1. Januar 2020 werden folgende Betreiber ihren erzeugten Strom selber vermarkten müssen:
- Bestehende Anlagen > 500 kW, die Ende 2017 bereits KEV erhalten haben
- Neue PV-Anlagen > 100 kW
- Neue Windkraft, Wasserkraft- und Biomasseanlagen > 1 MW
Es ist jedem Anlagenbetreiber in der KEV mit einer Leistung zwischen 30 und 500 kW erlaubt, in die Direktvermarktung zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Im heutigen System KEV bestehen keine Anreize zu einem bedarfs- und marktgerechten Produktionsverhalten. Jede Kilowattstunde wird mit dem gleichen Satz vergütet, egal ob sie zu Zeiten von hohem oder niedrigem Strombedarf eingespeist wird. Die Produktionsanlagen sollen mit dem neuen System in die üblichen Prozesse zur Erhaltung der Systemstabilität eingebunden werden.
Ein Wechsel zur Direktvermarktung ist jeweils auf das Ende des übernächsten Quartals möglich. Die Beauftragung der AEW zur Abwicklung der Direktvermarktung muss spätestens 2 Wochen vor Ende des laufenden Quartals erfolgen. Er kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wechsel kann ab sofort erfolgen.
Der fixe KEV-Betrag wird ersetzt durch:
- die Einspeiseprämie (Ihre bisherigen KEV-Tarife abzüglich Marktreferenzpreis, einem quartalsweise über alle lastganggemessenen Photovoltaikanlagen gebildeten Durchschnittspreis), ausgezahlt durch die Pronovo
- den Referenzmarktpreis durch die AEW garantiert
- eine zusätzliche Prämie (sofern die Erlöse des von Ihnen erzeugten Stroms über das gesamte Kalenderjahr betrachtet den Marktreferenzpreis übersteigen)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Energie: www.bfe.admin.ch
Anlageninformationen:
- KEV-Nummer
- Messpunktbezeichnung
- Technologie
- installierte Leistung
- jährliche Stromproduktion
- Adresse
- Verteilnetzbetreiber (VNB)
Gewünschter Vertragsbeginn (Start in die Direktvermarktung)
Lastgang wenn Anlage > 1 MW installierter Leistung (mind. 1 Jahr)
Nein, die AEW garantiert dem Produzenten eine Vergütung der Energie zum Referenzmarktpreis.
Nein, mit der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem ist der ökologische Mehrwert bereits abgegolten.
Mit der Vollmacht übernimmt die AEW für Sie die administrative Arbeit des ganzen Prozesses.
Mit zunehmendem Stromanteil von erneuerbaren Energien, welche unabhängig vom Strombedarf ins Netz einspeisen, wird das Netz instabiler. Das neue System fördert eine marktnahe Vermarktung des Ökostroms, zudem ergeben sich für Anlagenbetreiber Mehrerlöse zum KEV.
Wenn ein Produzent in die Direktvermarktung wechselt, kann er nicht mehr zurück.
Ein Lastgangzähler ist erforderlich.
Im Kundenportal der AEW Energie AG stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Ihre Kontaktdaten ändern
- Ihren Umzug melden
- Ihr Produkt wechseln
- Ihre Zahlungsart anpassen
- Ihre Bankverbindung melden oder ändern
- Ihre Rechnungen der letzten Jahre einsehen
- Ihre Verbrauchsdaten der letzten Jahre einsehen
Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte das Feld "Registrierung". Geben Sie dazu einfach Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden
(beide Informationen finden Sie u.a. auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung). Darüber hinaus werden Sie aufgefordert, eine gültige und aktuelle E-Mailadresse, ein sicheres Passwort und einen Benutzernamen einzugeben. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Hierhin enthalten ist ein Registrierungslink, den Sie nun nur noch bestätigen müssen. Danach können Sie sich anmelden und die Online-Services nutzen. Besitzen Sie mehrere Kundennummern bei uns, müssen Sie den Vorgang für alle Kundennummern wiederholen, für die Sie den Online-Service nutzen möchten.
Unser Online-Service steht sowohl Privatkunden als auch Gewerbekunden zur Verfügung. Eine Anmeldung ist aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit zurzeit ausschliesslich für Kunden mit bis zu maximal 10 Vertragskonten möglich.
Das Kundenportal steht zur Zeit nur aktuellen Kunden der AEW Energie AG zur Verfügung.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dazu, Sie eindeutig als Nutzer für Ihre Lieferstelle zu identifizieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchte, dass Sie sich auf unseren Seiten sicher fühlen. Der Online-Service befindet sich in einem gesicherten Bereich. Bei der Übertragung Ihrer Daten legen wir daher Wert auf grösstmögliche Sicherheit. Deshalb setzen wir dort, wo persönliche Daten übermittelt werden, den internationalen Sicherheitsstandard für die Übertragung von sensiblen Daten, die SSL-Verschlüsselung (Segure Socket Layer), ein. Somit sind die Daten von Dritten nicht auszulesen.
Sie erhalten den Hinweis, dass Ihre Kundennummer oder Ihr Passwort falsch sind? Geben Sie die Daten erneut ein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort korrekt eingeben und die Feststelltaste Ihrer Tastatur nicht aktiviert ist. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, versuchen Sie es über die Funktion "Passwort vergessen" oder "Benutzername vergessen". Bitte beachten Sie, dass nach 5 fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen Ihr Zugang gesperrt wird. In diesem Fall müssen Sie Ihr Passwort über den Service "Passwort vergessen" zurücksetzen.
Sie haben Ihr Passwort vergessen? Kein Problem, nutzen Sie einfach die Funktion "Benutzername oder Passwort vergessen" unter www.aew.ch/kundenportal.
Geben Sie hier einfach Ihre Kundennummer und Ihre E-Mailadresse an, mit der Sie sich registriert haben und wir senden Ihnen in Kürze einen Link zu, unter dem Sie ein neues Passwort vergeben können."
Nach 5 fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen wird Ihr Zugang gesperrt. Sie können dann Ihr Passwort über den Service "Benutzernamen oder Passwort vergessen" zurücksetzen.
Ihr Account kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. Hierfür müssen Sie einfach am oberen Rand des Kundenportals auf Ihren Namen klicken, "Vertragskontonummern- und Benutzerverwaltung" wählen und "Benutzerkonto löschen" anwählen. Ihr Account wird dann unverzüglich gelöscht.
Sämtliche Informationen rund um Ihren Verbrauch finden Sie in der Kachel "Mein Verbrauch". Sie erhalten hier einen Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch der letzten Jahre.
Unter dem Reiter ""Mein Produkt"" gibt es eine Übersicht über die aktuell von Ihnen genutzten Produkte und Ihre Vertragskonten. Hier sehen Sie all Ihre Verbrauchsstellen mit den dazugehörigen Vertragskonten in einer Übersicht. Ebenfalls können Sie einen Produktwechsel vornehmen.
Unter "Meine Zahlungsart" können Sie im Kundenportal ganz bequem Ihre Zahlungsart ändern oder Ihre Bankdaten erfassen und ändern. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden.
Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie ganz einfach über die Kachel "Meine Kundendaten" vornehmen. Die Änderung der E-Mailadresse führt dazu, dass Ihre gesamte Online-Korrespondenz an diese E-Mailadresse geschickt wird. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden. Bitte beachten Sie, dass Namensänderungen sowie Änderungen der Anschrift über das Kundenportal nicht möglich sind. Benutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
Sie möchten Ihr Strom- und Wärmeprodukt ändern? Über die Kachel "Mein Produkt" können Sie einen Produktwechsel vornehmen.
Sie ziehen um? Dann nutzen Sie die Funkion "Mein Umzug" und geben Sie Ihre Auszugsdaten wie z.B. Mietvertragsende, neue Adresse, etc. an.
Für Fragen rund um das Kundenportal nutzen Sie gerne unser Kontaktformular im Kundenportal oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: kundenservice@aew.ch. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf Ihrer Rechnung und unter www.aew.ch/ansprechpartner.
Wir freuen uns, dass Sie das kostenlose Webportal der AEW für Industriekunden und Energieversorger nutzen möchten. Sie können rund um die Uhr Ihre Vertragsdaten, Rechnungen, Monatsbezugsprotokolle und Lastprofile einsehen und downloaden. Um sicherstellen zu können, dass nur die von Ihnen autorisierten Personen Zugriff auf Ihre Daten haben, bitten wir Sie um Registrierung per Telefon unter +41 62 834 22 62 oder per E-Mail an vertrieb@aew.ch.
Ihnen wird unmittelbar der Tagesverbrauch des letzten Monats angezeigt. Ihr täglicher Verbrauch wird getrennt nach Tarifzone 1 und 2 dargestellt. Ihren Zählerstand können Sie durch Klicks auf „Zählerstand Bezug - Zone 1 (Hochtarif)“ und „Zählerstand Bezug - Zone 2 (Niedertarif)“ zusätzlich einblenden.
Ja, im Kasten „Betrachtungszeitraum anpassen“ können Sie diverse Einstellungen vornehmen. So können Sie zwischen Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahressicht wählen.
Im Kasten „Objekt“ können Sie über die Pfeile die gewünschte Zeitperiode auswählen.
Ja, durch Klick auf „Intervall hinzufügen“ können Sie eine Vergleichsperiode hinzufügen. Beim Vergleich auf Tagesbasis handelt es sich bei den verglichenen Tagen um andere Wochentage, der Verbrauch kann daher voneinander abweichen, insbesondere bei einem Vergleich von Wochentagen mit Wochenenden oder Feiertagen.
Ja, durch Klick auf den Pfeil neben „Stromverbrauch im gesamten Betrachtungszeitraum“ unterhalb der Grafik wird der gesamte Stromverbrauch in der von Ihnen gewählten Zeitperiode eingeblendet.
Die Verfügbarkeit der täglichen Verbrauchsdaten für Kunden mit Smart Meter ist je Zähler unterschiedlich. Ein genereller Starttermin für die Verfügbarkeit der Smart Meter Daten kann nicht garantiert werden.
Die jahresbasierte Ansicht ist über die Kachel „Mein Verbrauch“ weiterhin verfügbar. Klicken Sie in dieser Kachel auf „Meine Verbrauchshistorie anzeigen“, um die Daten aufzurufen.
Aus technischen Gründen kann nicht garantiert werden, dass jeden Tag Zählerstände verfügbar sind. Liegt an einem Tag kein Wert vor, wird der Verbrauch des entsprechenden Tages rückwirkend in der Regel auf den Verbrauch des Vortages addiert. Daher wird der Vortag in diesem Fall einen erhöhten Wert aufweisen.
Die Verbrauchsdaten im Kundenportal sind unverbindlich. Die Verbrauchsdaten auf der Rechnung sind immer führend und rechtlich bindend.
Ja, natürlich. AEW classic naturstrom mit „naturemade basic“ Zertifizierung und AEW classic naturstrom+ mit „naturemade star“ Zertifizierung.
- AEW classic naturstrom: „naturemade basic“ zertifiziert (erneuerbar)
- AEW classic naturstrom+: „naturemade star“ zertifiziert (ökologisch)
- AEW classic: 100 % Wasserkraft
- AEW classic naturstrom ist „naturemade basic“ zertifiziert und kommt aus 100 % erneuerbaren Energiequellen.
- AEW classic naturstrom+ ist „naturemade star“ zertifiziert und ist ein Ökostrom-Produkt, welches noch höhere ökologische Ansprüche erfüllt, wie eine eigene Ökobilanz, lokale Nachhaltigkeitskriterien, Förderfondsspeisung.
Die Produktionsanlagen produzieren Strom aus erneuerbarer Energie, erfüllen hohe Umweltauflagen und sind „naturemade“ zertifiziert. Mit der Energiebuchhaltung Kraftwerks- und Produkteseitig wird sichergestellt, dass der ökologische Mehrwert nachweislich nicht doppelt verkauft wird.
Sie fördern mit Ihrer Bestellung den Zubau von neuen Produktionskapazitäten im Bereich neue erneuerbare Energie (Sonne, Wind). Beim Produkt AEW classic naturstrom+ unterstützen Sie zusätzlich den Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen beim jeweiligen „naturemade star“ zertifizierten Wasserkraftwerk.
- Sie unterstützen den Verein für umweltgerechte Elektrizität (VUE).
- Die Förderung neuer erneuerbarer Energien und ökologischer Energieprodukte.
- Die Entwicklung wissenschaftlicher Kriterien zur Bewertung erneuerbarer und ökologischer Energie.
- Die Übernahme weiterer Aufgaben zur Förderung erneuerbarer und ökologischer Energie: Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen im In- und Ausland.
Die Energie wird ausschliesslich in der Schweiz produziert. Die Stromprodukte und die Produktion/Kraftwerke sind zertifiziert. Die Stromprodukte unterstützen das „naturemade“-Fördermodell.
Als "erneuerbare Energien" gelten: Wasserkraft, Sonne (z.B. Photovoltaik), Wind, Biomasse (durch Verbrennung wird Strom und Wärme erzeugt) und Geothermie.
Als "neue erneuerbare Energien" gelten: Sonne (z.B. Photovoltaik), Wind, Holz, Biomasse (durch Verbrennung wird Strom und Wärme erzeugt), Geothermie und Umgebungswärme.
Mit Zertifikaten und der Elektrizitätsbuchhaltung wird sichergestellt, dass der von Ihnen gekaufte Naturstrom produziert und ins AEW Stromnetz eingespeist wird. Dies wird jährlich durch die unabhängige Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) in einem Kontrollaudit überprüft. Alle fünf Jahre werden die AEW Naturstromprodukte mit dem Label ""naturemade"" rezertifiziert. Da auch Energien anderer Herkunft ins AEW Stromnetz eingespeist werden, erhalten Sie aus Ihrer Steckdose nicht ausschliesslich Naturstrom. Beispiel: Stromsee.
Sie erhalten nicht den identischen Geldschein, der an anderer Stelle eingezahlt wurde. Aber der Wert für den Kontoinhaber ist eindeutig reserviert und abrufbar. Die Kontobewegungen, was also ein- und ausgezahlt wurde, ist auf dem Kontoauszug sichtbar, genauso wie auf der Stromrechnung, die den bezogenen und produzierten Strom mit Mehrwert genau ausweist (z. B.: Konto bei AKB und Bezug von CHF 100.– an UBS-Bancomat).
„naturemade“ ist das Qualitätszeichen für ökologisch produzierte Energie („naturemade star“) und Energie aus erneuerbaren Quellen („naturemade basic“) und garantiert, dass nicht mehr zertifizierte Energie verkauft als produziert wird. Dies wird durch getrennte Zertifizierung von Produktion (Kraftwerk) und Liefer-Produkten (z. B. AEW naturstrom) sichergestellt. Es wird nach eingehender Kontrolle vom Verein für umweltgerechte Energie VUE verliehen (Zertifikate). (Hinzufügen der Seite Infos zum Label "naturmade")
Die Naturstromprodukte der AEW Energie AG erfüllen anerkannte Standards und sind naturemade basic- und naturemade star-zertifiziert. Wenn Sie sich für eines dieser Produkte entscheiden, unterstützen Sie mit Ihrem Engagement das naturemade-Fördermodell des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE).
Das Qualitätszeichen naturemade
naturemade bezeichnet ökologisch produzierte Energie (naturemade star) und Energie aus erneuerbaren Quellen (naturemade basic).
naturemade ist breit abgestützt. Im VUE und seinem Vorstand sind Umwelt- und Konsumentenorganisationen, Verbände erneuerbarer Energien, Grossbezüger von Energie sowie grosse, mittlere und kleine Energielieferanten und -produzenten vertreten.
naturemade steht für glaubwürdige Qualität und ökologische Verbesserung.
Fördermodell naturemade
Der Verkauf von Produkten mit dem Qualitätszeichen naturemade fördert den Zubau von Sonnen-, Biomasse- und Windanlagen (neue erneuerbare Energien). 5 % jeder verkauften kWh naturemade-Strom müssen naturemade star-zertifiziert sein und mindestens die Hälfte davon aus neuen erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit jeder verkauften kWh naturemade star-Strom aus Wasserkraftwerken und Abwasserreinigungsanlagen fliesst ein Rappen in einen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen. Diese Gelder werden zum Beispiel zur Renaturierung der Bachläufe in der Kraftwerksumgebung eingesetzt.
Das Label „naturemade basic“ steht für Energie aus 100 % erneuerbaren Quellen, schont damit das Klima und erfüllt folgende Anforderungen:
- Die Kunden kennen die Anlagen, aus denen ihr Stromprodukt stammt.
- Der Produzent hat ein Umweltmanagementsystem anzuwenden.
- Das Produkt enthält 5 % „naturemade star“ zertifizierten Strom, wovon mindestens die Hälfte aus Sonne, Wind oder Biomasse stammen muss.
Das Label „naturemade star“ erfüllt, zusätzlich zu den Anforderungen von „naturemade basic“, folgende höhere ökologische Ansprüche:
- eigene, wissenschaftlich fundierte Ökobilanz wird berechnet.
- lokal-regionale Nachhaltigkeitskriterien werden angewendet, die in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen, Fachverbänden, Stromproduzenten und -lieferanten erarbeitet werden.
- 1 Rp./kWh Strom aus Wasserkraftwerken / Abwasserreinigungsanlagen geht in einen Fonds. Dieser wird für ökologische Aufwertungen im Umfeld der Kraftwerke eingesetzt, z. B.: für die Renaturierung von Bachläufen.
- fördert die Energieerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse, indem 2,5 % der verkauften Menge aus solchen Energiequellen beschafft wird.
„naturemade“-Fördermodell: Der Verkauf von Produkten mit dem Qualitätslabel „naturemade“ fördert den Zubau von Sonnen- und Windanlagen (neue erneuerbare Energien). 5 % jeder verkauften kWh „naturemade“-Strom müssen „naturemade star“ zertifiziert sein und mindestens die Hälfte davon aus neuen erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit jeder verkauften kWh „naturemade star“-Strom aus Wasserkraftwerken und Abwasserreinigungsanlagen fliesst 1 Rp. in einen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen. Diese Gelder werden zum Beispiel zur Renaturierung der Bachläufe in der Kraftwerksumgebung eingesetzt.
Die Prüfstelle garantiert, dass die Energie-Produktion den definierten ökologischen Standards für das ausgestellte Zertifikat entspricht, die angegebene Menge tatsächlich produziert und der Strom ins Verteilernetz eingespeist wird, kein Mehrfachverkauf der produzierten Menge stattfindet, die Buchhaltung der Produktionsmengen geführt und kontrolliert wird und bei „naturemade star“ ein Fonds gemäss Zertifizierungsanforderungen geführt und bestimmungsgemäss verwendet wird.
Seit dem 01.01.2021 können alle Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kWp und 30 kWp (DC-Leistung / Panel-Leistung auf dem Dach), welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind, die Herkunftsnachweise für 3 Rp. / kWh an die AEW verkaufen.
Das heisst: Der PV-Anlagenbetreiber verkauft den ökologischen Mehrwert der von seiner Photovoltaikanlage in das Verteilnetz der AEW Energie AG eingespiesenen Energie an die AEW Energie AG, welche mit dem abgekauften ökologischen Mehrwert wiederum ihre Produkte aufwerten kann.
Dazu müssen die auf dem Produktblatt unter Punkt 3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden:
AEW_p_e_en_HKN_2022.pdf
Tarif "AEW p.e en":
Die AEW zahlt Produzenten, deren Anlagen an das Verteilnetz der AEW angeschlossen sind, für die
Einspeisung Ihrer Energie eine Energie-Einspeisevergütung. Der entsprechende Tarif heisst AEW p.e en und unterscheidet zwischen den Preiszonen 1 und 2.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, bekommen mit Einspeisung ihrer Energie ins AEW Verteilnetz ebenfalls den Tarif "AEW p.e en" zugewiesen.
Produktblatt: AEW_p_e_en_2022.pdf
Tarif "AEW p.e en HKN":
Die AEW zahlt Produzenten mit einer Photovoltaikanlage und einer Leistung zwischen 2 kWp und 30 kWp, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind und die Bedingungen unter Punkt 3 auf dem Produkt-blatt erfüllen, NEU ab 2021 eine Herkunftsnachweisvergütung von 3 Rp. / kWh.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV = kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, können ebenfalls vom Produkt "AEW p.e en HKN" profitieren, sofern sie ihre Herkunftsnachweise noch nicht an einen anderen Händler / Verteilnetzbetreiber verkauft haben.
Produktblatt: AEW_p_e_en_HKN_2022.pdf
Sofern Sie die Voraussetzungen auf dem Produktblatt unter Punkt 3 erfüllen, können Sie sich über das AEW Kundenportal für die HKN-Rückliefervergütung anmelden.
Link Produktblatt: AEW_p_e_en_HKN_2022.pdf
Link Kundenportal: https://aew.myevu.ch/powercommerce/aew/fo/portal/start
Die Herkunftsnachweise decken vorwiegend den Anteil der Solarenergie in den "naturstrom+-Produkten" der AEW Energie AG (AEW classic naturstrom+ / AEW comfort naturstrom+ / AEW power naturstrom+ / AEW oeb naturstrom+). Konkret heisst dies, dass der Solarenergieanteil in den "naturstrom+-Produkten" der AEW Energie AG ab dem Jahr 2021 mehrheitlich aus dem Kanton Aargau stammen wird. Sofern nicht alle Her-kunftsnachweise in den naturstrom+-Produkten verwendet werden können (da zu viel Herkunftsnachweise) werden die übrigen Herkunftsnachweise noch in die "naturstrom-Produkte" der AEW Energie AG integriert (AEW classic naturstrom / AEW comfort naturstrom / AEW power naturstrom / AEW oeb naturstrom).
Die Anmeldung besteht aus einem zweistufigen Anmeldeprozess, welcher vollumfänglich Online durch den Kunden durchgeführt werden muss. Hierbei sind die Anmeldefristen auf dem Produktblatt AEW_p_e_en_HKN_2022.pdf zu berücksichtigen.
Erster Anmeldeschritt (AEW Kundenportal // Fragen an kundenservice@aew.ch)
1. Melden Sie sich im AEW-Kundenportal an. à https://aew.myevu.ch/powercommerce/aew/fo/portal/start
2. Klicken Sie in der Kachel "HKN Vergütung" auf weiter.
3. Nehmen Sie Ihre Beglaubigung zur Hand:
a. Füllen Sie alle nötigen Daten ab.
b. Geben Sie Ihre Bankverbindung für allfällige Auszahlungen.
c. Hängen Sie Ihre Beglaubigung an.
Zweiter Anmeldeschritt (Pronovo Portal // Fragen an info@pronovo.ch / +41 848 014 014)
1. Nun müssen Sie in einem 2. Schritt den Dauerauftrag mit der AEW Energie AG im Portal bei der Pronovo AG einrichten. Dazu gehen Sie auf https://shkn.pronovo.ch/inc/portal/order_tracking.asp und geben dann Ihre Projektnummer (identisch der Anmeldung zur HKN-Rückliefervergütung im Portal) und die PLZ des Antragssteller ein (i.d.R. PLZ des Anlagebetreibers).
2. Anschliessend öffnet sich ein weiteres Formular und Sie können unter "Daueraufträge" und "Neuen Dauerauftrag zur Weitergabe meiner Herkunftsnachweise erfassen" den HKN-Dauerauftrag mit der AEW Energie AG erfassen. Wichtig beim Erfassen des Dauerauftrages:
- Geben Sie beim HKN-Abnehmer folgender Abnehmer ein:
AEW Energie AG – p.e en HKN [Händler] -
Beim Feld "Gültig von" geben Sie das Startdatum ein, welches Sie aus dem Bestätigungsmail nach dem ersten Anmeldeschritt entnehmen können.
Bitte beachten Sie die geltenden Anmeldefristen. Anmelden bis…15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober -
Beim Feld "Gültig bis" können Sie das Datum 12.2099 eintragen. Der Vertrag gilt dann bis auf Widerruf, d.h. bis eine der beiden Parteien (Sie oder die AEW Energie AG) schriftlich kündigt.
-
Das Anmeldedatum muss leer gelassen werden.
3. Nach erfolgreicher Eingabe und Speicherung des Dauerauftrages erhält die AEW Energie AG eine Mail mit einem Link, über welchen die AEW Energie AG den Dauerauftrag bestätigen kann. Sofern Sie den Dauerauftrag korrekt eröffnet und mit dem richtigen Startdatum versehen haben, wird der Dauerauftrag von der AEW Energie AG bestätigt und Sie erhalten nach erfolgreicher Annahme des Dauerauftrages durch die AEW wiederum eine Bestätigungsmail, dass der Dauerauftrag erfolgreich bei der Pronovo eröffnet wurde.
Dritter Anmeldeschritt
Abschliessend erhalten Sie in einem dritten und letzten Schritt per Post einen physischen HKN-Abnahmevertrag von der AEW zugestellt, welchen Sie bitte physisch unterschrieben an die AEW retournieren.
Nun sind Sie erfolgreich für die HKN-Vergütung der AEW angemeldet.
Der Anmeldeprozess ist gemäss dem beschriebenen Prozess einzuhalten, ansonsten kann dem Kunden kein physischer Vertrag zugestellt und die Herkunftsnachweise nicht vergütet werden.
Link Kundenportal: https://aew.myevu.ch/powercommerce/aew/fo/portal/start
Sofern Sie noch keinen Benutzeraccount im Portal erstellt haben, müssen Sie sich auf dem AEW Kundenportal registrieren. Dazu brauchen Sie die Kundennummer und die Vertragskontonummer, welche beide auf der Rechnung ersichtlich sind.
Link: https://www.aew.ch/rechnungserklaerung-strom.pdf
Im Rahmen der Produkt- und Preisrevision 2021 der AEW Energie AG wurde in einem Pilotprojekt ab dem 01.01.2021 die Option Online-Produkt eingeführt. In einer Testphase sollen Kenntnisse zur Digitalisierung und Prozessautomation im Service- und Dienstleistungsbereich der AEW Energie AG gewonnen werden. Mit der Wahl der Option Online-Produkt profitieren alle Kunden von einer Vergütung und entscheiden sich für eine elektronische Kommunikation über das AEW Kundenportal und via E-Mail, erhalten ihre Rechnung digital und lesen den Zähler selbstständig ab, sofern noch kein Smart Meter-Zähler installiert ist. Die Zählerstände können im Kundenportal in der Kachel "Mein Zählerstand" eingetragen werden. Sie behalten Ihr herkömmliches Stromprodukt, welches mit der Option "Online" ergänzt wird.
Die Option Online-Produkt kann durch die AEW Energie AG auf das neue Jahr angepasst oder aufgelöst werden. Sollte das Produkt aufgelöst werden, gibt es für die Kunden keine zusätzlichen Aufwände. In diesem Falle können alle Kunden immer noch auf das Kundenportal zugreifen und digital mit der AEW interagieren.
Der Discount des Online-Testproduktes beträgt ab dem Kalenderjahr 2022 1 CHF/Monat "pro rata". Wohnt ein Kunde 12 volle Monate im AEW Versorgungsgebiet, erhält der Kunde 12 CHF Vergütung auf der Jahresendrechnung bzw. auf der letzten Turnusrechnung Ende Jahr. Bei einem unterjährigen Ein- oder Auszug wird die Anzahl Monate vergütet, in welchen der Kunde effektiv im AEW Versorgungsgebiet gewohnt hat ("pro rata"). Die AEW behält sich vor den Betrag ggf. auf die nächste Rechnung vorzutragen.
Die Option Online-Produkt wurde zu Testzwecken nur in den Gemeinden Magden und Brittnau bei Kunden mit einem Verbrauch < 50'000 kWh ausgerollt. Die Option Online-Produkt wird aktiv nur in den beiden erwähnten Gemeinden beworben.
Es können nur Kunden mit den Produkten AEW classic, AEW classic naturstrom, AEW classic naturstrom+, AEW comfort, AEW comfort naturstrom,
AEW comfort naturstrom+ vom Online-Produkt profitieren.
Ziel der Option Online-Produkt ist eine vollumfängliche digitale Interaktion und Kommunikation zwischen dem Kunden und der AEW Energie AG. Automatisierte End-to-End-Prozesse senken die Servicekosten. Davon sollen die AEW Kunden profitieren können.
- Sie bestellen die Option Online-Produkt selbstständig über das AEW Kundenportal (siehe 3.2).
- Sie nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder eBill (sofern Sie Ihre Rechnung noch nicht per eBill erhalten, werden Sie automatisch auf die Portalrechnung umgestellt und erhalten keine Papierrechnung mehr).
- Sofern Sie noch keinen Smart-Meter-Zähler haben, lesen Sie selbstständig nach Aufforderung der AEW (per E-Mail) Ihre Zählerstände ab und tragen diese im AEW Kundenportal in der Kachel "Mein Zählerstand" ein.
- Die Abwicklung Ihrer Anliegen erfolgt nicht mehr telefonisch über unser Service Center, sondern ausschließlich über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.
Die Option Online-Produkt kann nur von Kunden (mit Produkten aus der Produktgruppe AEW classic und AEW comfort inkl. naturstrom) aus Magden und Brittnau online aktiviert werden, wenn folgende Schritte erfüllt sind:
1. Schritt: Einmalige Registrierung im AEW Kundenportal.
2. Schritt: Bestellung der Option Online-Produkt über die Kachel "Mein Produkt" (oder beim Anmeldeprozess über das Pop-up)
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel drei Akontorechnungen (im April, Juli und Oktober) und eine definitive Jahresabrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.
Beispiel: Sie bezahlen mit den Akontorechnungen im April, Juli und Oktober jeweils CHF 100.– ein. Bei der Ablesung Ende Jahr wird ermittelt, dass Ihre Stromkosten für das vergangene Jahr insgesamt CHF 450.– betragen. Davon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen von total CHF 300.– in Abzug gebracht. Der Rechnungsrestbetrag der Jahresabrechnung beträgt somit noch CHF 150.– (CHF 450.– minus CHF 300.–).
Die Akontorechnung entspricht dem Vorjahresverbrauch oder bei einem Neuzuzug den geschätzten Kosten für den Verbrauch von drei Monaten oder ab Einzug. Die detaillierten Zähler- und Verbrauchsangaben finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Dies kann 3 Gründe haben:
- Sie beziehen das Produkt AEW power weil Ihr Stromverbrauch > 50‘000 kWh pro Jahr ist.
- Sie produzieren selber Strom z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage
- Sie sind in einer Smart-Meter Gemeinde Wohnhaft (Gansingen, Brittnau, Oeschgen, usw.)
Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (für drei Monate im April, Juli und Oktober) und für die gesamte Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eine definitive Jahresabrechnung im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht."
Nein, die Akonto- und Jahresabrechnungen werden immer erst zum Quartalsende fällig, nachdem Sie den Strom konsumiert haben.
Wann? Damit Sie nicht den Strom Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus.
Wie? Am besten besuchen Sie unsere Website unter www.aew.ch/umzug, kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice@aew.ch oder direkt bei Ihrem auf der Rechnung angegebenen Ansprechpartner. Angaben? Folgende Angaben benötigen wir:
- Ihre AEW Kunden- oder Verbrauchsstellen-Nr. (auf Ihrer Rechnung)
- Ihren Namen und Vornamen / Ihre bisherige Adresse / Bei Auszug: Aus-/Wegzugsdatum (Wohnungsabgabe) / Bei Einzug: Einzugsdatum (Wohnungsübernahme) / Der neue Mieter und Eigentümer oder Verwaltung / Ihre neue Adresse, E-Mail oder Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind solange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB-NS Artikel 21. Meldepflichten).
Zone 1 / Hochtarif: Montag bis Freitag / 07:00 bis 20:00 Uhr / Samstag: 07:00 bis 13:00 Uhr
Zone 2 / Niedertarif: übrige Zeit
Diese Preiszonen / Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.
Seit 1.1.2016 entfällt im AEW Netzgebiet die fest eingeplante Lieferbeschränkung von 11.00 – 12.00 Uhr für Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen. Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz und dauert bis zur ordentlichen Abmeldung (AGB).
Die AEW Energie AG bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- eBill (E-Rechnung)
- Lastschriftverfahren (LSV+, DebitDirect)
- Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR)
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite.
Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Wir sind für Sie da – Ihr AEW Kundenservice: Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Weitere interessante Informationen zum Thema Strom finden Sie unter www.aew.ch/wissen.
Die Jahresabrechnung enthält detaillierte Angaben über Ihren Energieverbrauch und über die Zählerablesung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Rechnungserklärung.
Netznutzung: Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.
Gesetzliche Förderabgaben: Gesetzliche Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
Systemdienstleistungen: Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Energielieferung: Die Kosten für die gelieferte Energiemenge und den ökologischen Wert des Produkts.
Stromlieferung: Unter Stromlieferung werden die Netznutzung und die Energielieferung zusammengefasst.
Gemäss der Energiestrategie 2050 wurden das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie die Stromversorgungsverordnung (StromVV) überarbeitet. Neu schreiben diese die Einführung von intelligenten Messsystemen vor. Bis ins Jahr 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden.
Eine Voraussetzung für Smart Grids sind Smart Meter; sogenannte intelligente Messsysteme mit Fernauslesung. Deshalb müssen die Schweizer Energieversorgungsunternehmen wie die AEW Energie AG bis 2027 80 Prozent der bisherigen konventionellen Stromzähler durch Smart Meter ersetzen.
Die AEW hat bereits mehrere Gemeinden erfolgreich mit über 20'000 Smart Meter und intelligenten Lastschaltgeräten bzw. Steuergeräte ausgerüstet. In den nächsten Jahren sind weitere Gemeinden in Planung.
Mit den Smart Metern schafft die AEW die Basis für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt. Das Smart Grid unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050, zu denen ein effizienterer Einsatz der Ressourcen zählt.
Da die Messeinrichtungen beim Kunden im Eigentum der AEW stehen, kann diese den Zeitpunkt der Umrüstung selber bestimmen. Individuelle Kundenwünsche betreffend Bestellung von Smart Meter können leider nicht berücksichtigt werden.
Aufgrund der Energiestrategie des Bundes ist die AEW verpflichtet, flächendeckend Smart Meter zu installieren. Bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht kann die AEW ihren Kunden kein Wahlrecht einräumen.
Ja, auch auf Smart Meter kann der Zählerstand jederzeit abgelesen werden. Sobald die ganze Gemeinde mit Smart Meter Zählern ausgestattet ist, erhalten alle Kunden ein Schreiben. Ab diesem Zeitpunkt sind die Smart Meter Daten (tägliche Zählerstanddaten) im Kundenportal ersichtlich. Nach der Registrierung im AEW Kundenportal kann jeder Kunde mit seinen persönlichen Login-Daten seinen täglichen Energieverbrauch in der Kachel "Mein Smart Meter" einsehen.
Die Sicherheit der Kundendaten hat für die AEW oberste Priorität. Es werden nur Smart Meter eingesetzt, deren Elemente erfolgreich auf die Gewährleistung der Datensicherheit hin überprüft wurden. Die Bearbeitung der Daten aus dem Einsatz von Smart Meter erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und in pseudonymisierter Form über das Hausanschlusskabel. Ein direkter Rückschluss auf den Kunden ist deshalb nicht möglich. Einzig zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben darf die AEW Daten in nicht pseudonymisierter Form und ohne Einwilligung des Kunden bearbeiten.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Im Jahr 2020 betrug der Kernenergieanteil 34,79 %. Kunden, die Naturstrom kaufen, können die spezifische Produktedeklaration bei kundenservice@aew.ch anfordern. Naturstromprodukte siehe www.aew.ch/naturstrom.
Bei den Produkten AEW classic und AEW comfort wird 100 % Wasserkraft aus Schweizer Produktion geliefert und garantiert.
Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.
Nein, Swissgrid überwacht den Mehrwert, es ist nicht möglich, dass die gleiche Produktionsenergie zwei Mal subventioniert wird.
Wenn sie AC (Wechselstrom) laden, benötigen europäische E-Fahrzeuge und Tesla-Modelle den Typ 2 Stecker. Ältere asiatische Fahrzeuge benötigen noch einen Typ 1 Stecker. Die meisten neuen asiatischen Hersteller mit Ausnahme von wenigen Hybridfahrzeugen laden seit 2018 mit dem Typ 2 Stecker (auf dem europäischen Markt). Wenn Sie nicht sicher sind, beraten wir Sie gerne.
Spricht man von Schnellladestationen, ist die Rede von DC-Ladestationen. DC steht für Gleichstrom. Die Batterien in Elektroautos benötigen Gleichstrom. Wird AC (Wechselstrom) geladen, muss die Energie im Auto mittels Stromrichter umgewandelt werden. Elektrofahrzeuge können folglich Gleichstrom viel schneller aufnehmen als Wechselstrom und so schneller laden.
Eine Kombination ist möglich. Der in der Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird über einen Stromrichter in Wechselstrom gewandelt und dann dem Auto über eine Ladestation zugeführt. ist eine eine DC-Ladestation installiert, muss diese den Strom nochmals wandeln.
Bitte überprüfen Sie zuerst folgende Punkte:
In der Regel ist auf dem Sicherungsverteiler ein Boiler-Schalter vorhanden.
Ist der Wahlschalter der Boiler-Steuerung richtig eingestellt?
Die häufigsten Boiler Schalter-Funktionen sind:
- Tag (immer ein) / 0 (Aus) / Nacht (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
- Hand (immer ein) / Aus / Auto (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
Allenfalls wurde der Boiler versehentlich ausgeschaltet (z. B. nach einer Störungssuche bei Stromausfall, oder Boiler-Entkalkung).
- Wärmepumpenboiler können in steckbarer Ausführung vorhanden sein. Ist der Stecker an der Steckdose eingesteckt?
- Schalten Sie den Boiler auf Tag. Heizt der Boiler auf?
1. Wurde am Wasserverbrauch etwas geändert (z. B. andere Gewohnheiten welche mehr Warmwasser bedürfen: Mehr Duschen in Folge Sport, Besucher usw.)?
In diesem Fall kann der Boiler z. B. auf "Hand" / "Tag" / "Ein" geschaltet werden. So kann der Boiler auch in der Zone 1 bzw. im Hochtarif aufgeheizt werden. Dies ist jedoch nur für kurzfristige Situationen geeignet.
Alternativ kann die Boiler Temperatur erhöht werden. Das Mischwasserverhältnis reicht damit länger. Wenden Sie sich dazu an den Sanitärinstallateur welche Sie gerne beraten wird.
Die Preiszonen / Tarifzeiten finden Sie auf der Stromrechnung oder unter www.aew.ch/preiszone.
2. Wann wurde der Boiler das letzte Mal entkalkt (Datum meist am Boiler notiert)?
Allenfalls ist der Boiler verkalkt und muss gereinigt werden: Kontaktieren Sie Ihren Sanitärinstallateur
Wurde der Boiler erst kürzlich entkalkt und ggf. Änderungen vorgenommen? Ist der Elektro-Heizeinsatz wieder richtig angeschlossen worden?
3. Wird der Boiler z. B. im Winterhalbjahr mit einer zweiten Wärmequelle aufgeheizt und wurde Ende Heizperiode der Boiler Schalter nicht eingeschaltet?
Wärmequellen: Holz, Öl, Solar oder Wärmepumpen – Legionellen-Schaltungen usw.
4. Stimmt die Temperaturanzeige am Boiler (falls vorhanden)?
Evtl. Wasser-Temperatur mit geeignetem Handthermometer nachprüfen. (z. B. Heisswasser in Tasse eingiessen und mit Backofenthermometer kontrollieren).
5. Bei den meisten Elektro-Boilern ist am Boiler-Anschluss ein Hand-Drehschalter für die gewünschte Temperatur (in der Regel um 65°C).
Schalterstellung prüfen, evtl. wurde der Schalter versehentlich verstellt (dies hat nur auf den Elektroeinsatz einen Einfluss, nicht auf eine allfällige zweite Wärmequelle).
6. Wird der Boiler rein elektrisch aufgeheizt, sind als erstes die Boiler-Sicherungen zu prüfen.
Tipp: Boiler Sicherungen sind in der Regel mehrpolig, somit können zwei oder drei Sicherungen vorhanden sein, welche zur "Boiler-Sicherungsgruppe" gehören.
Lassen sich die Sicherungen nicht mehr einschalten, Elektroinstallateur aufbieten. Alle Sicherungen "Boiler" sofort ausschalten!
7. Ist der Schütz zum Schalten des Boilers und die Anschlussklemmen des Boilers durch einen Elektroinstallateur geprüft worden?
(Strom und Spannungsmessung, defekter Boiler)
8. Profitipp
Vielleicht verfügen Sie heute bereits über einen Smart Meter-Stromzähler der AEW. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Verbrauchsleistung am Zählerdisplay ablesen. In der Regel zeigt das Zählerdisplay in der Standardanzeige die aktuelle Leistung, somit muss am Zähler keine Taste für einen Menüwechsel gedrückt werden. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Leistung, (aller daran angeschlossenen Verbraucher) am zugehörigen Zähler einfach ablesen und notieren. Den Boiler-Schalter nun auf "Hand", "Ein" oder "Tag" schalten. Anschliessend den Zähler nochmals ablesen und die Leistungen vergleichen. > Leistungsdifferenz der beiden Ablesungen beachten.
Viele Boiler sind beispielsweise mit einer Heizleistung von 4 kW bzw. 6 kW ausgestattet. (Boiler-Leistungsschild beachten). Stimmt die ermittelte Leistung mit den Angaben des Leistungsschildes nicht überein, kann im Stromkreis oder am Boiler-Heizelement ein Unterbruch bzw. Defekt vorliegen: Elektroinstallateur aufbieten.
Alternativ kann ohne Leistungsberechnung der Boiler eingeschaltet und abgewartet werden. Dabei ist zu beachten, dass man die Temperaturanzeige des Boilers notiert und ca. nach 30 bis 60 Minuten die Anzeige kontrolliert. Ändert sich nichts oder nur gering und erreicht die Wassertemperatur den vorgegebenen Wert (ca. 65°C) in der Niedertarifzeit (Zone 2) nicht oder nur am Wochenende (längere Freigabezeit): > Elektroinstallateur aufbieten.
9. Die Zuständigkeiten bei Warmwasserproblemen sind nicht immer eindeutig.
Sie können den Sanitär- und/oder Elektroinstallateur betreffen. Um eine Störung der Elektroinstallation zu finden, wenden Sie sich bitte an den Elektroinstallateur.
Sobald der Elektroinstallateur die Elektroinstallation geprüft hat, kann es im Einzelfall vorkommen, dass das AEW Rundsteuergerät bzw. das AEW Lastschaltgerät nicht korrekt funktioniert. Ist dies der Fall kann sich der Elektroinstallateur an uns wenden, um die weiteren Schritte zu koordinieren. In der Regel liegt die Ursache jedoch an den bauseitigen Installationen.
Nein. Bereits geleistete Investitionen mit Auswirkungen auf die Energieeffizienz der vorangegangenen 5 Jahre werden berücksichtigt.
Die Kosten amortisieren sich meist innerhalb von 4 Jahren. Das beinhaltet sowohl die Erarbeitung eines Grossverbrauchermodells wie auch die Massnahmen selber. Ein bedeutender Teil der Massnahmen hat Amortisationszeiten von unter 2 Jahren. Der vorhandene Aufwand seitens des Unternehmens zahlt sich rasch aus.
Die Erfahrungen zeigen, dass in der Regel immer Effizienzmassnahmen gefunden werden können, selbst bei Neubauten. Zum Beispiel sind Betriebsoptimierungen oder Mitarbeiterschulungen zwei einfache Massnahmen, mit denen oftmals bedeutende Effizienzsteigerungen erreicht werden. Des Weiteren hilft in vielen Fällen eine unabhängige dritte Sicht, Potenziale zu entdecken, welche im Betrieb aus den unterschiedlichsten Gründen brach lagen.
Mit der Annahme des Energiegesetzes auf Bundes- und Kantonsebene besteht die Pflicht, als Grossverbraucher ein Grossverbrauchermodell zu wählen und Massnahmen umzusetzen.
Selbstverständlich. Der Sinn des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb bzw. der Infrastruktur und nicht die Reduktion des Energiebezugs an und für sich.
Das hängt stark vom Unternehmen ab – in einem Kieswerk sieht das Massnahmenpaket anders aus als in einem Spital oder bei einem Gerätehersteller. Prinzipiell lassen sie sich aber in drei Kategorien einteilen:
- Infrastrukturelle Massnahmen, wie z.B. Gebäudeisolation
- Gebäudetechnische Massnahmen, wie z.B. Optimierung der Lüftungsanlage, Einsatz von LED statt Leuchtstoffröhren
- Prozess- und Anlagemassnahmen, wie z.B. Einsatz effizienter Maschinen, Reduktion der Kühlleistung in Serverräumen