Periodische Kontrolle und Sicherheitsnachweis
Um Unfälle zu vermeiden, sind periodische Kontrollen der elektrischen Installationen und die Erbringung eines Sicherheitsnachweises gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kontrolle der elektrischen Installationen soll lebensgefährliche Unfälle und die Zerstörung von Sachgut durch unprofessionelle oder defekte Elektroinstallationen verhindern. Deshalb müssen Installationen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle periodisch geprüft werden.
Der Gesetzgeber hat die Pflichten der Eigentümer von elektrischen Anlagen wie auch die der Netzbetreiber in der Verordnung über elektrische Niederspannungsanlagen geregelt. In den nachfolgend aufgeführten Zeitintervallen sind die entsprechenden Installationen zu kontrollieren.
Jedes Jahr
Installationen auf Baustellen und Märkten sowie die zu den Spezialinstallationen zählenden Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen der Zonen 0 und 1 und in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 2 (Operationsräume).
Alle 3 Jahre
Installationen in festgelgeten explosionsfefähredten Bereichen nach den Grundsätzen der SUVA der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21.
Alle 5 Jahre
Installationen in Theatern, in explosionsgefährdeten Räumen der Zone 2 und 22, in korrosionsgefährdeten Räumen, in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 0 und 1, in Untertagbauten wie Tunneln und Kavernen, in Betriebsräumen von Industrie und Grossgewerbe, in Laboratorien und Prüffeldern von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw., in Bauten und Räumen mit Menschenansammlungen wie Supermärkten, Kinos, Tanzlokalen, Hotels und Gaststätten, Heimen, Spitälern, Kasernen usw. Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen, Bistos, Cafés, Take-away sowie Installationen nach Nullung Schema III (auch Wohnbauten)
Alle 10 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle
Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, in gewerblichen Werkstätten, in Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern und landwirtschaftlichen Betrieben
Alle 20 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle
Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten (Ausnahme: Installationen nach Nullung Schema III: alle 5 Jahre).
Sicherheitsnachweis
Als Netzbetreiberin hat die AEW den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen in ihrem Versorgungsgebiet zu führen und deren Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
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