ElCom präzisiert Bestimmungen für Eigenverbrauchsmodelle

Die ElCom hat sich erstmals zu Eigenverbrauchsmodellen geäussert. Ende September informierte die Regulierungsbehörde, dass sie gewisse Eigenverbrauchs-Praxismodelle als unzulässig erachtet und das Bundesamt für Energie diesbezüglich plant, die Anforderungen an ein zulässiges Praxismodell (ohne ZEV) weiter zu präzisieren.

10. Oktober 2019

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Wenn Betreiber von Anlagen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen, oder sie zum Verbrauch am Ort der Produktion veräussern, spricht man im Energiegesetz (EnG) von Eigenverbrauch. Die ElCom hat verschiedene Eigenverbrauchslösungen (Lösung mit Einbezug von Mietern ohne die Einrichtung eines ZEV) aus energierechtlicher und stromversorgungsrechtlicher Sicht geprüft und einige Vorgehensweisen als unzulässig eingestuft.

Kritikpunkte an vereinfachten Eigenverbrauchslösungen

  • Energierechtlich: Die Zustimmung der Mieter ist erforderlich, damit es sich um eine Veräusserung vor Ort handelt.
  • Stromversorgungsrechtlich: Das Bundesgesetz über die Stromversorgung hält fest, dass das Netznutzungsentgelt verursachergerecht von den Endverbrauchern zu entrichten ist und sich am Bezugsprofil zu orientieren hat. Vereinfachte Modelle verstossen gemäss ElCom gegen diese Bestimmungen, indem die einzelnen Endverbraucher (Mieter) die Netznutzungsentgelte auf ihrem gesamten Verbrauch zu entrichten haben, obwohl ein Teil aus der Anlage vor Ort und nicht aus dem Netz stammt. Zudem verstösst dieses Vorgehen gegen die transparente Rechnungstellung, indem der Eigenverbrauchsanteil am gesamten Verbrauch und die entsprechend reduzierten Netznutzungsentgelte auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden.

Die nächsten Schritte

Neben den erwähnten Kritikpunkten wurden Anforderungen formuliert, welche Umsetzungen ohne ZEV mindestens aufzuweisen haben. Aufgrund der aufgeführten Punkte plant das Bundesamt für Energie, den Leitfaden Eigenverbrauch zu aktualisieren und präzisieren.

AEW Lokalstrom

Die AEW bietet im eigenen Netzgebiet seit dem 1. Januar 2019 ein Eigenverbauchsmodell ohne ZEV an. Schon heute werden sämtliche Anforderungen eingehalten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

 

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