Änderung im Bereich der Stromkennzeichnung

Mit der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) werden ab dem Jahr 2027 neue Vorgaben eingeführt, die eine quartalsscharfe Stromkennzeichnung vorschreiben. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Hintergründe und Auswirkungen dieser Regelung.

07. Juni 2023

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Bislang erfolgte die Stromkennzeichnung auf Jahresbasis, was bedeutete, dass für die Kennzeichnung des Stromverbrauchs im Winter auch Herkunftsnachweise (HKN) aus der Sommerproduktion verwendet werden konnten.

Transparente Stromkennzeichnung für die Endverbraucher

Mit der revidierten HKSV wird dieser Ansatz geändert. Zukünftig dürfen für den in einem Kalenderquartal gelieferten Strom nur noch HKN verwendet werden, die im gleichen Quartal für die Stromproduktion ausgestellt wurden. Diese Umstellung hat das Ziel, die Saisonalität von Stromproduktion und -verbrauch besser abzubilden und die Stromkennzeichnung für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher transparenter zu gestalten.

Diese Neuerungen können dazu führen, dass sich die Preise der Herkunftsnachweise für Strom aus Erneuerbaren Energien verändern. Durch die genauere Abbildung der Stromproduktion und den Einsatz von Herkunftsnachweisen im gleichen Quartal kann es zu Veränderungen bei der Angebot-Nachfrage-Situation kommen. Dies kann sich wiederum auf die HKN-Preise auswirken. 

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits heute mit den bevorstehenden Änderungen auseinanderzusetzen und die neuen Vorgaben bei Ihrer Strombeschaffung zu berücksichtigen.

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