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Messbar effizient: Standardisierte Effizienzmassnahmen als Schlüssel zum Erfolg

Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Juni 2024 dem Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz zugestimmt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, bis 2035 durch verschiedene Effizienzmassnahmen 2 TWh Strom einzusparen. Für uns Energieversorgungsunternehmen bedeutet dies eine gemeinsame Verantwortung – und eine grosse Chance, eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

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Erster Meilenstein: Abgabe der Referenzstromabsatzzahlen und Massnahmen

Mit der Abgabe der Referenzstromabsatzzahlen bis zum 30. April 2025 begann die konkrete Umsetzung des Mantelerlasses. Grundlage bilden Effizienzmassnahmen, die zwischen 2022 und 2024 realisiert wurden – insbesondere sogenannte standardisierte Massnahmen. 

Diese standardisierten Massnahmen ermöglichen eine unkomplizierte, effiziente Umsetzung und Anrechnung ohne Einzelprüfung durch das BFE. Sie basieren auf bewährten Technologien und klaren Pauschalwerten zur Stromeinsparung. Die AEW hat in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen erfolgreich realisiert – und teilt gerne ihre Erfahrungen:

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Beispiele aus der Praxis: So setzt die AEW standardisierte Massnahmen um

Strassenbeleuchtung auf LED 

Die Umstellung auf LED-Technologie ist eine der wirkungsvollsten Massnahmen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Gemeinden hat AEW in den letzten drei Jahren umfassende Projekte umgesetzt. 

Effiziente Innenbeleuchtung 

Auch innerhalb von Betriebsgebäuden und Unterwerken bestehen erhebliche Einsparpotenziale. Alte Leuchtmittel wurden durch moderne LED-Systeme ersetzt – sowohl aus Effizienzgründen als auch aufgrund fehlender Alternativen. 

Moderne Umwälz- und Zirkulationspumpen 

In zahlreichen AEW-Projekten – u.a. in der Gas- und Fernwärmeinfrastruktur – wurden veraltete Pumpensysteme durch hocheffiziente Varianten ersetzt. 

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Fazit

Die konsequente Umsetzung von standardisierten Effizienzmassnahmen ist ein zentraler Pfeiler der Energiewende. Sie vereinfacht nicht nur die Nachweisführung gegenüber dem Bund, sondern bietet auch unmittelbare energetische und wirtschaftliche Vorteile. Die AEW steht in engem Austausch mit Gemeinden, Kantonen und dem BFE – und stellt gerne ihr Know-how zur Erreichung der nationalen Energieeffizienzziele und zur Förderung einer klimafreundlichen Energiezukunft gerne zur Verfügung.

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