«Muss ich frieren, wenn ich jetzt die Heizung ersetze?» - Stromtelefon der az

Die steigenden Strompreise sorgen für Verunsicherung. Leserinnen und Leser der Aargauer Zeitung durften zwei Aargauer Energieexperten am Telefon ihre Fragen stellen. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

14. September 2022

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Steigende Stromtarife

Der neue Stromtarif erschreckt mich. Dürfen die Versorger mit den Preisen so stark raufgehen?

Adrian Schwammberger: Der Gesamttarif besteht aus mehreren Komponenten: Energie, Netznutzung und Abgaben. Die reine Energie macht ab 2023 den grössten Anteil am Gesamtstrompreis aus. Doch auch die Netzkosten werden ansteigen.

Wofür denn? Die Leitungen bei uns wurden vor Jahrzehnten erstellt.

Schwammberger: Die Verteilnetzbetreiber müssen die Netze auf dem neusten Stand halten und sie bei Bedarf erneuern oder erweitern Das Stromnetz muss den heutigen Anforderungen angepasst werden (mehr Stromverbrauch, mehr dezen­trale Produktion usw.).

Das leuchtet mir ein. Trotzdem ist der neue Tarif zu hoch.

Schwammberger: Alle Anbieter mussten ihre neuen Tarife per 31. August für das Jahr 2023 nach Bern melden und publizieren. In den letzten Monaten stieg der Beschaffungspreis stark und die Verteilnetzbetreiber mussten noch Energiebeschaffungen für 2023 tätigen. Diese mussten eingepreist werden. Sie sollten die Preisinformation auf der Website Ihres Anbieters oder Ihrer Wohngemeinde finden. Wenn die Begründung Ihres Anbieters für Sie nicht schlüssig ist, empfehle ich Ihnen, mit ihm Kontakt aufzunehmen und sich die Erhöhung genau erklären zu lassen.

Da werde ich bloss abgewimmelt.

Schwammberger: Das hoffe ich nicht. Sollten Sie aber auch auf Nachfrage keine für Sie schlüssige Erklärung bekommen, können Sie sich mit einer Anfrage an die Aufsichtsbehörde, die Schweizerische Elektrizitätskommission (Elcom) wenden. Sie überprüft und verifiziert von Gesetzes wegen Jahr für Jahr die Tarife der einzelnen Anbieter.

Unsere Elektra erhöht den Stromtarif enorm. In der Nachbargemeinde ist der neue Tarif nur etwa halb so hoch. Warum gibt es derartige Unterschiede?

Schwammberger: Es macht viel aus, wenn ein Anbieter einen grösseren Anteil Eigenproduktion hat, zum Beispiel über ein Wasserkraftwerk. Dessen Kosten für die Produktion sind nicht höher, auch wenn im Markt jüngst bis zu zwanzigmal so hohe Tarife verlangt wurden wie vor einem Jahr. Zum Glück ist der Preis im Markt jetzt wieder etwas am Sinken.

Und was habe ich davon?

Schwammberger: Anbieter mit einem Eigenproduktionsanteil – also mehr als Einspeisung aus Solaranlagen, deren Anteil am Stromangebot insgesamt noch niedrig ist – können eine Mischrechnung zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten machen. Dann kommt es auch darauf an, wann man den Strom einkauft. Wenn eine Elektra aus der Erfahrung früherer Jahre – da war der Preis im Markt im Herbst oft tiefer – bis zuletzt zugewartet hat, musste sie diesmal zu einem bisher nie gesehenen, enormen Preis abschliessen.

Wie viel teurer wird der Strom in meiner Gemeinde?

Schwammberger: Die Preise können Sie im Internet auf der Seite ihrer Gemeinde, Ihres Energieversorgung oder im Übersichtsartikel der Aargauer Zeitung nachschauen.

In unserem Dorf gibt es zwei Energieversorger. Meiner erhöht den Tarif viel stärker als der andere. Kann ich den Anbieter wechseln?

Schwammberger: Für alle Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 100'000 Kilowattstunden ist der Markt für die Energiebeschaffung vor mehreren Jahren geöffnet worden. Grossverbraucher können ihren Anbieter wechseln. Wir haben aber einen ganz normalen Privathaushalt. Für die Haushaltskunden gilt dies nicht, sie können den Anbieter bislang nicht selbst wählen. Es macht nun umso mehr Sinn, in Energieeffizienzmassnahmen zu investieren.

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Höhere Einspeisevergütungen

Der Strompreis in unserer Gemeinde geht massiv hinauf. Wie ich sehe, gilt das auch für die Einspeisevergütungen. Damit subventioniere ich also ungefragt die Solaranlagen von Privathaushalten. Kann ich mich da wehren?

Schwammberger: Grundsätzlich orientiert sich der Einspeisetarif an den Beschaffungskosten des lokalen Netzbetreibers – steigt dieser Preis, muss der Einspeisetarif ebenfalls steigen.

Ich habe eine Solaranlage. Der Rückspeisetarif steigt zwar, doch in einer Nachbargemeinde geht er im Vergleich zum neuen Stromtarif viel stärker hinauf. Kann ein Versorger machen was er will?

Schwammberger: Nein, es gibt ein Regulativ der Aufsichtskommission (Elcom), das einen marktorientierten Preis vorsieht, dieses verhindert Willkür. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Versorger, lassen Sie sich vorrechnen, wie er zu seinem Tarif kommt. Sollte die Begründung für Sie nicht schlüssig sein, können Sie sich als letzte Möglichkeit mit einer Beschwerde an die Elcom wenden. Generell ist zu sagen, dass der Versorger Ihnen nur den Energieteil vergütet, nicht aber die Kosten für Netz und Infrastruktur, die der Versorger ja auch braucht, wenn er von Ihnen Strom bezieht (weitere Informationen gibt es auch auf www.vese.ch/pvtarif)

Ist mein Dach geeignet für Solarpanels?

Felix Arnold: Das kann man im Internet herausfinden, wenn man nach Solarkataster sucht, oder auf der Seite www.sonnendach.ch. Dabei sollte man sich immer auch überlegen, in welchem Zustand das Dach ist, nicht dass man eine Solaranlage auf ein Dach baut, das dann nach wenigen Jahren saniert werden muss.

Wir haben daheim Stab-Halogenlampen, die viel Strom fressen. Gibt es dafür eine LED-Lösung?

Arnold: Es gibt Stablampen mit LED in verschiedenen Ausführungen. Ob es sie genau in der Breite gibt, die in das Gehäuse Ihrer Halogenlampen passen, weiss ich nicht. Fragen Sie am besten den Elektrofachhändler in Ihrer Nähe.

Unser Haus besteht aus mehreren kleinen Alterswohnungen. Wir haben zwei Waschmaschinen mit 7-kg-Trommeln. Niemand kann diese füllen. Es ist auch nicht jedermanns Sache, die Wäsche mehrerer Parteien in kleinen Säcklein zusammen zu waschen. Was sollen wir tun?

Arnold: Ich empfehle natürlich, die Maschine bestmöglich zu füllen und das Sparprogramm zu wählen. Aber Sie haben recht, so wie Sie es schildern, ist die Nutzung ineffizient. Es braucht so unnötig viel Strom und Wasser. Bitten Sie doch die Verwaltung, eine der Maschinen durch eine mit einer deutlich kleineren Wäschetrommel zu ersetzen, oder, wenn es der Platz erlaubt, eine dritte, deutlich kleinere, dazuzustellen.

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Heizungsersatz – was ist noch erlaubt, was verboten?

Ich habe eine alte elektrische Widerstandsheizung, ich brauche eine neue Elektroheizung. Was empfehlen Sie mir?

Arnold: Ein 1:1-Ersatz einer bestehenden Heizung mit derselben Technologie bleibt erlaubt. Eine neue Gesetzesvorlage sieht vor, dass man binnen 15 Jahren für eine elektrische Widerstandsheizung einen Gebäudeenergieausweis GEAK plus erstellen lassen muss, der Alternativen dazu aufzeigt, weil eine Elektroheizung enorm viel Strom braucht. Der Neueinbau elektrischer Direktheizungen ist übrigens seit zehn Jahren verboten. Solche Heizungen werden kaum noch eingebaut, dazu kann ich Ihnen keinen Tipp geben.

Kann ich auf eine Infrarotheizung wechseln?

Arnold: Infrarot-Elektroheizungen dürfen als Komfortheizungen und zusätzlich zu einer Hauptheizung, beispielsweise um in einem Badezimmer kurzfristig und zeitlich begrenzt die Temperatur zu erhöhen, eingesetzt werden. Als Hauptheizung sind sie nicht zulässig. Ich gebe Ihnen den Rat, ein Wasserverteilsystem einzubauen, dies in Kombination mit einem alternativen Heizsystem wie einer Wärmepumpe oder Holzheizung. Das wird im Aargau finanziell spürbar unterstützt.

Jetzt habe ich den Termin für einen Heizungsersatz wohl verpasst, weil bald die kalten Tage kommen?

Arnold: Heizungen kann man auch in der kalten Jahreszeit austauschen. Kleine Häuser kann man problemlos für eine Woche mit einem «Hotboy» beheizen, eine kleine mobile Heizung. Das kann übrigens auch Zeit zum Überlegen für eine neue Lösung verschaffen, falls mitten im Winter die Heizung kaputt geht. Auch hier kann man gern die Energieberatung Aargau anfragen, um mögliche Optionen abzuklären. Das schützt vor übereilten Fehlinvestitionen.

Wir haben vor drei Jahren eine Gasheizung einbauen lassen. Gas droht knapp zu werden. Was kann ich tun?

Arnold: Lassen Sie von einer Fachperson überprüfen, ob die Heizung richtig eingestellt ist. Reduzieren Sie die Raumtemperatur, insbesondere in wenig genutzten Räumen. Schalten Sie die Heizung im Herbst möglichst spät ein, im Frühling früh wieder aus. Und schliessen Sie nachts Storen und Fensterläden.

Was ist wichtig, wenn ich mich für eine Heizung entscheiden muss?

Arnold: Wir empfehlen ganz klar, dass zuerst eine Analyse stattfindet. Die Energieberatung Aargau unterstützt Private und Firmen, damit eine langfristige Planung stattfinden kann und die Liegenschaft als Ganzes angeschaut wird. Mit dem «GEAK Plus» erhalten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer eine Analyse des energetischen Zustands und der Effizienz ihres Gebäudes und es werden zwei bis drei Varianten zur energetischen Modernisierung aufgezeigt. Diese Beratungen werden vom Kanton auch finanziell unterstützt. Man sollte also nicht einfach loslegen, sondern zuerst gut überlegen, was die beste Lösung ist.

Ich bin Mitglied einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wie sehen da die Möglichkeiten aus?

Arnold: Auch hier bieten wir Unterstützung in Form von Energieberatungen an, kommen aber etwa auch an einer Eigentümerversammlung vorbei. Falls gewünscht, unterstützen wir die Eigentümergemeinschaft durch den ganzen Prozess der Erarbeitung und Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen zum Beispiel für einen Heizungsersatz oder eine energetische Modernisierung der Liegenschaft.

Was muss ich betreffend der Förderbeiträge beachten?

Arnold: Der Aargau hat ein umfassendes Förderprogramm für Gebäudehüllen- und Haustechnikmassnahmen. Bei den Wärmepumpen ist wichtig zu beachten, dass diese nur gefördert werden, wenn ein Wärmepumpen-System-Modul verbaut wird. Damit hat der Kunde die Sicherheit, dass er ein System bekommt, bei dem die Komponenten aufeinander abgestimmt, richtig dimensioniert und in Betrieb gesetzt und somit als Ganzes effizient sind. Ebenfalls wichtig: Das Gesuch für Förderungen muss rechtzeitig gestellt werden, also vor Bau- oder- Installationsbeginn.

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Elektromobilität und Notstromaggregate

Es gibt Elektroautos, die man für 500 km Fahrt aufladen kann. Wenn man aber nur 200 km fährt, könnte man die Restladung zurück ins Netz speisen. Das würde bei einer Mangellage doch helfen?

Schwammberger: Sie haben recht, wenn man Autobatterien als Speicher nutzen und bei Bedarf von dort Strom ins Netz zurückspeisen kann, wäre das von Nutzen. Leider geht das erst bei den neusten Elektroautos. Beim Kauf muss man ausdrücklich fragen, ob man das Fahrzeug als Speicher anschliessen kann. Möchten Sie das System mit Photovoltaikanlage und Fahrzeug auch autark betreiben, braucht es dafür ein spezielles Wechselrichtersystem.

Braucht ein gewöhnlicher Haushalt ein Notstromaggregat?

Arnold: Nein. In einer Mangellage würde ja im Vornherein angekündigt, wann ein Stromunterbruch stattfindet, und wenn ein Haushalt für ein paar Stunden keinen Strom hat, ist das an sich kein Problem. Wenn man den Kühlschrank und den Gefrierschrank in der Zeit nicht öffnet, verderben die Lebensmittel sicher nicht. Anders sieht es aus, wenn man sich etwa in einem Grundwassergebiet befindet und eine Abwasserpumpe in Betrieb hat, oder wenn jemand auf medizinische Apparaturen angewiesen ist, die Strom brauchen. Auch ein Bauer, der zum Beispiel eine Melkmaschine betreiben muss, ist vielleicht froh um ein Notstromaggregat.

Wie viele Geräte kann man denn in einem Haushalt mit einem üblichen Aggregat betreiben?

Schwammberger: Normalerweise liefern sie bis zu zwei Kilowatt. Das ist in etwa die durchschnittliche Verbrauchsleistung eines Haushalts. Damit kann man schon relativ viel machen, etwa Licht und kleinere Haushaltgeräte betreiben, das Handy laden – den Geschirrspüler einstecken dürfte dagegen schwierig werden.

Sind Spitäler und Pflegeheime mit der entsprechenden Technik ausgerüstet?

Schwammberger: Die Spitäler sind ausgerüstet, Pflegeheime müssen sich zum Grossteil noch auf die neue Situation einstellen. Altersheime haben in letzter Zeit nachgerüstet – auch, damit sie in einem Brandfall Personen, die nicht mehr gehen können, über den Lift aus dem Haus befördern könnten.

Sind solche Notstromgeneratoren noch verfügbar und was kosten sie?

Arnold: Soweit ich weiss besteht da momentan kein Engpass. Preislich gibt es sehr unterschiedliche Modelle, von wenigen hundert bis etwa 2000 Franken.

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Drohendes Strom-Abschaltregime

Eniwa-CEO Hans-Kaspar Scherrer sagte gegenüber der AZ, er befürchte, dass bei einem Abschaltregime elektrische Geräte kaputtgehen, zumal dann, wenn sie im Abschaltzeitpunkt voll in Betrieb sind.

Schwammberger: Geräte sollten im Grundsatz so beschaffen sein, dass sie eine Ausschaltung vertragen, also nicht gleich kaputt gehen, wenn etwa der Strom ausfällt. Aber ich gebe Herrn Scherrer recht, wenn das vermehrt passiert, kann ein Gerät Schaden nehmen. Die Abschaltungen würden aber kommuniziert, dann sollte man die Geräte abstellen, bevor kein Strom mehr da ist.

Was für Geräte könnten denn beispielsweise Schaden nehmen, wenn der Strom abgestellt wird?

Schwammberger: Zum Beispiel könnte eine Wärmepumpe nicht mehr anlaufen, auch eine elektrische WC-Spülung kann ausfallen, oder ein Garagentorantrieb. Ich würde den Leuten empfehlen, dass sie sich rechtzeitig damit auseinandersetzen, was sie tun müssen, wenn der Strom wieder da ist. Es ist gut zu wissen, wie man den Boiler oder die Wärmepumpe ausserplanmässig wieder in Gang setzt, wenn sie durch den Stromunterbruch abgeschaltet haben. Darum kann man sich schon jetzt kümmern, wenn es dann so weit ist, sind die Servicetechniker vielleicht beschäftigt.

Wie sieht es denn in der Industrie aus?

Schwammberger: Da kann es Bereiche geben, die kaum zurechtkommen mit einem Betrieb, bei dem immer wieder der Strom abgestellt würde. Wenn eine Firma in einem Produktionszyklus die Geräte herunterfahren muss, kaum sind sie gestartet und richtig angelaufen, dann ist das problematisch. Deshalb müssen wir diese Situation unbedingt vermeiden.

Wie reagiert die Industrie auf mögliche Kontingentierungen oder den Spar-Appell?

Schwammberger: Damit hat sich die Industrie auseinandergesetzt und angefangen, Lösungen zu entwickeln. Viele Betriebe mussten sich zuerst mit dem Gedanken anfreunden, haben es aber inzwischen angenommen und arbeiten an Lösungen.

Was könnte denn eine Strommangellage noch für Folgen haben?

Schwammberger: Da kann die Kommunikation ausfallen, Gasleitungen gehen nicht mehr, die Wasserversorgung könnte teilweise ausfallen, oder auch gewisse Cloud-Applikationen. Anders gesagt, es ist eher ein Backup-Szenario, damit wir zumindest einen Teil des Netzes wieder betreiben können, sollte die Produktion sehr stark zusammenbrechen. Die Pläne dazu haben wir in der Schublade. Aber wir sollten alles versuchen, damit sie in der Schublade bleiben.

Wie funktioniert das, wenn eine Abschaltung kommt – was passiert da in den kleinen EW? Was, wenn da Institutionen dranhängen, die nicht abgeschaltet werden dürfen?

Schwammberger: An- und abschalten würden im Aargau primär die Eniwa und die AEW Energie AG machen. Zu den kritischen Infrastrukturen: Wenn es technisch möglich ist, dass man diese separat versorgen kann, und zwar so, dass 80 Prozent der Energie bei ihnen ankommt, dann kann man das machen. Ansonsten ist eine Separierung nicht möglich. Voraussetzung für die Ausnahmebehandlung ist, dass dies in der Bewirtschaftungsverordnung vorgesehen und enthalten ist. Bei kleinen Gemeinden wird meist das gesamte Gemeindegebiet «ausgeschaltet». Da kommen dann weitere Problematiken hinzu, es müssen etwa Notfalltreffpunkte besetzt werden.

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Wärmepumpen trotz Strommangel?

Warum hat uns die Politik in eine solche Strommangellage manövriert? Es war ja klar, dass es so weit kommen musste, wenn man Ölheizungen verbietet und stattdessen Wärmepumpen anpreist – oder auch die Elektroautos, die viel Strom verbrauchen.

Arnold: Langfristig gesehen kommen wir wegen der Klimaziele nicht darum herum, die fossilen Energieträger zu ersetzen, insbesondere im Gebäudebereich. Da müssen wir Öl- und Gasheizungen ersetzen. Da kommen oft Wärmepumpen zum Einsatz, was auch einen höheren Strombedarf zur Folge hat. Was man in den letzten zehn Jahren verpasst hat, ist ein noch stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien. Was man aber auch sehen muss: Wenn wir es schaffen, alle Elektrodirektheizungen und Elektroboiler zu ersetzen, dann schafft das ein grosses zusätzliches Einsparvolumen.

Aber warum empfehlen Sie denn allen Wärmepumpen, und wollen weiter die Elektrizität ausbauen?

Arnold: Das machen wir nicht. Wir versuchen, für jeden individuell die beste Lösung zu finden. Das ist nicht in jedem Fall eine Wärmepumpe. Zu den erneuerbaren Heizungen zählen auch Pellet- und Holzheizungen, und wichtig ist auch der weitere Ausbau von Fernwärmeversorgungen. In diesem Bereich passiert im Aargau sehr viel. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch: Es reicht nicht, einfach Öl- und Gasheizungen zu ersetzen, man muss auch die Effizienz der Gebäudehüllen erhöhen. Mit einer Wärmepumpe braucht man nur noch einen Bruchteil an Energie zum Heizen, weil man einen Grossteil aus der Umgebung gewinnen kann, also aus der Luft oder dem Erdreich. Der Ersatz einer Heizung ist eine Investition, die man mindestens auf 20 Jahre anschauen sollte. Der Einbau von erneuerbaren Heizsystemen trägt dazu bei, den Wert der Immobilie zu erhalten oder gar zu steigern.

Ich habe ein Schwimmbad, das ich via meine Wärmepumpe beheize. Das braucht viel Strom. Darf ich das jetzt überhaupt noch tun?

Arnold: Ja, das Gesetz lässt dies zu, es ist auch keine Verschärfung angedacht. Wird das Schwimmbad mit einer Wärmepumpe beheizt, muss das Becken abgedeckt werden, damit möglichst wenig Wärme verloren geht. Auf eine Abdeckung kann verzichtet werden, wenn das Schwimmbad mit erneuerbarer Energie beheizt wird, also Solarenergie, Holzenergie oder mit Abwärme. Der Bundesrat könnte gegebenenfalls das Heizen von Pools temporär per Notverordnung verbieten, sollte es die Situation erfordern.

 

Quelle: Aargauer Zeitung