Versorgungsqualität 2019

Die Weisung 1/2017 sieht vor, dass bei der Angabe über die Gesamtzahl der Endverbraucher zwischen direkt und indirekt versorgten Kunden je Netzebene zu differenzieren ist. Aus diesem Grund ist dem vorgelagerten Netzbetreiber nach Zf. 2.5 die Anzahl Ihrer direkt und indirekt versorgten Endverbraucher, die Fläche Ihres eigenen Versorgungsgebietes sowie die Fläche der nachgelagerten Versorgungsgebiete mitzuteilen. Ihre Daten behandeln wir vertraulich.

Direkte Endverbraucher
Direkte Endverbraucher

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