a10967

Die Position der AEW zum Mantelerlass: Interview mit Reto Matter und Jonas Jenni

Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie, kurz Mantelerlass, verabschiedet. Die Volksabstimmung erfolgt am 9. Juni 2024. Wir haben mit Reto Matter, Leiter Energie bei der AEW und Jonas Jenni, Leiter Netznutzungsmanagement bei der AEW gesprochen und wollten unter anderem wissen, welche Haltung die AEW zur bevorstehenden Abstimmung hat und welche Punkte sie als kritisch erachten.

a10972
Reto Matter, Leiter Energie

Reto Matter

Reto Matter ist seit November 2023 Leiter Energie bei der AEW Energie AG. Er hat einen MSc in Mechanical Engineering sowie einen MAS in Business Management. Zwischen 2013 und 2016 sammelte er Erfahrungen als Portfolio Manager bei der BKW Energie AG. Von 2016 bis 2021 war Reto bei der CKW AG als Originator tätig. Vor seinem Wechsel zur AEW arbeitete er als Leiter Energiewirtschaft / Leitstelle bei EWA-energieUri AG.

a10973
Jonas Jenni

Jonas Jenni, Leiter Netznutzungsmanagement

Jonas Jenni ist seit Oktober 2023 Leiter Netznutzungsmanagement bei der AEW Energie AG. Nach einer technischen Grundausbildung studierte er Recht an den Universitäten Bern und Basel (Abschluss MLaw). Jonas ist seit 13 Jahren in der Energiebranche tätig und wechselte von der BKW zur AEW Energie AG. In den Jahren davor war er bei der IWB in den Bereichen Energielogistik und Produkteentwicklung tätig und mehrere Jahre für die Netzwirtschaft sowie das Regulierungsmanagement bei der EBL verantwortlich.

a10968

Reto, welche Haltung vertritt die AEW zum Mantelerlass?

Die AEW begrüsst das Gesetz in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Gross-Wasserkraft und alpine Photovoltaik-Anlagen), um die Importabhängigkeit zu reduzieren. Auf der anderen Seite drohen mit den aktuell vorliegenden Verordnungstexten eine Überregulierung und ein deutlicher Mehraufwand ohne erkennbaren Nutzen für die Kunden.

Was sind für dein Geschäftssegment die entscheidenden Punkte, welche mit einer Gesetzesänderung kommen werden?

Reto Matter: Längerfristig ist es der Zubau der erneuerbaren Energien, welcher hoffentlich auch zukünftig einen liquiden Strommarkt erlaubt, in welchem durch Angebot und Nachfrage eine gesunde Preisbildung entsteht. Eine spürbare Änderung wäre die Aufhebung der Durchschnittspreismethode. Durch die Trennung des Grundversorgungs- und Marktportfolios würden zukünftig nur noch die Beschaffungsgeschäfte Einfluss auf die regulierten Stromtarife haben, welche auch für die Absicherung der Grundversorgung getätigt werden. Zudem schreibt das Gesetz eine Mindestmenge vor, welche aus den eigenen Produktionsanlagen zu Gestehungskosten transferiert werden müssen und eine Mindestmenge, die aus inländisch erneuerbarer Energie (Kraftwerksportfolio gebunden) stammt. Die grosse Änderung im Bereich Energie käme durch die Effizienzverpflichtung. Das Gesetz sieht vor, dass der Elektrizitätslieferant bei den Kunden Stromeinspar-Massnahmen umsetzt. Die Kosten für Beratung, Administration und Förderung sollen dabei in den Strompreis eingerechnet werden.

Jonas Jenni: Mit dem angestrebten massiven Zubau der dezentralen Erzeugungsanlagen würde das heutige Verteilnetz mittelfristig - insbesondere im Sommer - zu einem Energiesammelnetz. Neben den technischen Herausforderungen, um die Versorgungssicherheit wie gewohnt zu meistern, würden die dazu notwendigen Investitionen verstärkt solidarisiert (Netzverstärkungen) und Anreize für Eigenverbrauch und Flexibilität gefördert (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), virtuelle ZEV, Rückvergütung Batteriespeicher). Netzdienliches Verhalten zu belohnen und zugleich eine gewisse Verursachergerechtigkeit in der Kostentragung zu erzielen (Solidarisierung der Kosten über Abgaben wie KEV, SDL, Winterstromreserve), würden uns in der Tarifierung herausfordern.

Die Verordnungen sind aktuell in Vernehmlassung. Bei welchen Themen besteht der grösste Anpassungsbedarf?

Reto Matter: Im Energiebereich ist dies klar die Effizienzverpflichtung. Die meisten Energielieferanten würden in diesem Thema Neuland betreten. Das heisst, dass zuerst Ressourcen und Prozesse aufgebaut werden müssen. Wünschenswert wäre daher ein Einstieg mit tiefem Verpflichtungsgrad. Die im aktuellen Entwurf genannten 2 % Einsparung sind daher zu hoch. Vorgesehen ist auch ein Handel von «eingesparten Kilowattstunden». Damit sich dieser Markt etablieren könnte, braucht es vom Gesetzgeber im prozessualen Bereich Verbesserungen. Wünschenswert wäre ein Register, vergleichbar, wie man es von den Herkunftsnachweisen und der Stromkennzeichnung kennt.

Jonas Jenni: Viele der vorgeschlagenen Neuerungen wären nicht per 2025 umsetzbar. Es fehlen dabei Übergangsfristen. Beispielsweise rechnen wir die Netztarife für das Jahr 2025 bereits jetzt, da wir diese für die Endverteiler im Mai für das Folgejahr und alle Tarife im August veröffentlichen müssen. Auch die LEG oder die Rückvergütungen für mobile Speicher im Abrechnungs- und Energiedatensystem abzubilden, zu bilanzieren und abzurechnen, würden grosse Anpassungen in den Systemen wie auch einen Personalaufbau mit den entsprechenden Kompetenzen nach sich ziehen. Die vorgesehenen Schritte Richtung Anreizregulierung durch die Hintertür sehen wir kritisch. Im Bereich der Messtarife bestehen noch Unklarheiten und auch hier würde unseres Erachtens eine Überregulierung erfolgen.

Wie nimmt die AEW Einfluss auf die Verordnung?

Einerseits nimmt die AEW Einfluss über die mitbeteiligten Verbände. Wir sind aktiv in Arbeitsgruppen des VSE, welche die Stellungnahme vorbereiten, und können auch für die weiteren Stellungsnahmen Inputs liefern. Andererseits wird die AEW auch eine eigene Stellungnahme zu den Verordnungen eingeben.

a10975

Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie, kurz Mantelerlass, verabschiedet. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung erfolgt am 9. Juni 2024. Falls das Referendum scheitert, tritt das Gesetz per 1. Januar 2025 in Kraft. Daher läuft aus zeitlichen Gründen die Vernehmlassung zu den Umsetzungsverordnungen parallel seit dem 21. Februar 2024 und endet am 28. Mai 2024. 

Der Mantelerlass umfasst vier Gesetze:

Die vier Wirkungsbereiche des Gesetzes sind:

a10969

Sie haben Fragen?

Die Vernehmlassung läuft noch bis am 28. Mai, also noch genügend Zeit, selbst Stellung zu beziehen. Bei Fragen unterstützen wir gerne.

Zum Kontaktformular