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Umzug oder Wegzug melden

Egal ob Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder Wegzug nach ausserhalb – damit Sie nicht die Stromrechnung Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie uns Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. So können wir eine reibungslose Abwicklung der Zählerablesung sowie eine korrekte Schlussrechnung gewährleisten.

Umzug oder Wegzug melden

Egal ob Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder Wegzug nach ausserhalb – damit Sie nicht die Stromrechnung Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie uns Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. So können wir eine reibungslose Abwicklung der Zählerablesung sowie eine korrekte Schlussrechnung gewährleisten.

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Melden Sie uns Ihren Umzug ...

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Erforderlichen Kundenangaben

Um Ihren Auftrag reibungslos auszuführen, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre AEW Kunden- oder Verbrauchsstellen-Nummer (auf Ihrer Rechnung)
  • Ihren Namen und Vornamen
  • Ihre alte Adresse
  • Auszug: Aus-/Wegzugsdatum (Wohnungsabgabe)
  • Einzug: Einzugsdatum (Wohnungsübernahme)
  • Neuer Mieter/Eigentümer/Verwaltung
  • Ihre neue Adresse
  • E-Mail oder Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
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Möchten Sie keine Stromkosten vom Nachmieter übernehmen?

Lassen Sie die Zählerstände bei der Schlüsselübergabe vom Vermieter ablesen und im Wohnungsabnahmeprotokoll notieren.

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen und stressfreien Umzug.

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Liegenschaftsverkauf mit AEW Wärme-/Kälteversorgung

Bitte denken Sie beim Verkauf Ihrer Liegenschaft frühzeitig an die Überbindung des Anschluss- und Liefervertrages für Wärme und Kälte an die neuen Eigentümer. Beachten Sie dabei die Formulierungen betreffend Rechtsnachfolge in Ihren Vertragsunterlagen.

Am einfachsten melden Sie die Vertragsüberbindung mittels untenstehendem Formular: herunterladen, ausfüllen, rechtsgültig unterzeichnen und per E-Mail an waerme@aew.ch oder per Post an AEW Energie AG, Abteilung EW, Postfach, 5001 Aarau senden. Vielen Dank!

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FAQ

Wann und wie melde ich einen Umzug?

Wann? Damit Sie nicht den Strom Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus.

Wie? Am besten besuchen Sie unsere Website unter www.aew.ch/umzug, kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice@aew.ch oder direkt bei Ihrem auf der Rechnung angegebenen Ansprechpartner. Angaben? Folgende Angaben benötigen wir:

  • Ihre AEW Kunden- oder Verbrauchsstellen-Nr. (auf Ihrer Rechnung)
  • Ihren Namen und Vornamen / Ihre bisherige Adresse / Bei Auszug: Aus-/Wegzugsdatum (Wohnungsabgabe) / Bei Einzug: Einzugsdatum (Wohnungsübernahme) / Der neue Mieter und Eigentümer oder Verwaltung / Ihre neue Adresse, E-Mail oder Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
Was ist mit einem Einzug, Umzug oder Wegzug gemeint?
Wieviel vorher muss ich einen Umzug melden?

Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. Egal ob Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder Wegzug nach ausserhalb.

Was soll ich tun, wenn ich meine Umzugsmeldung vergessen habe?

Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind so lange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB Netzanschluss Niederspannung, C 4 Meldepflichten).

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