Brandschutz muss erneuert werden

Im Rahmen vertiefter Brandschutzüberprüfungen wurde die AEW Energie AG von unabhängigen Brandschutzexperten informiert, dass das über 50-jährige Hochhaus an der Oberen Vorstadt 40 in Aarau Mängel aufweist und dass Sofortmassnahmen notwendig werden. Während der Dauer der baulichen Massnahmen ist die Nutzung des Gebäudes nur reduziert möglich. Gemäss einer ersten Grobschätzung ist die Umsetzung der erforderlichen Baumassnahmen bis Ende Jahr abgeschlossen. Die Versorgungssicherheit ist im gewohnten Rahmen gewährleistet und der Kundenservice kann uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

16. Mai 2022

Teilen

a7829

Im Rahmen vertiefter Brandschutzüberprüfungen wurde festgestellt, dass das AEW Hochhaus betreffend Brandschutz Mängel aufweist. Die AEW wurde von unabhängigen Brandschutzexperten darüber informiert, dass der Zustand des Gebäudes die Umsetzung von Sofortmassnahmen erfordert, um die Personensicherheit im Brandfall auf einen verbesserten Stand zu bringen.

Für die AEW gilt der Grundsatz, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden höchste Priorität haben, entsprechend wird die Nutzung des Gebäudes ab Ende Mai auf ein Minimum reduziert. Die Mitarbeitenden der AEW, die ihren Büro-Arbeitsplatz in den Obergeschossen des Hochhauses haben, arbeiten im Homeoffice bzw. temporär in Alternativ-Standorten im Raum Aarau. Gemäss einer ersten Grobschätzung wird die Umsetzung der baulichen Massnahmen Ende Jahr abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Bauarbeiten können die Mitarbeitenden wieder ins Hochhaus zurückkehren. Die Versorgungssicherheit wird im gewohnten Rahmen gewährleistet, und der Kundendienst bleibt während dieser Zeit uneingeschränkt aufrechterhalten. Die für die Stromversorgung notwendige Infrastruktur, Anlagen und Systeme sind von diesen Massnahmen nicht betroffen.

Im AEW Hochhaus eingemietete Gerichtseinheiten (Verwaltungsgericht und Versicherungsgericht) ziehen temporär um

Von der eingeschränkten Nutzung im AEW Hochhaus betroffen sind mit dem Verwaltungs- und Versicherungsgericht zwei Abteilungen des Obergerichts sowie teilweise das Generalsekretariat der Aargauer Gerichte. Aktuell laufen Abklärungen hinsichtlich eines Ersatzstandorts in Aarau für die Mitarbeitenden; eine Lösung zeichnet sich bereits ab. Der Gerichtsbetrieb ist nach wie vor gewährleistet.

Nicht betroffen sind das Handelsgericht im ersten Stock des AEW Hochhauses, Teile des Generalsekretariats im zweiten Stock, die Weinhandlung und das Coiffeurgeschäft im Ergeschoss sowie das benachbarte Obergerichtsgebäude und das Restaurant Rathausgarten. Ebenfalls weiterhin teilweise nutzbar ist das Parkhaus; die verfügbaren Parkplätze sind ausgeschildert.

AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation

Weitere Auskünfte:
Dr. Hubert Zimmermann, CEO, T +41 62 834 21 11