Rund 130 Branchenvertreter am 16. Strom Forum der AEW Energie AG

Auch diesen Frühling hat die AEW Energie AG die Energieversorger des Kantons Aargau und der umliegenden Kantone wieder zum Strom Forum eingeladen. Der Fokus richtete sich dieses Jahr auf das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (kurz Mantelerlass) und die kürzlich dazu publizierten Verordnungen. Welche Herausforderungen kommen auf die Strombranche zu und welche Handlungsempfehlungen gibt die AEW dazu ab? Diese und weitere Fragen wurden am Strom Forum beleuchtet. Rund 130 Personen aus über 60 Energieversorgungsunternehmen folgten der Einladung nach Aarau.

27. März 2024

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Am 26. März 2024 fand in Aarau das 16. Strom Forum der AEW Energie AG statt. Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW, Dr. Florian Kämpfer, Projektleiter Strommarktdesign des Bundesamts für Energie BfE und Nadine Brauchli, Bereichsleiterin Energie und Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE informierten die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus über 60 Energieversorgungsunternehmen über die bevorstehenden Herausforderungen in Bezug auf den Mantelerlass für die Strombranche. Ebenso würdigte David Zumsteg, Geschäftsleiter des Verbands Aargauer Stromversorger VAS im Anschluss die Verordnungen zum Mantelerlass aus Sicht des Verbands. René Soland, Leiter Geschäftsbereich Netze der AEW, erläuterte, welche Schlussfolgerungen die AEW aus den Verordnungen zieht und warum es eine angemessene Übergangsfrist für die Umsetzung geben muss. Dem spürbar anfallenden Mehraufwand bei der Umsetzung für die Verteilnetzbetreiber wie auch der Verursachergerechtigkeit wurde zu wenig Rechnung getragen. Zudem kann man den Eindruck einer drohenden Überregulierung gewinnen.

Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG begrüsst in der Aeschbachhalle in Aarau zum AEW Strom Forum 2024
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Das gut besuchte Strom Forum der AEW Energie AG fand am 26.3.2024 in der Aeschbachhalle in Aarau statt.

Die zahlreichen Fragen aus dem Fachpublikum zeigten, dass der Mantelerlass resp. die Umsetzung der Verordnungen noch viel Grundlagenarbeit erfordert.
Bereits heute ist klar, dass der Einführungstermin per 1. Januar 2025 für die Energieversorgungsunternehmen eine mehr als sportliche Herausforderung darstellt und ohne einer angemessenen Übergangsfrist, zum Beispiel bei tarif- und produktwirksamen Regelungen, gar nicht möglich ist. Zudem kommen viele neue Meldepflichten auf die Unternehmen zu, die zusätzliche neue administrative Aufgaben mit sich bringen.
Durch den Mantelerlass entstehen neben hohen Aufwänden auch Chancen, wie beispielsweise die Abschaffung der Durchschnittspreismethode in der Grundversorgung oder die Ausweitung des Förderinstrumentariums für den Zubau erneuerbarer Stromproduktion.

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Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 28. Mai 2024. Die AEW hat die anwesenden Branchenvertreterinnen und -vertreter zum Schluss der Veranstaltung aufgerufen, sich im Vernehmlassungsprozess zu engagieren.

AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation

Weitere Auskünfte:
Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt, T +41 62 834 21 11