Stromabkommen Schweiz-EU / «Bilaterale III»

Ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit der Schweiz

30. März 2026

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Im Juli 2025 haben wir Sie über die in Vernehmlassung befindliche Vorlage zur Umsetzung des Stromabkommens mit der EU informiert. 

Was ist seither passiert?

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Stromabkommen im Rahmen des Gesamtpakets «Schweiz–EU» abgeschlossen und inzwischen ans Parlament überwiesen. Auch die AEW sowie weitere Akteure der Strombranche haben sich dazu positioniert: Die AEW unterstützt das Stromabkommen grundsätzlich, setzt sich jedoch für eine schlanke, wirtschaftsnahe und möglichst EU-konforme innerstaatliche Umsetzung ein. 

Wie geht es nun weiter? 

Die «Bilateralen III» werden nun im Parlament beraten. Das Stromabkommen ist dabei Teil eines umfassenden und politisch anspruchsvollen Gesamtpakets. Entsprechend ist mit einer längeren Beratungsdauer zu rechnen. Eine allfällige Volksabstimmung ist voraussichtlich frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Bis zur konkreten Umsetzung – insbesondere einer vollständigen Strommarktöffnung – wird daher noch Zeit vergehen. 

Was bedeutet die Vorlage für mich? 

Auch nach einer allfälligen Annahme der Bilateralen III und damit der Strommarktöffnung und des Stromabkommens können sie in der Grundversorgung bleiben. Gemäss Vorlage könnten Sie aber künftig Ihren Stromanbieter frei wählen. Es entstehen also neue Tarifmodelle und Angebote, die sie individuell wählen können. Was dies für den Strompreis bedeutet, haben wir hier beschrieben.