Eigenmietwert abgeschafft – jetzt investieren!
Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk mit 57,7 % Ja-Stimmen die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Bundessteuer deutlich angenommen. Damit wird ein langjährig diskutierter Bestandteil des Schweizer Steuerrechts abgeschafft: die Besteuerung eines fiktiven Einkommens für selbstgenutzte Wohnliegenschaften.
Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Mietzins, den Eigentümerinnen und Eigentümer für selbst genutztes Wohneigentum in der Steuererklärung als Einkommen versteuern mussten.
Zeitlicher Ablauf und Inkraftsetzung
Die Reform tritt nicht sofort in Kraft. Die Abschaffung wird für das Steuerjahr 2029 umgesetzt, da Bund und Kantone noch Übergangs- und Anpassungsregeln festlegen müssen.
Was ändert sich konkret
Wegfall des Eigenmietwerts:
- Die Besteuerung eines fiktiven Mietwerts für selbst genutztes Wohneigentum entfällt vollständig.
Änderungen bei Abzügen:
- Steuerliche Abzüge für Unterhalts-, Renovations- und Werterhaltungsarbeiten werden auf Bundesebene nicht mehr zulässig sein.
- Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können auf Bundesebene nicht mehr abgezogen werden; kantonale Regelungen bleiben individuell möglich.
- Abzüge für Schuldzinsen (z. B. Hypothekarzinsen) entfallen grundsätzlich ebenfalls.
Neue Möglichkeiten für Kantone:
- Kantone erhalten die Option, eine Objekt- oder Zweitwohnungssteuer einzuführen, um Einnahmeausfälle auszugleichen.
Steuerliche Wirkung – kurzgefasst
Bis zur tatsächlichen Umsetzung (ab 1.1.2029) gilt das bisherige System weiter. Das schafft eine Übergangsphase, in der Investitionen steuerlich noch geltend gemacht werden können, bevor die Abzüge dann wegfallen.
Je nach individueller Situation (Hypothek, Unterhalts- und Renovationsbedarf, Energiemassnahmen) kann es daher sinnvoll sein, bereits jetzt steuerlich relevante Investitionen umzusetzen, um die verbleibenden Abzugsmöglichkeiten zu nutzen.
Warum jetzt handeln sinnvoll ist
- Steuerliche Abzugsfähigkeit: Investitionen in erneuerbare Energien, Heizsysteme oder energetische Sanierungen können aktuell noch steuerlich geltend gemacht werden.
- Planungssicherheit: Durch frühzeitige Umsetzung von Modernisierungs- oder Energieprojekten können steuerliche Vorteile optimiert werden, bevor die neue Rechtslage greift.
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